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Sonntag, 21. März 2021

Ausschreibung Georg von Holtzbrinck Preis für Wissenschaftsjournalismus

Der Georg von Holtzbrinck Preis für Wissenschaftsjournalismus wurde 1995 von der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck anlässlich des 150-jährigen Bestehens der Zeitschrift "Scientific American", einer der ältesten Wissenschaftszeitschriften der Welt, ins Leben gerufen. Der Preis würdigt jährlich herausragende Leistungen auf dem Gebiet des Wissenschaftsjournalismus. Die Auszeichnung kann für herausragende Arbeiten in der Kategorie Text (Wortbeiträge Print und Online), in der Kategorie elektronische Medien (TV, Hörfunk und Multimedia) und in der Kategorie Nachwuchs (nicht älter als 29 Jahre, d.h. Jahrgang 1992 oder jünger) erfolgen. Die Preise in den Kategorien Text und Elektronische Medien sind mit jeweils 10.000 EUR dotiert. Der Nachwuchspreis ist mit 5.000 EUR dotiert. Die eingereichten Arbeiten sollen allgemeinverständlich sein und zur Popularisierung wissenschaftlicher Sachverhalte, insbesondere aus den Bereichen Naturwissenschaften, Technologie und Medizin, beitragen. Entscheidend ist die originelle journalistische Bearbeitung aktueller wissenschaftlicher Themen. Teilnahmeberechtigt sind alle deutschsprachigen oder in deutschsprachigen Medien veröffentlichenden Journalist*innen.

Bewerbungsschluss: 04.05.2021

Weitere Informationen:

https://www.holtzbrinck-wisspreis.de/ausschreibung

Sonntag, 7. März 2021

Arthur Boskamp-Stiftung - Ausschreibung zweier Förderpreise 2021/2022

Die Arthur Boskamp-Stiftung schreibt für den Turnus 2021/22 zwei Förderpreise aus. Die Ausschreibung richtet sich an Künstler*innen, die nachweislich einen Bezug zu Norddeutschland haben.

Die aktuelle Ausschreibung bezieht sich inhaltlich auf den kuratorischen Fokus von IN:VISIBILITIES, der in den nächsten beiden Jahren die Sichtbarkeiten und Unsichtbarkeiten medialer Technologien fokussiert. Im Zentrum stehen die sozialen und politischen Dimensionen eines längt digitalisierten Alltags, der auch materielle und körperliche Prozesse umfasst. Welche fluiden, hybriden, kritischen Formen von Öffentlichkeit können entstehen, wenn diese sich je nach Un:Sichtbarkeitsgrad neu zusammensetzen – und welche Subjektivitäten gehen daraus hervor?

Technologische, virtuelle, soziale und scheinbar natürliche Zuschreibungen beginnen im Feld der Un:Sichtbarkeiten zu überschneiden, was oft paradoxe Versprechen formuliert und kommerziell verwertet wird. Das sogenannte Postdigitale kritisiert und hinterfragt die Versprechen von Immaterialität und Perfektion des Digitalen, um ein neues Set von Relationen zu schaffen. Dieses ist an Infrastrukturen digitaler Netzwerke angelehnt und übernimmt deren Gestaltungs- und Organisationsprinzipien auch jenseits des Bildschirms.

IN:VISIBILITIES knüpft an diese neuen Beziehungen an: Fragen nach Subjektivität und Authentizität werden genauso gestellt wie deren Formen von Repräsentation und Öffentlichkeit. Kunst, selbst mit dem Moment des displays – des Öffentlich Werdens – verflochten, kann durch Praxen der Verfremdung und Wieder-Erzählung neue Sichtverhältnisse schaffen – und dabei ein Echo zum Digitalen bilden. Wie also können Effekte der Manipulation, Zirkulation, Immersion und Vernetzung genutzt werden, um Un:Sichtbarkeiten zu artikulieren, kritisieren oder zu verändern?

Gesucht werden künstlerische Praxen, die sich mit den Verhältnissen und Widersprüchen beschäftigen, die Un:Sichtbarkeiten unter postdigitalen Bedingungen herstellen und mit (neuen) Konzepten von Körper, Öffentlichkeit, Gemeinschaft und Liveness arbeiten. Ästhetische Aspekte der Repräsentation, Subjektivität und der Materialität von Dingen sollen in Zusammenhang gebracht werden mit politischem Denken, etwa queeren, (öko)feministischen, postkolonialen und intersektionalen Ansätzen. Die Ausschreibung richtet sich an Praktiken, die zwar mit dem Digitalen in Verbindung stehen, dabei aber nicht mit digitalen Medien arbeiten müssen; im Gegenteil: Es gibt keine medialen Beschränkungen, die Ausschreibung ist explizit offen für transdisziplinäre künstlerische Praktiken, die sich an der Schnittstelle von Bildender Kunst und Performance, Mode, Literatur, Theorie und Design befinden. Voraussetzung ist jedoch ein künstlerischer Schwerpunkt. Die Bewerbung von Gruppen ist möglich.

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Förderumfang

  • Preisgeld: Der Förderpreis ist mit einem Preisgeld von 3.000 € dotiert (angenommene Projekte erhalten 2021 2.000 € und 2020 noch einmal 1.000 € Preisgeld). Bei Gruppen/Kollektiven wird das Preisgeld insgesamt um 1.000 € erhöht.
  • Publikation: Der Förderpreis ist mit der Option einer Publikation verbunden, welche in Zusammenarbeit mit der künstlerischen Leitung herausgegeben wird. Für die Publikation steht ein gesondertes Budget zur Verfügung.
  • Ausstellung / Veranstaltungen: Mit dem Förderpreis sind eine Abschlusspräsentation in Form einer Ausstellung (oder in einem anderen Format) sowie evtl. begleitende Veranstaltungen verbunden. Hierfür steht ein gesondertes Budget zur Verfügung.
  • Familienfreundliche Residenz: Das M.1, das Gebäude der Arthur Boskamp-Stiftung in Hohenlockstedt, bietet mit insgesamt 800 qm Ausstellungsräumen reichlich Produktionsfläche und Ruhe für konzentriertes, künstlerisches Arbeiten. Die Preisträger*innen können drei Monate lang kostenfrei eine möblierte Wohnung im M.1 nutzen, die aufgrund ihrer Größe sehr familienfreundlich ist und im gleichen Stockwerk wie das geräumige und helle Atelier liegt. Bei einem Residenz-Aufenthalt sind sowohl Kinder als auch Partner*innen willkommen. Wir helfen gerne organisatorisch mit eventuell benötigter Kinderbetreuung vor Ort. Es besteht jedoch keine Residenzpflicht.

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Voraussetzungen

  • Bezug zu Norddeutschland: Bewerber*innen müssen entweder in Norddeutschland (Schleswig Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen) geboren oder wohnhaft sein oder ihren Hochschulabschluss in dieser Region erworben haben, oder aber in ihrer bisherigen künstlerischen Arbeit einen Bezug zur norddeutschen Region hergestellt haben.
  • Studium: Der Studienabschluss der Bewerber*innen darf nicht länger als 8 Jahre zurückliegen. Bewerber*innen ohne Hochschulabschluss sollten ihre Bewerbung vorab mit der künstlerischen Leitung der Arthur Boskamp-Stiftung besprechen. Bewerber*innen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch studieren, können nicht berücksichtigt werden.
  • Bewerbungen von Gruppen/Kollektiven sind möglich.
Bewerbungsschluss ist der 31.03.2021.

Weitere Informationen:

Sonntag, 5. Juli 2020

Offener Brief - Solo-Selbständige, Freiberufler und Künstler fordern Nachbesserungen im Soforthilfeprogramm 'Neustart Kultur'

Die neue vom Bundestag beschlossene Überbrückungshilfe ist keine echte Unterstützung von Kunst und Kultur in Verbindung mit individuellen Hilfen für freischaffende Künstler und Kulturschaffende. Um eine substantielle Verbesserung der Situation zu erreichen, werden möglichst viele Unterschriften unter dem Offenen Brief benötigt. Bitte unterschreibt.

Zum Offenen Brief und der Unterschriftenliste:

Österreich: Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler - Corona

Vizekanzler Werner Kogler und Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer präsentierten am 28. Mai mit Finanzminister Gernot Blümel eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler. "Die Überbrückungsfinanzierung ist eine maßgebliche Erleichterung für freischaffende Künstlerinnen und Künstlern", so Staatssekretärin Andrea Mayer. Die Überbrückungsfinanzierung wird mit 90 Mio. Euro dotiert. Vorgesehen sind 1.000 Euro pro Monat, der Bezug ist 6 Monate möglich. "Gerade im künstlerischen Schaffensbereich haben wir mit längeren Beeinträchtigungen zu tun", erklärt Vizekanzler Kogler zum Zeitrahmen. Anspruchsberechtigt sind rund 15.000 Personen, die Kunst und Kultur schaffen, ausüben, vermitteln oder lehren und die in der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) pflicht- oder freiwillig versichert sind und sich in einer Notlage befinden. Darunter fallen u.a. bildende Künstlerinnen/Künstler, Schauspielerinnen/Schauspieler, Autorinnen/Autoren, Musikerinnen/Musiker, Komponistinnen/Komponisten, Tänzerinnen/Tänzer, Filmschaffende, Sängerinnen/Sänger, etc.

Eckpunkte der Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler:

  • 1.000 Euro pro Monat, der Bezug ist 6 Monate möglich - also insgesamt 6.000 Euro pro Person
  •  Keine komplexe Berechnungsmethodik, unbürokratische Antragstellung
  •  Abwicklung über Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), die auch schon gemäß Gesetz als KünstlerInnen-Servicezentrum agiert
  • Ziel ist eine Antragstellung ab Juli 2020
  • Gegenseitige Anrechnung mit Härtefallfonds der Wirtschaftskammer
Weitere Informationen:

Sonntag, 28. Juni 2020

Ausschreibung Interregionaler Kulturpreis in der Großregion Saar-Lor-Lux

Das Kulturleben war in den vergangenen Wochen massiv von den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. So auch in allen Teilen der Großregion Saar-Lor-Lux. Zwischenzeitlich konnte das kulturelle Leben, wenn auch noch eingeschränkt, wiederaufgenommen werden. Der Verein Kulturraum Großregion, der für die Koordination, Begleitung und Kommunikation grenzüberschreitender kultureller Projekte zuständig ist, hat den Interregionalen Kulturpreis ausgeschrieben. Damit werden kreative, innovative und nachhaltige Ideen für die grenzüberschreitende kulturelle Zusammenarbeit ausgezeichnet, die den besonderen aktuellen Bedingungen Rechnung tragen. Der Wettbewerb wird als Konzeptions- und Umsetzungsförderung für Kunstprojekte ausgeschrieben.

„Die Corona-Pandemie ist eine große Herausforderung für die Kulturszene und hat die Kunst und Kultur vor besondere Herausforderungen gestellt. Veranstaltungen konnten nicht durchgeführt werden, Aufträge sind weggebrochen. Der Interregionale Kulturpreis des Vereins Kulturraum Großregion leistet mit seinem Preisgeld einen Beitrag, Kulturschaffende grenzüberschreitend zu stärken und ihre kulturelle Arbeit unter den neuen Rahmenbedingungen zu unterstützen. Wir wollen diese Künstlerinnen und Künstler ermutigen kreativ mit den Auswirkungen der Pandemie umzugehen. Künstlerinnen und Künstler werden bei der Einrichtung neuer kultureller Formate gefördert, insbesondere auch bei Projekten, die für den digitalen Raum konzipiert werden,“ sagte Kulturminister Konrad Wolf. Die Ausschreibung richtet sich an frei produzierende Künstlerinnen und Künstler, Ensembles, Vereine, Einrichtungen und Strukturen aus den Bereichen Bildende Kunst, Tanz, Schauspiel, Performance, Neue Medien, Musik, Musiktheater, Kinder-und Jugendtheater, Literatur und Straßenkunst, die in der Großregion leben und arbeiten. Mit dem Preis sollen fünf Konzeptideen ausgezeichnet werden, die mindestens mit Partnern aus zwei unterschiedlichen Regionen an einem Thema arbeiten. Dabei kommen ausschließlich Konzepte in Frage, die für ein deutsch-und französischsprachiges Publikum gleichermaßen zugänglich sind. Die Bewerbungsfrist endet am 15. September 2020.

Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Jury, die sich aus jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter pro Teilregion zusammensetzt. Die beteiligten Teilregionen sind: 
•    Luxemburg 
•    Saarland 
•    Rheinland-Pfalz 
•    Föderation Wallonien-Brüssel und Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens 
•    Région Grand Est 
Ausgezeichnet werden 5 Konzepte mit Preisen in Höhe von 2.000 Euro bis 5.000 Euro je nach Anzahl der beteiligten Regionen. Die 3 bestplatzierten Bewerbungen erhalten zusätzlich eine Förderung zur Umsetzung des Konzepts bis zu einer Höhe von 15.000 Euro. 

Folgende Auswahlkriterien werden dabei zugrunde gelegt:
•    Künstlerische Qualität, 
•    Innovativer Ansatz, 
•    Grenzüberschreitender Mehrwert, 
•    Nachhaltigkeit der Projektidee, 
•    Qualität der Projektpartnerschaft. 
Die Antragsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache in elektronischer Form an den Verein Kulturraum Großregion zu richten. Die Preise werden im November 2020 im Rahmen der Kulturministerkonferenz der Großregion verliehen. 

Weitere Informationen:

https://mwwk.rlp.de/de/service/pressemitteilungen/detail/news/News/detail/interregionaler-kulturpreis-in-der-grossregion-ausgeschrieben/

Ausschreibung BMWi - Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) startet heute einen Förderaufruf für kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen. Damit geht das neue Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) in die nächste Runde.

Elisabeth Winkelmeier-Becker, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: „Die Kultur- und Kreativwirtschaft trägt die Kreativität nicht nur im Namen sondern auch im Herzen! Hier liegt ein enormes Innovationspotenzial für die deutsche Wirtschaft, das wir Dank unserer modernisierten und erweiterten Innovationsförderung noch besser heben können. Gleichzeitig helfen wir damit innovativen Unternehmen, Konzepte zu entwickeln, die über die schwere Zeit der Coronakrise hinaus wirken können und in die Zukunft weisen.“

Im Fokus des aktuellen Förderaufrufs stehen unter anderem neue Konzepte aus dem Design-, Mode- und Architekturbereich sowie der Kunst, aus dem musik-, rundfunk- und filmwirtschaftlichen Bereich sowie neue Ideen für die Publizistik, den Werbemarkt, den Buchmarkt und den Games-Bereich. Vertiefte Informationen zum neuen Förderangebot, inklusive der übergreifenden IGP-Richtlinie, sind unter www.bmwi.de/igp veröffentlicht.

Die Pilotförderung IGP ist Teil der Transferinitiative des BMWi, die das Ziel verfolgt, Hindernisse und Lücken auf dem Weg von der Idee zum Markterfolg zu benennen und zu beseitigen. Das IGP weitet den innovationspolitischen Fokus über die Technologieforschung und -entwicklung hinaus in nichttechnische Bereiche. Dazu erfolgte bereits im Winter ein erfolgreicher erster Förderaufruf zu digitalen und datengetriebenen Geschäftsmodellen und Pionierlösungen. Ein dritter Aufruf soll Ende dieses Jahres starten und Innovationen für Bildung und Informationszugang mit einem besonders hohem „Social Impact“ adressieren. 

Der Förderaufruf für kultur- und kreativwirtschaftliche Geschäftsmodelle und Pionierlösungen ist gestartet: Bis zum 11. August 2020 (15:00 Uhr) können Skizzen im Teilnahmewettbewerb eingereicht werden.

Weitere Informationen:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200622-parlamentarische-staatssekretaerin-winkelmeier-becker-kultur-und-kreativwirtschaft-hat-enormes-innovationspotenzial.html

Sonntag, 7. Juni 2020

Land Sachsen-Anhalt - Förderung für Kulturschaffende 'Kultur ans Netz'

Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur hat das Programm „Kultur ans Netz“ ins Leben gerufen, um insbesondere Kunst- und Kulturschaffenden in Sachsen-Anhalt einen raschen Wiedereinstieg nach der Corona-bedingten Schließung zu ermöglichen. Mit dem 6 Mio. Euro umfassenden Programm werden Projekte und Maßnahmen von freiberuflich tätigen Kulturschaffenden gefördert, die im Zuge der Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ihren künstlerischen Tätigkeiten nicht nachgehen konnten.

„Mit einer nie zuvor gekannten Wucht ist die gesamte Kunst- und Kulturszene zum Stillstand gekommen. Es liegt in unserem erheblichen Interesse, die Kultur schnell wieder ans Netz zu bringen. Wir haben daher in den Verordnungen die schrittweise Öffnung der Kulturbetriebe unter Einhaltung bestimmter Regeln ermöglicht. Jetzt geben wir den freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern in Sachsen-Anhalt Starthilfe und verschaffen ihnen den erforderlichen Freiraum, bis sie wieder eigene Einnahmen aus Projekten, Veranstaltungen oder sonstigen Engagements erzielen können. Das Programm ‚Kultur ans Netz‘ honoriert künstlerische Leistungen und ist ein deutliches Aufbruchssignal an die Kulturschaffenden in Sachsen-Anhalt“, so Staats- und Kulturminister Rainer Robra.

„Kultur ans Netz“ richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind. Für die Erarbeitung einer präsentationsreifen künstlerischen Leistung gewährt das Land einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro monatlich, für die Dauer von bis zu drei Monaten. Zuwendungsvoraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt sowie eine Mitgliedschaft in der Künstler- und Sozialkasse (KSK). Sollte keine Mitgliedschaft in der KSK bestehen, so ist alternativ ein Nachweis einer freiberuflichen künstlerischen Tätigkeit in Sachsen-Anhalt durch geeignete Unterlagen zu erbringen. Zu den einzureichenden Unterlagen zählt ein Kurzkonzept, aus dem das künstlerische Vorhaben hervorgeht. Die geförderten Projekte sollen geeignet sein, das jeweilige Arbeitsergebnis im Landesportal unter www.kultur.sachsen-anhalt.de zu präsentieren. Anträge können voraussichtlich ab Mitte Juni über das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gestellt werden.

Weitere Informationen:

http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=910813&identifier=3e6493eab8d3af319fd2b042b6a5f375

Samstag, 6. Juni 2020

Berlin - Ausschreibung Arbeitsstipendien für Berliner Autorinnen und Autoren 2021

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt auch für das Jahr 2021 insgesamt 29 Arbeitsstipendien für Berliner Schriftstellerinnen und Schriftsteller, die ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben und in deutscher Sprache schreiben. 20 dieser 12-monatigen Arbeitsstipendien sind mit 24.000 € dotiert. Zusätzlich sollen 9 viermonatige Stipendien à 8.000 € vergeben werden. Diese Stipendien werden vorrangig vergeben an Vorhaben zu Debütprojekten und an Autorinnen und Autoren, die bis zu zwei eigenständige Veröffentlichungen vorweisen können. Eine separate Bewerbung für diese „kleinen“ Stipendien ist nicht erforderlich, die Jury entscheidet nach Auswertung aller eingereichten Bewerbungsunterlagen. Bewerbungsschluss für die Online-Bewerbung ist in diesem Jahr der 14. Juli 2020. Die Bewerbung muss bis spätestens 18 Uhr eingegangen sein.

Weitere Informationen:

https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.938570.php

Montag, 18. Mai 2020

Land Brandenburg - Ausschreibung Mikrostipendien für Einzelkünstler

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) unterstützt freiberufliche professionelle Brandenburger Einzelkünstler*innen mit Mikrostipendien à 1.000 €, damit sie während der Corona-Krise kleine künstlerische Projekte realisieren können. Die Stipendien dienen der Schaffung von Rahmenbedingungen künstlerischen Arbeitens in der Zeit der CORONA Pandemie und dienen der künstlerischen Entwicklung der Kunstschaffenden sowie der Entwicklung neuer Formate und Projekte. Die Förderung der lebendigen und vielfältigen Brandenburger Kunstszene ist das Ziel. Ein Anspruch auf die Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.
Künstlerische Projekte können sein:  interessante Formate oder  neue Ansätze bei der Kunstvermittlung - Z.B. online Konzerte, Formatentwicklung für die zukünftige Arbeit, online Ausstellungen, online Mitmachprogramme, Künstlertalks im Netz, Recherchearbeiten für künftige Projekte, Schreiben von Manuskripten und Konzepten, Komponieren, online Kurse, interaktive Projekte, online Kooperationen bei interdisziplinären Arbeiten. 
Voraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz im Land Brandenburg sowie die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. Alle Unterlagen müssen in Papierform bis zum 09. Juni 2020 eingereicht werden. 
Weitere Informationen

Samstag, 16. Mai 2020

EU-Kommission startet neue Online-Plattform für Kreativbranche

Die Kommission startete die neue Plattform „Creatives Unite“ für den Austausch von Beschäftigten im Kultur- und Kreativbereich. Mariya Gabriel, EU-Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, sagte dazu: „Wir wollen den Menschen im Kultur- und Kreativbereich helfen, während der aktuellen Corona-Pandemie Informationen auszutauschen. Die Pandemie hat verheerende wirtschaftliche Auswirkungen auf den Kultur- und Kreativsektor. Ich freue mich, dass diese Online-Plattform den Kultur- und Kreativsektoren ein Forum bieten wird, auf dem sie ihre Ideen und Initiativen austauschen und gemeinsam Lösungen als Reaktion auf die Krise erarbeiten können.“Der Start der Plattform folgt auf eine Videokonferenz der EU-Kulturminister vom 8. April, auf der Kommissarin Gabriel die Initiative ankündigte. Creative FLIP, ein Pilotprojekt des Europäischen Parlaments, das von der Europäischen Kommission unter der Leitung des Goethe-Instituts in Zusammenarbeit mit dem European Creative Hubs Network und anderen Partnern durchgeführt wird, wird bei der Leitung und Betreuung der Plattform helfen. Creatives Unite wird eine zentrale Anlaufstelle für alle sein, die Informationen über Initiativen zur Krisenreaktion des Kultur- und Kreativsektors suchen. Die Plattform wird ihnen helfen, die Vielzahl von Ressourcen zu sortieren, wird Weblinks zu relevanten Netzwerken und Organisationen bereitstellen und bei der gemeinsamen Erstellung und dem Hochladen von Beiträgen zu Lösungsfindungen unterstützen.

Weitere Informationen:

Freitag, 1. Mai 2020

Kunstuniversität Linz intern - Wettbewerb 'Heldinnen der Krisen'

Aus aktuellem Anlass schreibt der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Kunstuniversität Linz den Wettbewerb HELDINNEN* DER KRISEN aus, welcher sich an Studierende der Kunstuniversität Linz richtet. Gesucht werden queerfeministische, kritische, knallige, stille, widerspenstige, lustvolle, radikale, visionäre, skandalöse, amouröse Statements, Plakate, Performances, Flyer, Masken, GIFs, Handschuhe und -cremes, Songs, Comics, Gedankenblitze, Fotos, Seifenspender, Filmclips, … Die 5 überzeugendsten Einreichungen erhalten einen Preis von je 300 Euro und werden auf der akg-Website veröffentlicht, ggf. auch produziert. Einreichfrist: 17. Mai 2020.

Weitere Informationen: https://www.ufg.ac.at/Wettbewerbe-Detailseite.2146+M5afc808bc3d.0.html

Freitag, 10. April 2020

Ausschreibung LINZimPULS 2020


Die Stadt Linz schreibt das Förderprogramm LINZimPULS in der Höhe von Euro 90.000,– aus. LINZimPULS unterstützt die freie Kunst- und Kulturszene in Linz, verdeutlicht deren Potenzial und Wirkung auf das Linzer Kunst- und Kulturgeschehen und trägt damit zur nachhaltigen Stärkung dieses Bereiches bei. Die Ausschreibung von LINZimPULS 2020 richtet sich an alle freiberuflich tätigen KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – mit Linz-Bezug. Der Linz-Bezug ist dann gegeben, wenn die Künstlerin oder der Künstler ihren/seinen Hauptwohnsitz in Linz hat oder Linz als dauerhafte Stätte ihrer/seiner kreativen Arbeit und künstlerischen Produktion oder Präsentation gewählt hat. Der Linz-Bezug ist auch aus einem nachweislich kontinuierlichen Engagement in einer Linzer Kultureinrichtung, KünstlerInnenvereinigung oder Kulturinitiative ableitbar, das den Umfang einer rein ehrenamtlichen Tätigkeit oder bezahlten Nebenbeschäftigung überschreitet und maßgeblich zur nachhaltigen Weiterentwicklung von Kunst und Kultur der Stadt im Sinne des Linzer Kulturentwicklungsplans (KEP) beitragen kann. LINZimPULS wird auch an künstlerische und kulturelle Vereinigungen, Initiativen und Projektgruppen (unabhängig von der Rechtsform) vergeben, die im Bereich der zeitbezogenen, innovativen Kunst- und Kulturarbeit kontinuierlich tätig sind und ihren Sitz in Linz haben. Für das diesjährige LINZimPULS-Programm wird keine Themensetzung vorgegeben. Dadurch soll allen Einreichenden die Möglichkeit gegeben werden, Projekte zu Themen einzureichen, mit denen sie sich inhaltlich schon beschäftigen oder beschäftigen wollen. Die Auswahl der Kriterien, deren Relevanz und der zu fördernden Projekte obliegen der Jury des LINZimPULS-Förderprogramms. Der Realisierungszeitraum ist mit Ende 2021 befristet. Bewerbungsende: 16.04.2020
Weitere Informationen:

Samstag, 28. März 2020

Künstlersozialkasse - Möglichkeiten aktueller temporärer Zahlungserleichterungen

Die Einschränkungen sozialer Kontakte mit allen damit verbundenen Auswirkungen,  von denen die Künstler*innen, Publizist*innen und abgabepflichtige Unternehmen ganz unmittelbar und besonders betroffen sind, erfordern in diesen Zeiten ein möglichst unbürokratisches Verwaltungshandeln. Die Künstlersozialkasse möchte dazu beitragen, die Situation für ihre Versicherten und für die abgabepflichtigen Unternehmen abzufedern, soweit dies im Rahmen ihrer begrenzten Möglichkeiten möglich ist. Nachfolgend informieren wir Sie über die bis auf weiteres geltenden Regelungen, mit denen wir Zahlungserleichterungen schaffen wollen.


Maßnahmen für Versicherte:
1. Zahlungserleichterungen / Zahlungsaufschub
Bestehen durch die Auswirkungen des Corona-Virus akute und schwerwiegende Zahlungsschwierigkeiten können Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Stundung der Beiträge oder Ratenzahlung stellen; dies ist auch per E-Mail an auskunft@kuenstlersozialkasse.de möglich.
Der Antrag soll eine kurze Begründung zu den Umständen der Zahlungsschwierigkeiten beinhalten. Ohne weitere Ermittlungen kann in diesen Fällen eine zinslose Stundung bis zunächst 30. Juni 2020 erfolgen. Dies bedeutet, dass die monatlichen Beitragsforderungen zwar nach wie vor entstehen, jedoch von der Künstlersozialkasse nicht vor Juli 2020 geltend gemacht werden.
2. Minderung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens
In unserer Mitteilung vom 16.03.2020 (siehe unten) haben wir über die Möglichkeit informiert, das geschätzte Jahreseinkommen anzupassen. Wenn die Einkommenserwartung infolge der Corona-Krise herabgesetzt werden muss, wird die Versicherungspflicht bis auf weiteres im laufenden Jahr auch dann fortgesetzt, wenn das Mindesteinkommen von  3.900 € jährlich nach aktueller Einschätzung nicht erreicht werden kann.
Das heißt, auch wenn Sie durch die Minderung des Einkommens die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nicht mehr erfüllen würden, wird die Versicherung nicht beendet und der bestehende Versicherungsschutz geht durch eine Einkommenskorrektur bis auf weiteres nicht verloren.
Maßnahmen für abgabepflichtige Unternehmen:
1. Verlängerung des Termins zur Abgabe der Meldung abgabepflichtiger Entgeltzahlungen des     Jahres 2019
Wenn sich durch betriebliche Umstände Verzögerungen bei der Erstellung der Meldung abgabepflichtiger Entgeltzahlungen des Jahres 2019 ergeben sollten, kann eine Verlängerung der gesetzlichen Abgabefrist bis zum 30.06.2020 gewährt werden. Einen  formlosen schriftlichen Antrag können sie mit einer kurzen Begründung per E-Mail an abgabe@kuenstlersozialkasse.de  richten.
2. Zahlungserleichterungen 
Bestehen durch die Auswirkungen des Corona-Virus akute und schwerwiegende Zahlungsschwierigkeiten können Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung stellen; dies ist auch per E-Mail an abgabe@kuenstlersozialkasse.de möglich.
Der Antrag soll eine kurze Begründung zu den Umständen der Zahlungsschwierigkeiten beinhalten. Ohne weitere Ermittlungen kann in diesen Fällen eine zinslose Stundung bis zunächst 30. Juni 2020 erfolgen.
Dies bedeutet, dass Künstlersozialabgaben und monatliche Vorauszahlungen zwar nach wie vor entstehen, jedoch von der Künstlersozialkasse bis zum genannten Zeitpunkt nicht geltend gemacht werden.
3. Herabsetzung der monatlichen Vorauszahlung
Wenn abzusehen ist, dass die abgabepflichtigen Entgeltzahlungen im laufenden Jahr durch die Auswirkungen des Corona-Virus erheblich geringer ausfallen als im Vorjahr, können die monatlichen Vorauszahlungen auf Antrag herabgesetzt werden. Dazu kann der auf der Homepage der Künstlersozialkasse hinterlegte Antrag genutzt oder ein formloses Schreiben eingereicht werden. Der Antrag kann auch per E-Mail an abgabe@kuenstlersozialkasse.de oder telefonisch gestellt werden.
Im Antrag ist die im Jahr 2020 voraussichtlich zu erwartende Summe der abgabepflichtigen Entgeltzahlungen sowie eine kurze Begründung anzugeben.  
Weitere Informationen:

Samstag, 14. März 2020

Bibliothek Andreas Züst St. Anton (CH) - Ausschreibung Atelierstipendien

Die Bibliothek Andreas Züst bietet zweimal jährlich – jeweils für die Monate April und November – drei Atelierstipendien an. Die Aufenthaltsdauer beträgt vier Wochen. Bewerben können sich in- und ausländische Kulturschaffende (Einzelpersonen oder Arbeitsteams von max. 4 Personen) aller Sparten (Bildende Kunst, Literatur, Neue Medien, Musik, Bühne, Design, Architektur, Film, Foto bis hin zu angewandten Künsten und kunstnahen Wissenschaften). Als Unterkunft dient den Stipendiatinnen und Stipendiaten die Panoramaherberge Alpenhof. Bewerberinnen und Bewerber sind aufgefordert, ihre spezifischen Interessen, ihre Motivation für einen Aufenthalt zu erläutern. Gewünscht sind Projekte, die sich mit der Bibliothek als Ganzes oder einem ihrer Teilgebiete auseinandersetzen. Das Atelierstipendium sieht sich in der Tradition von Bibliotheken als Orte des Wissens in seiner Diversität. Sprich: Es soll rund um das geforscht werden, was das Gefüge unserer Kultur ausmacht wie auch zu allem, was darüber hinaus geht. Der Alpenhof ist ein inspirierender Rückzugs- und Arbeitsort mit Raum für Austausch und Erholung. Auf 1110 m ü. M. gelegen, mit Blick auf das Rheintal und den Bodensee, trifft Weite auf Weile, Alpstein auf Nebelmeer, Ostschweiz auf Übersee, Alpaufzug auf Astronomie. Das Haus mit seinen Zimmern, Sälen, Terrassen und dem Musikraum steht offen für Gäste von nah und fern sowie Begegnungen aller Art. Je nach Buchungslage ist der Alpenhof belebter oder auch sehr ruhig. Der Aufenthalt vor Ort ist selbstorganisiert. Jede Stipendiatin, jeder Stipendiat hat ein Schlafzimmer mit einem eigenen Arbeitsbereich zur Verfügung. Zudem stehen ein gemeinsamer Atelier-/Proberaum sowie unterschiedliche Bereiche zum ruhigen Arbeiten im ganzen Haus bereit. Im Weiteren: gemeinsam e Küche, Ess- und Aufenthaltsräume sowie die Bibliothek. Der Aufenthalt ist kostenlos, die Kosten für die Anreise werden gedeckt. Ein Zuschuss zum Lebensunterhalt in Höhe von 250 CHF/Woche kann beantragt, die Kosten zur künstlerischen Produktion müssen selber getragen werden. Bewerbungsfristen sind jeweils der 30. April für den Aufenthalt im darauf folgenden November und der 30. September für den darauf folgenden April. Die Vergabe des Atelierstipendiums findet durch ein Gremium bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Bibliothek Andreas Züst sowie einer externen Jury statt. Weitere Informationen: http://bibliothekandreaszuest.net/stipendium/

Dienstag, 10. März 2020

Konrad-Adenauer-Stiftung - Ausschreibung Arbeitsstipendien Bildende Kunst, Literatur, Komposition und Tanz


Die Konrad-Adenauer-Stiftung vergibt im Rahmen ihres Künstlerförderungsprogramms Stipendien an bedürftige und besonders befähigte Künstler mit deutscher Staatsbürgerschaft. Die Finanzierung erfolgt durch das Trustee-Programm EHF 2010.

Insgesamt werden sechs einjährige Arbeitsstipendien im Bereich Bildende Kunst, zwei im Bereich Literatur, eines in der Sparte Komposition und eines in der Kategorie Tanz vergeben, die jeweils mit € 12.000 dotiert sind (bei monatlicher Auszahlung, Beginn April, Ende März des Folgejahres). Das Stipendium umfasst weiterhin die Teilnahme an einer Gruppenausstellung und für einen ausgewählten Künstler eine Solo-Show.

Die Bewerbungsmappen müssen Zeugniskopien, einen tabellarischen Lebenslauf, Arbeitsproben und eine kurze, selbstformulierte Beschreibung des eigenen Arbeitsansatzes beinhalten. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium an der Hochschule/Akademie, in der Regel mit Meisterschülerabschluss. Ob Empfehlungen oder Gutachten beigelegt werden, bleibt den BewerberInnen überlassen.

Für eine Förderung bewerben Sie sich bitte bis zum 30. April eines Jahres, der Förderungszeitraum beginnt immer im April des darauffolgenden Jahres. Nach einer Vorauswahl entscheidet ein Beirat um den Jahreswechsel über die Anträge.

Weitere Informationen:
https://www.kas.de/de/statische-inhalte-detail/-/content/kuenstlerfoerderung-durch-trustee-programm-ehf-2010

Mittwoch, 1. Januar 2020

Cordts Art Foundation - Woman Artists in Residence

Frauen sind in der Kunst unterrepräsentiert. Bildhauerin Franziska Seifert möchte das ändern und gründete mit ihrem Mann Tim Cordts eine gemeinnützige Stiftung zur Förderung von Künstlerinnen. Im Haus auf Schwanenwerder am Wannsee können Künstlerinnen aus aller Welt mit einem Stipendium jeweils zwei bis zehn Monate ungestört arbeiten und ihre Herzensprojekte verwirklichen. Eine große Chance …
Die Cordts Art Foundation möchte Bewerberinnen aus verschiedenen Sujets ansprechen: Malerei, Bildhauerei, Installation, Musik, Tanz und Literatur – außer Grafik und angewandter Kunst. Die Werke sollten einen Anspruch haben und möglichst die neuen Medien mit einschließen. Eine Altersbegrenzung gibt es nicht. Die Ausbildung oder das Studium sollte aber abgeschlossen sein. Die Bewerbung für das Jahr 2021 läuft. Einsendeschluss ist der 16. Mai 2020. Weitere Informationen: 

Samstag, 21. Dezember 2019

Allianz Kulturstiftung - Aktion KulturAllianzen

Kultur baut Brücken, verbindet Menschen und schafft Gemeinschaft. Mit der Aktion KulturAllianzen fördert die Allianz Kulturstiftung auch kleinere regionale Kunst-und Kulturprojekte in Deutschland und Österreich, an denen vor allem Kinder und Jugendliche beteiligt sind. 

Förderungswürdig sind Projekte, die dem Stiftungszweck der Allianz Kulturstiftung entsprechen, in den Sparten
Begegnungen (auch international), Aus- und Weiterbildung
Projekte mit integrativem Charakter
Musik
Theater und Tanz
Literatur, Film und Neue Medien
Malerei, Grafik und Bildhauerei

Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 2.250 €. Voraussetzung dafür ist das Engagement eines Allianz-Vertreters vor Ort, der das Projekt mit einem Drittel der beantragten Fördersumme selbst unterstützen muss und das ausgefüllte Antragsformular "Antrag AKA" bei einer der vier Vertriebsgesellschaften der Allianz Deutschland AG bzw. bei der Allianz Elementar-Versicherungs-AG Wien einreicht. Projektanträge können ganzjährig eingereicht werden.

Weitere Informationen:

Freitag, 1. November 2019

Land Niedersachsen - Ausschreibung Literaturstipendien

Ab sofort können sich Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer, die in ihren Texten oder Biographien einen Bezug zu Niedersachsen haben, für eines der vier verschiedenen Literaturstipendien des Landes Niedersachsen bewerben. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) lobt ein Jahresstipendium, ein Stipendium für Kinder- und Jugendbuchautoren, ein Übersetzerstipendium sowie bis zu drei Arbeitsstipendien aus. Die Vergabe erfolgt auf Empfehlung die Literaturkommission des Landes Niedersachsen.
„Mit den Literaturstipendien unterstützen wir die kreativen Schaffensprozesse von Autorinnen und Autoren. Gleichzeitig fungieren sie als Motor, der die kulturelle Vielfalt Niedersachsens stärkt“, sagt Niedersachsens Kulturminister Björn Thümler.
Das Jahresstipendium in Höhe von bis zu 14.000 Euro soll es freiberuflichen Autorinnen und Autoren, die mindestens einmal in einem anerkannten Verlag (nicht Selbstverlag) veröffentlicht haben, ermöglichen, über einen Zeitraum bis zu einem Jahr verstärkt künstlerisch tätig zu sein. Voraussetzung ist, dass sie bzw. er mindestens einmal in einem anerkannten Verlag (kein Selbstverlag) veröffentlicht hat.
Mit dem Stipendium für Kinder- und Jugendbuchautoren in Höhe von bis zu 8.000 Euro wird ein aktuelles Projekt einer Schriftstellerin oder eines Schriftstellers gefördert, das sich an Kinder bzw. Jugendliche richtet.
Mit dem Übersetzerstipendium fördert das MWK Übersetzerinnen und Übersetzer literarischer Texte durch ein projektbezogenes Stipendium in Höhe von 7.800 Euro.
Es soll der Geförderten bzw. dem Geförderten Freiräume schaffen, um an einer Übersetzung zu arbeiten und sie zur Veröffentlichung zu bringen.
Darüber hinaus vergibt das MWK bis zu drei Arbeitsstipendien an Autorinnen und Autoren. Die Einzelförderung beträgt bis zu 5.000 Euro.
Bewerbungen sind über das Online-Antragsverfahren des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur einzureichen.