Barclays, Deutsche Bank, Société Générale und Royal Bank of Scotland (RBS) beteiligten sich an illegalen Absprachen von Handels- und Preisstrategien für Zinsderivate in Euro. UBS, Citigroup, Deutsche Bank, JP Morgan, RBS und das Brokerhaus RP Martin räumten Absprachen in Bezug auf Zinsderivate in japanischen Yen ein.
Ein derart abgestimmtes Verhalten zwischen Wettbewerbern ist nach Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des EWR-Abkommens untersagt. Beide Beschlüsse wurden im Rahmen des Vergleichsverfahrens in Kartellsachen angenommen. Die Geldbußen der Unternehmen wurden aufgrund der Kooperationsbereitschaft um 10 Prozent gemindert.
Das Kartell in Euro-Zinsderivaten war zwischen September 2005 und Mai 2008 tätig. Die Parteien des Vergleichsverfahrens sind Barclays, Deutsche Bank, RBS und Société Générale. Das Kartell zielte auf Verfälschung der normalen Preisfestlegungskomponenten für diese Derivate ab. Die Händler der verschiedenen Banken diskutierten die Angebote ihrer Banken für die Berechnung des EURIBOR sowie ihre Handels- und Preisstrategien.
Bei Yen-Zinsderivaten deckte die Kommission sieben verschiedene bilaterale Zuwiderhandlungen auf, die zwischen einem Monat und zehn Monaten andauerten und sich im Zeitraum 2007 bis 2010 abspielten. Die geheimen Absprachen betrafen Diskussionen zwischen Händlern der beteiligten Banken über bestimmte LIBOR-Angebote in japanischen Yen. Auch tauschten die betroffenen Händler gelegentlich wirtschaftlich sensible Informationen zu Handelspositionen oder LIBOR-Angeboten in Yen aus (eine Zuwiderhandlung betraf bestimmte künftige Angebote für den Euroyen Tibor– Tokio Interbank Offered Rate). Die an einer oder mehreren Zuwiderhandlungen beteiligten Banken sind UBS, RBS, Deutsche Bank, Citigroup und JPMorgan. Der Broker RP Martin erleichterte eine der Zuwiderhandlungen durch Kontakte mit einer Reihe von Yen-LIBOR Panel-Banken, die nicht an der Zuwiderhandlung mit dem Ziel beteiligt waren, die LIBOR-Angebote in Yen zu beeinflussen.
Hierbei handelt sich um die ersten beiden Beschlüsse über Kartelle im Finanzsektor seit dem Beginn der Finanzkrise im Jahr 2008. Die Durchsetzung der Kartellvorschriften ist eine oberste Priorität für die Kommission vor allem im Finanzsektor. Die Beschlüsse für das EIRD-Kartell und die YIRD-Kartelle weisen das Verhalten von Banken in die Schranken, wenn sie nicht gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen wollen.
Die heutigen Beschlüsse sind das achte und neunte Kartellvergleichsverfahren seit der Einführung von Vergleichsverfahren für Kartelle im Juni 2008. Sie sind eine der schnellsten Kartellvergleiche, die von der Kommission beschlossen wurden, und zeigen das volle Effizienzpotenzial, das die Vergleichsverfahren bieten. Bei einem Vergleichsverfahren räumen Unternehmen, die an einem Kartell beteiligt waren, die Teilnahme an der Zuwiderhandlung ein und übernehmen ihre entsprechende Verantwortung. Das Vergleichsverfahren stützt sich auf die Antitrust-Verordnung 1/2003 und gestattet der Kommission den Rückgriff auf ein vereinfachtes Verfahren und folglich eine Verkürzung der Zeit für Nachprüfungen. Die Vorteile eines Vergleichs liegen klar auf der Hand: Die Verbraucher und Steuerzahler haben geringere Kosten zu tragen, in der Kartellrechtsdurchsetzung werden Ressourcen für die Bearbeitung anderer Fälle frei, die Unternehmen können schneller mit einem Beschluss rechnen und Geldbußenermäßigungen von 10 % in Anspruch nehmen.
Mehr Informationen: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1208_de.htm
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