Sonntag, 21. März 2021

Berlin - Ausschreibung von 96 geförderten Ateliers

Das Atelierbüro des Kulturwerks des bbk berlin GmbH hat mit Datum vom 16.03.2021 insgesamt 96 geförderte Ateliers aus dem Arbeitsraumprogramm (Atelieranmietprogramm) ausgeschrieben.

Das Angebot richtet sich an alle in Berlin lebenden professionellen Bildenden Künstlerinnen und Künstler.

Die Besichtigungstermine der Ateliers finden aktuell coronabedingt nicht statt. Ersatzweise ist Bild- und Videomaterial auf den Webseiten des Kulturwerks des bbk berlin GmbH https://www.bbk-kulturwerk.de hinterlegt.

Bewerbungsschluss ist der 29. März 2021.

Die nächste Ausschreibung erscheint voraussichtlich am 11. Mai 2021.

Alle Details der Ausschreibung können den Webseiten des Kulturwerks des bbk berlin GmbH

https://www.bbk-kulturwerk.de/atelierangebote/gefoerdert/ausschreibung-maerz-2021

entnommen werden.

Stadt Linz / Österreich - Ausschreibung kultureller Sonderförderprogramme der Stadt Linz 2021

LINZimPULS 2021

LINZimPULS 2021 Linz Kultur hat auf Anregung der freien Kunst- und Kulturszene einen Innovationstopf mit der Bezeichnung „LINZimPULS“ ins Leben gerufen, der seit 2001 jährlich zur Förderung von innovativen Kunst- und Kulturprojekten ausgeschrieben wird. Diese Förderprojekte richten sich an freie KünstlerInnen, Kulturschaffende und die freie Kunst- und Kulturszene in Linz. Fördersumme: Euro 90.000,– Ende der Einreichfrist: 12.4.2021


LinzEXPOrt 2021 

LinzEXPOrt 2021 Linz Kultur schreibt zur Internationalisierung der Linzer Kunst- und Kulturschaffenden dieses Förderprogramm aus, das besonders experimentelles und prozesshaftes künstlerisches Arbeiten ermöglichen soll. Die Bewerbung muss in Verbindung mit einem Auslandsaufenthalt stehen. Fördersumme: Euro 50.000,– Ende der Einreichfrist: 6.5.2021 


LinzIMpORT 2021

LinzIMpORT 2021 Seit 2009 richtet die Stadt Linz auf Empfehlung des Stadtkulturbeirates ein Förderprogramm unter dem Titel „LinzIMpORT“ aus, das Linzer KünstlerInnen und freien Kunst und Kulturinitiativen ermöglichen soll, außerhalb von Österreich tätige Kunstschaffende oder KulturarbeiterInnen für ein gemeinsames Projekt nach Linz einzuladen. Fördersumme: Euro 20.000,– Ende der Einreichfrist: 6.5.2021 


LINZ_sounds 2021 

LINZ_sounds 2021 Einen Anreiz zur kreativen Auseinandersetzung und Nutzung digitalisierter Musikproduktion soll das LINZ_sounds Förderprogramm schaffen. Musikgruppen und MusikkünstlerInnen aller musikalischen Genres und Sparten (Rock, Pop, Jazz, Elektronik, Klassik, Neue Musik u.a.), die das Musikleben unserer Stadt vielfältig mitgestalten, sind zur Projekteinreichung eingeladen. Fördersumme: Euro 30.000,– Ende der Einreichfrist: 6.5.2021 


an_TON_Linz 2021 

n_TON_Linz 2021 Kunst- und Kulturschaffende aller Sparten, Kulturvereine, WissenschaftlerInnen, PädagogInnen und KulturvermittlerInnen werden aufgefordert, Projektideen einzureichen, die eine zeitgemäße Interpretation des musikalischen Schaffens, neue Haltungen und Herangehensweisen zu Anton Bruckners Leben und Werk sowie innovative Vermittlungsansätze formulieren und die Brucknerrezeption damit für die Zukunft aufbereiten. Fördersumme: Euro 15.000,– Ende der Einreichfrist: 6.5.2021 


Kunstförderpreise 2021 

Kunstförderpreise 2021 Mit den Kunstförderpreisen der Stadt Linz (ehemals Kunstförderstipendien) werden aufstrebende Kunst- und Kulturschaffende sowie GestalterInnen in angewandten Kunstsparten unterstützt. Im Jahr 2021 vergibt die Sparte „Bildende Kunst und interdisziplinäre Kunstformen“ darüber hinaus zwei Ateliers jeweils auf die Dauer von zwei Jahren im LINZ AG-Haus Kaplanhofstraße 1. Fördersumme: Euro 18.000,– Ende der Einreichfrist: 6.5.2021 


LinzKultur/4 2021 

LinzKultur/4 2021 Einen Anreiz zum kulturellen Austausch oder zur künstlerischen Auseinandersetzung mit dem Stadtteil soll der LinzKultur/4 Förderpreis für innovative Stadtteilkulturarbeit schaffen. Initiativen, Vereine und Einzelpersonen, die das Kulturleben in Linzer Stadträumen nachhaltig mitgestalten, sind zur Projekteinreichung für innovative Stadtteilkulturarbeit eingeladen. Fördersumme: Euro 10.000,– Ende der Einreichfrist: 7.10.2021

Weitere Informationen:

https://www.linz.at/images/files/Ausschreibungen2021D.pdf


Ausschreibung Georg von Holtzbrinck Preis für Wissenschaftsjournalismus

Der Georg von Holtzbrinck Preis für Wissenschaftsjournalismus wurde 1995 von der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck anlässlich des 150-jährigen Bestehens der Zeitschrift "Scientific American", einer der ältesten Wissenschaftszeitschriften der Welt, ins Leben gerufen. Der Preis würdigt jährlich herausragende Leistungen auf dem Gebiet des Wissenschaftsjournalismus. Die Auszeichnung kann für herausragende Arbeiten in der Kategorie Text (Wortbeiträge Print und Online), in der Kategorie elektronische Medien (TV, Hörfunk und Multimedia) und in der Kategorie Nachwuchs (nicht älter als 29 Jahre, d.h. Jahrgang 1992 oder jünger) erfolgen. Die Preise in den Kategorien Text und Elektronische Medien sind mit jeweils 10.000 EUR dotiert. Der Nachwuchspreis ist mit 5.000 EUR dotiert. Die eingereichten Arbeiten sollen allgemeinverständlich sein und zur Popularisierung wissenschaftlicher Sachverhalte, insbesondere aus den Bereichen Naturwissenschaften, Technologie und Medizin, beitragen. Entscheidend ist die originelle journalistische Bearbeitung aktueller wissenschaftlicher Themen. Teilnahmeberechtigt sind alle deutschsprachigen oder in deutschsprachigen Medien veröffentlichenden Journalist*innen.

Bewerbungsschluss: 04.05.2021

Weitere Informationen:

https://www.holtzbrinck-wisspreis.de/ausschreibung

Unterschriftenaktion zur Änderung des Bundesjagdgesetzes zum Schutz des Tierwohls auf Change.Org durch Dr. Jörg Stürmer

Der Bundestag hat am Mittwoch, 27. Januar 2021, in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes (19/26024) in erster Lesung debattiert. Die Vorlage wurde im Anschluss gemeinsam mit einem Antrag der FDP mit dem Titel „Wald geht nur mit Wild – Ideologiefreie Reform des Bundesjagdgesetzes“ (19/26179) zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.

Auch sollen mit dem Entwurf Ergebnisse des Waldgipfels umgesetzt werden: Wichtigste Neuerung ist die Abschaffung der bisher verpflichtenden Abschusspläne für Rehwild. Stattdessen sollen sich Waldbesitzer und Jäger künftig auf einen jährlichen Mindestabschuss pro Revier verständigen. Eine Obergrenze soll es nicht mehr geben. Einigen sie sich nicht, soll die Jagdbehörde entscheiden, wie viele Rehe erlegt werden müssen. Dabei ist sie gehalten, sich an die neue Zielvorgabe des Jagdgesetzes zu halten, die Waldverjüngung zu fördern. Bei der Entscheidung solle sich die Behörde künftig auch auf eigens angefertigte Gutachten zum Wildverbiss stützen können. Um den Waldschutz zu stärken wird in der Novelle erstmals „eine Naturverjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen“ neben dem Erhalt eines artenreichen Wildbestandes als Ziel vorgegeben. Unter dem Schlagwort eines „angemessenen Ausgleichs zwischen Wald und Wild“ wird damit ein Paradigmenwechsel weg vom Einzäunen großer Flächen zum Schutz vor Wildverbiss hin zu einer stärkeren Bejagung vollzogen. 

Weitere Information:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw04-de-bundesjagdgesetz-817396

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An die Bundestagsabgeordneten:

Bitte ändern sie den Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes!
Trotz zahlreicher Stellungnahmen und Positionspapieren vieler Verbände zum Gesetzesentwurf ist der an vielen Stellen eingeforderte gesetzlich verankerte Tierschutz bisher im Gesetzesentwurf unberücksichtigt geblieben. NUR EIN WALD MIT GENÜGEND WILD IST EIN GESUNDES ÖKOSYSTEM!

Wir fordern die Bundestagsabgeordneten auf, im Sinne des Tierschutzes den Entwurf der Bundesjagdgesetz-Novellierung tierschutzgerecht und verfassungskonform mit dem Grundgesetz umzugestalten. Bitte verleiht unserer Forderung jetzt vor der Bundestagsabstimmung mit eurer Stimme den nötigen Nachdruck.

Unterstützen Sie bitte die Petition von Dr. Jörg Stürmer auf change.org:

https://www.change.org/p/bundestag-novellierung-des-bundesjagdgesetzes-endet-das-tierwohl-jetzt-auch-im-wald

Unterschriftenpetition von "WeMove Europe" - Keine Patente mehr auf Saatgut

Patente schaffen Monopole: Patentiertes Obst, Gemüse und Saatgut können von anderen Landwirt*innen ohne Erlaubnis des Patentinhabers nicht für die weitere Züchtung verwendet werden. Das bedeutet, dass eine Handvoll großer Unternehmen eine weitreichende Kontrolle über unsere tägliche Lebensmittelproduktion erhält. Sie können entscheiden: was wir essen, was Landwirt*innen produzieren, was Einzelhändler*innen verkaufen und wieviel wir alle dafür bezahlen müssen. Wenn diese Patente nicht gestoppt werden, werden Kleinbäuer*innen immer mehr von großen Unternehmen abhängig, die den Zugang zu Saatgut für die weitere Züchtung kontrollieren können. Das EPA muss so schnell wie möglich Maßnahmen ergreifen, bevor Bayer-Monsanto und DowDupont die exklusiven Rechte an Obst, Gemüse und Saatgut besitzen. Stellen wir sicher, dass das EPA standhaft ist und solange keine Patente mehr auf Saatgut zulässt, bis diese Rechtslücken geschlossen sind. Nach über vier Jahren Kampagnenarbeit zum Stopp von Patenten auf Saatgut hatten wir es geschafft: Endlich hatte die absurde Rechtslage und chaotische Entscheidungsfindung beim EPA ein Ende. Die großen Unternehmen kämpften mit Händen und Füßen dagegen an, machten Lobbyarbeit, es war viel Geld im Spiel, aber unsere Bewegung setzte sich durch. Aber weil Unternehmen jetzt versuchen, Schlupflöcher auszunutzen, ist es wieder an uns, unsere Stimmen zu erheben. Retten Sie die Zukunft des Essens.

Unterstützen Sie die Petition von WeMove.EU

Annemarie Botzki (Berlin)
Virginia López Calvo (Madrid)
David Schwartz (London)
Marta Tycner (Warschau)
Alexandre Naulot (Marseille)
Giulio Carini (Rom)
für das gesamte WeMove Europe Team

Montag, 8. März 2021

Internationaler Frauentag 2021: EU-Jahresbericht zur Gleichstellung stellt verschärfte Ungleichheiten von Frauen und Männern in der Pandemie fest

Die Pandemie hat die bestehenden Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern in fast allen Lebensbereichen, sowohl in Europa als auch darüber hinaus, verschärft. Hart erkämpfte Errungenschaften der vergangenen Jahre wurden wieder zunichtegemacht. Zu diesem Ergebnis kommt der heute (Freitag) vor dem Internationalen Frauentag am 8. März vorgestellte EU - Jahresbericht zur Gleichstellung der Geschlechter. So wurde in den Mitgliedstaaten ein Anstieg häuslicher Gewalt festgestellt, z.B. in Frankreich in den ersten Wochen des Lockdowns um 32 Prozent, in Litauen um 20 Prozent. Frauen stehen an der Front der Pandemiebekämpfung: 76 Prozent der Beschäftigten in Gesundheit und Pflege sind Frauen, in der Pflege sind es 86 Prozent. In der Pandemie müssen sie einen hohen Arbeitsaufwand schultern und sind einem großen Gesundheitsrisiko ausgesetzt.

Weitere Informationen:

https://ec.europa.eu/germany/news/20210305-eu-gleichstellungsbericht_de

Sonntag, 7. März 2021

Veröffentlichung Virtuelle Kunstausstellung "Im Spiegel der Zeit" der Künstlerin und Designerin Heidemarie Rothe

Am 06.03.2021 wurde die neue virtuelle Kunstausstellung  "Im Spiegel der Zeit" der Künstlerin und Designerin Heidemarie Rothe gelauncht. In dieser Ausstellung werden Originalkunstwerke und Stoffmuster der Spiegelungen oder Wiederholungen nebeneinander gezeigt. Diese coronakonforme Kunstausstellung wird bis zum 06.09.2021 zu sehen sein.


Oft sucht man in Chaostagen mehr die Ruhe, die Routine, die Gewohnheiten und die Kontrolle über das eigene Leben. Und meine Kunst ist ein Abbild unseres Zeitgeschehen, das zur Zeit sehr chaotisch ist. Deshalb habe ich ein Bedürfniss entwickelt, mich mit Spiegelungen und Wiederholungen zu beschäftigen. Mit den Spiegelungen in den Bildern kann man eine Harmonie und ein Gleichgewicht aufzeigen, die man in diesen Zeiten braucht. Man kann in diesen Werken das Positive oder das Negative verstärken. Ich habe mich für das Positive entschieden.

Zur Kunstausstellung:

https://artspaces.kunstmatrix.com/en/exhibition/5023572/im-spiegel-der-zeit-k%C3%BCnstlerin-heidemarie-rothe-virtuelle-kunstausstellung


Ausschreibung Bremer Projektstipendium von Filmbüro und nordmedia - Filmstart

Für kleine und künstlerische Filmprojekte schreibt das Filmbüro Bremen zusammen mit der Nordmedia zum siebten Mal FILMSTART aus. Bis zum 10. März 2021 können dafür Anträge und Projektideen eingereicht werden. Empfohlen wird eine Antragsberatung per Zoom oder Telefon. Dafür können unter (0421) 7084891 oderwegelein@filmbuero-bremen.de Termine vereinbart werden.

Gerade auch für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sowie Branchen-Neulinge bietet das Filmbüro eine Antragsberatung an. Gefördert werden sieben oder acht Projekte mit 2.000 bis zu 7.000 Euro. Im April werden die Ergebnisse der vorherigen Förderungen beim Filmfest Bremen zu sehen sein.

Bewerbungsschluss: 10.03.2021

Weitere Informationen:

https://www.senatspressestelle.bremen.de/detail.php?gsid=bremen146.c.353288.de&asl=bremen02.c.730.de

Ausschreibung Hauptstadtkulturfonds 2022 - Einzelprojektförderung

Der Kurator für den Hauptstadtkulturfonds Prof. Gereon Sievernich, weist darauf hin, dass bis zum 15. April 2021 Anträge für eine Einzelprojektförderung aus dem Hauptstadtkulturfonds für Projekte im Jahr 2022 gestellt werden können.

Aus dem Hauptstadtkulturfonds werden aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Einzelmaßnahmen und Veranstaltungen gefördert, die für die Bundeshauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale Ausstrahlung haben und besonders innovativ sind. Der Fonds soll durch die Förderung aktueller kultureller und künstlerischer Projekte dazu beitragen, von Berlin aus den überregionalen und internationalen kulturellen Dialog aufzunehmen und zu festigen.

Die Vergabe der Einzelprojektförderung erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen der Jury durch den Gemeinsamen Ausschuss für den Hauptstadtkulturfonds unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Entscheidung zum Haushalt durch den Deutschen Bundestag und das Abgeordnetenhaus von Berlin.

Der Jury für den Hauptstadtkulturfonds gehören Shirin Sojitrawalla, Dr. Tatiana Bazzichelli, Dr. Florian Höllerer, Dr. Franz Anton Cramer, Lisa Marei Schmidt, Dr. Juliana Hodkinson und der Kurator an.

Die Entscheidung des Gemeinsamen Ausschusses wird voraussichtlich Ende Juni 2021 bekannt gegeben.

Antragsteller*innen aus den Bereichen Theater und Tanz sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits mindestens einmal eine öffentliche Förderung erhalten haben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Premiere der geförderten Projekte in Berlin stattfinden muss.

Bitte beachten Sie, dass die Onlinebewerbung am Abgabetag bis spätestens 15.04.2021 / 18 Uhr abgesandt sein muss. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit früher ab, da es unmittelbar vor Fristende wegen der großen Häufung der Anträge zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Weitere Informationen:

https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1060374.php 


Sonderförderprogramm 20/21 - Ausschreibung für Galerien in Deutschland - NEUSTART KULTUR

Galerien zeitgenössischer bildender Kunst mit Sitz in Deutschland können sich ab sofort um eine Projektförderung für Ausstellungsvorhaben bewerben.

Die beantragten Vorhaben müssen im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2021 umgesetzt oder begonnen werden. Beantragt werden kann ein Zuschuss zwischen 5.000 und 35.000 Euro. Zehn Prozent Eigenanteil sind dabei erforderlich.

Das gesamte Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich online, Bewerbungsschluss ist der 15. April 2021, 24 Uhr. Die Online-Anträge müssen bis zu diesem Termin vollständig eingereicht sein. Anschließend erfolgen Antragsprüfung und Juryentscheid bis spätestens Ende Juni 2021.

Das Sonderförderprogramm 20/21 wird ermöglicht durch das Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Weitere Informationen:

Sven Giegold - Luftqualität Ammoniakemissionen in Deutschland

Mehr als 400.000 Menschen sterben jedes Jahr vorzeitig an den Folgen von Luftverschmutzung in Europa, in Deutschland sind es allein mehr als 70.000 pro Jahr. Oder anders ausgedrückt: Mehr als 200 Millionen Lebensjahre gehen jedes Jahr in Europa verloren, allein aufgrund der zu hohen Feinstaubbelastung. Doch auch wenn dies furchtbar ist, gibt es Grund zur Hoffnung: Die EU-Kommission veröffentlichte Ende letzter Woche den zweiten Ausblick zur Entwicklung der Luftqualität in Europa. Darin beschreibt sie, dass wir diese Zahl in den nächsten zehn Jahren fast halbieren können. Denn Europa hat Gesetze, die uns vor Feinstaub  schützen. Die Richtlinie über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe legt fest, dass alle Mitgliedstaaten die nationalen Emissionen von Feinstaub, Ammoniak und anderen Schadstoffen schrittweise reduzieren müssen. Ammoniak reagiert in der Luft zu gefährlichem Feinstaub. Es ist so verantwortlich für tausende Tote jedes Jahr. Doch die Durchsetzung der Richtlinie ist völlig unzureichend. Deutschland hat seine Ammoniak-Ziele in keinem Jahr seit 2010 erreicht. Jedes Jahr emittieren wir weit mehr Ammoniak als EU-Recht erlaubt – und gefährden damit Millionen Menschen. 

Mehr als 90% aller Ammoniakemissionen stammen aus der Landwirtschaft. Gerade die industrielle Massentierhaltung und Düngung ist Hauptquelle der Ammoniakemissionen in Deutschland. Direkte Konsequenzen für Gesundheit und Ökosysteme sind insbesondere in der nahen Umgebung von großen Tierhaltungsanlagen zu beobachten. Sie betreffen damit also vor allem ländliche Räume.

Und es kommt noch schlimmer: Der zweite Ausblick zur Entwicklung der Luftqualität in Europa stellt fest, dass Deutschland auch in den nächsten zehn Jahren weiter gegen die Regeln verstoßen wird. Das deutsche nationale Luftreinhalteprogramm ist völlig unzureichend. Deutschland – und 14 weitere Mitgliedstaaten – werden die Ammoniak-Ziele bis 2030 nicht einhalten und so weiter riesige Mengen gefährlichen Feinstaubs produzieren.

Dabei wäre die Verbesserung der Luftqualität in Deutschland und Europa nicht nur ein gewaltiger Gewinn für Lebensqualität und Gesundheit. Auch landwirtschaftliche Nutzpflanzen, forstwirtschaftliche Erträge und Ökosysteme würden profitieren. In jedem von der EU-Kommission untersuchten Szenario übersteigt der wirtschaftliche Nutzen die Kosten von zusätzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Allein die Umsetzung der heute bereits angekündigten (unzureichenden) Maßnahmen bis zum Jahr 2030 wird in der EU einen zusätzlichen Nettogewinn von rund sieben Milliarden Euro pro Jahr mit sich bringen. Würden alle technisch möglichen Maßnahmen umgesetzt, könnte dieser Nettonutzen bis 2030 sogar etwa 21 Milliarden Euro jährlich betragen. Das würde unter anderem mehr Tierschutz, weniger industrielle Massentierhaltung und weniger Düngung bedeuten. 

Bereits im Juni 2020 hatte die EU-Kommission einen Bericht zur Umsetzung der Richtlinie über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe vorgelegt. Dieser kam zu einem ähnlichen Ergebnis und beschrieb die mangelhaften Pläne für 2030. Die Große Koalition wird ihrer Verantwortung nicht gerecht. Sie hat bisher weder die Ammoniakemissionen ausreichend reduziert, noch Programme für die Einhaltung der Ziele bis 2030 vorgelegt. Auch auf europäischer Ebene hat sie sich, zum Beispiel bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, nicht für die nötigen Maßnahmen eingesetzt.

Weitere Informationen:

https://sven-giegold.de/luftqualitaet-ammoniakemissionen-deutschland/



Deutsche Umwelthilfe - Luftqualität in Stuttgart konkret - Rechtliche Schritte

Deutsche Umwelthilfe News vom 5.3.2021

Die Landesregierung von Baden-Württemberg verschleiert die tatsächliche Höhe der Belastung der Luft mit dem Dieselabgasgift NO2, indem sie die extrem schlechten Luftwerte einfach verschweigt. Sogar im Corona-Jahr wurden an besonders belasteten Stellen statt der erlaubten 40 µg NO2/m³ bis zu 49 µg/m³ gemessen. Die grün-schwarze Landesregierung weigert sich rechtswidrig, diese eigenen Messungen ernst zu nehmen. Deshalb haben wir erneut einen Antrag auf Zwangsvollstreckung gegen das Land gestellt und ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro zugunsten der Deutschen Kinderkrebsstiftung gefordert.

 
Konkret fordern wir die Ausdehnung des Dieselfahrverbots durch Einbeziehung von Lieferverkehren und für die nach wie vor besonders hoch belastete Talstraße eine massive Verkehrsverringerung und durchgehende, beidseitige Bus- und Fahrradspuren. Wir fordern außerdem die zur Wahl antretenden Parteien auf, sich zu erklären, ob sie wie die bisherigen Landesregierungen nur die Anweisungen aus den Konzernzentralen von DaimlerPorsche und Bosch exekutieren oder erstmals der Sauberen Luft und dem Klimaschutz und damit der Gesundheit ihrer Bürger Priorität einräumen. Wir werden weiter auf dem Rechtsweg für das Recht der Menschen in Stuttgart für die Saubere Luft kämpfen, bis dieses Ziel erreicht ist.

Weitere Informationen.

Sven Giegold - EU-Umweltausschuss fordert bessere Luftqualität und schnellere Vertragsverletzungsverfahren

Der EU-Umweltausschuss beschloss am Donnerstag (4.3.2021) einen starken Bericht zur Umsetzung der EU-Gesetzgebung zur Luftqualität. Eine progressive Mehrheit aus Sozialdemokrat*innen, Liberalen, Grünen und Linken (43 Stimmen dafür, 33 dagegen, 3 Enthaltungen) beschloss ambitionierte Forderungen für saubere Luft. Dieses erfreuliche Ergebnis wurde vom sozialdemokratischen Berichterstatter Javi Lópeaus Spanien mit der liberalen Frédérique Ries aus Belgien, der Linksfraktion und Grünen ausgehandelt. Für die Grünen war ich federführend am Verhandlungstisch. Das Endergebnis spiegelt die vorangegangen Versuche der Christdemokrat*innen, angeführt von Norbert Lins, CDU Baden-Württemberg, und Rechtskonservativen wider, die Ambition des Berichts deutlich zu senken. Die Christdemokrat*innen stimmten mit großer Mehrheit gegen den Bericht. Auch der einzige FDP-Abgeordnete im EU-Umweltausschuss stimmte gegen den Bericht und damit gegen seine liberale Fraktion. 

Luftverschmutzung ist das größte umweltbedingte Gesundheitsrisiko in Europa. Dennoch gab es im Umweltausschuss des Europaparlaments lange keine klaren Mehrheiten für einen besseren Schutz unserer Gesundheit und zur konsequenten Durchsetzung von EU-Recht. In einigen Schlüsselfragen konnten keine Kompromisse gefunden werden. Insbesondere die Frage, ob bestehende Gesetze verbessert und Grenzwerte für Schadstoffe in der Luft gesenkt werden sollten, spalteten den Ausschuss. Im Kern geht es um strengere Grenzwerte für Feinstaub, Stickstoffdioxid und Ammoniak und neue Regeln für Mikroplastik und Ruß. Flugverkehr, Industrieanlagen, Massentierhaltung in der Landwirtschaft, Reifenabrieb im Straßenverkehr und Holzheizungen sind besonders verantwortlich für diese Schadstoffe. Eine Mehrheit aus Sozialdemokrat*innen, Liberalen, Grünen und Linken für ambitionierte Ziele stand einer Koalition aus Christdemokrat*innen, Rechtskonservativen und Rechtsradikalen gegenüber. 

Die Luft ist fast überall schlechter als EU-Gesetze es erlauben. Teilweise werden EU-Grenzwerte gebrochen, die seit 2005 eingehalten werden müssen – aber Konsequenzen sind selten und zu langsam. Obwohl gegen 18 Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren laufen, wurden noch keinem Land finanzielle Strafen auferlegt. Aber Grenzwerte werden weiter jeden Tag überschritten. Der Umweltausschuss fordert deshalb heute schnellere Vertragsverletzungsverfahren, die unter anderem auch Deutschland treffen würden. Deutschland setzt seit 2010 jedes Jahr mehr Ammoniak in die Luft frei, als EU-Recht es erlaubt. In Deutschland ist die Massentierhaltung und Düngung in der industriellen Landwirtschaft verantwortlich für mehr als 90% aller Ammoniakemissionen, die zu gesundheitsschädlichem Feinstaub führen. Davon sind besonders Menschen in ländlichen Regionen betroffen.

Weitere Informationen: 

https://sven-giegold.de/eu-umweltausschuss-stimmt-fuer-saubere-luft/

Dresdner Kulturzentrum GEH8 - Ausschreibung Real Insect Estate

Das Dresdner Kulturzentrum GEH8 möchte Umweltschutz mit Kunst verbinden und sucht ausgefallene und frische Entwürfe für ein Insektenhotel an seiner Fassade, das dem Artenschutz gerecht wird. Die besten Einsendungen werden durch eine Fachjury ausgezeichnet und der oder die Erstplatzierte soll das Konzept baulich bis September 2021 umsetzen. 

Bewerbungsschluss ist der 6.6.2021.

Jetzt bewerben bis zum 06.06.2021

Weitere Informationen:

https://www.geh8.de/ausschreibung-real-insect-estate/

Das Dresdner Kulturzentrum GEH8 möchte Umweltschutz mit Kunst verbinden und sucht ausgefallene und frische Entwürfe für ein Insektenhotel an seiner Fassade, das dem Artenschutz gerecht wird. Die besten Einsendungen werden durch eine Fachjury ausgezeichnet und der oder die Erstplatzierte soll das Konzept baulich bis September 2021 umsetzen. Das Dresdner Kulturzentrum GEH8 möchte Umweltschutz mit Kunst verbinden und sucht ausgefallene und frische Entwürfe für ein Insektenhotel an seiner Fassade, das dem Artenschutz gerecht wird. Die besten Einsendungen werden durch eine Fachjury ausgezeichnet und der oder die Erstplatzierte soll das Konzept baulich bis September 2021 umsetzen. Das Dresdner Kulturzentrum GEH8 möchte Umweltschutz mit Kunst verbinden und sucht ausgefallene und frische Entwürfe für ein Insektenhotel an seiner Fassade, das dem Artenschutz gerecht wird. Die besten Einsendungen werden durch eine Fachjury ausgezeichnet und der oder die Erstplatzierte soll das Konzept baulich bis September 2021 umsetzen. Das Dresdner Kulturzentrum GEH8 möchte Umweltschutz mit Kunst verbinden und sucht ausgefallene und frische Entwürfe für ein Insektenhotel an seiner Fassade, das dem Artenschutz gerecht wird. Die besten Einsendungen werden durch eine Fachjury ausgezeichnet und der oder die Erstplatzierte soll das Konzept baulich bis September 2021 umsetzen. Das Dresdner Kulturzentrum GEH8 möchte Umweltschutz mit Kunst verbinden und sucht ausgefallene und frische Entwürfe für ein Insektenhotel an seiner Fassade, das dem Artenschutz gerecht wird. Die besten Einsendungen werden durch eine Fachjury ausgezeichnet und der oder die Erstplatzierte soll das Konzept baulich bis September 2021 umsetzen. 

Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle - Ausschreibung des Gustav-Weidanz-Preises 2021

Die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle schreibt den traditionsreichen Gustav-Weidanz-Preis für Plastik in diesem Jahr zum 21. Mal aus. Die Auszeichnung gehört zu einem der wenigen Nachwuchsförderpreise Deutschlands, die ausschließlich der Bildhauerkunst vorbehalten sind. Teilnahmeberechtigt sind Bildhauer*innen mit Wohnsitz in Deutschland, die das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Die Auszeichnung wird gemäß der testamentarischen Verfügung des halleschen Bildhauers und langjährig an der BURG tätigen Hochschullehrers Gustav Weidanz (1889–1970) seit 1975 turnusmäßig vergeben.

Auszeichnung
Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert. Zudem wird 2022 durch das Kunstmuseum Moritzburg Halle (Saale) eine Kabinettausstellung mit Werken der*s Preisträger*in ausgerichtet. Hierzu entsteht eine Begleitpublikation. Die Übergabe des Preises erfolgt zur Eröffnung der Ausstellung. Zudem ermöglicht die Kunstgießerei Strassacker in ihrer Firma einen Metallguss mit einer finanziellen Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro.

Bewerbung
Bildhauer*innen können sich direkt bewerben. Einsendeschluss für eine Bewerbung ist der 30. April 2021, die Bewerbung erfolgt digital und analog. Der*die Preisträger*in wird im Juni 2021 bekannt gegeben.

Weitere Informationen;

https://www.burg-halle.de/hochschule/information/aktuelles/a/ausschreibung-des-gustav-weidanz-preises-2021-1/

Arthur Boskamp-Stiftung - Ausschreibung zweier Förderpreise 2021/2022

Die Arthur Boskamp-Stiftung schreibt für den Turnus 2021/22 zwei Förderpreise aus. Die Ausschreibung richtet sich an Künstler*innen, die nachweislich einen Bezug zu Norddeutschland haben.

Die aktuelle Ausschreibung bezieht sich inhaltlich auf den kuratorischen Fokus von IN:VISIBILITIES, der in den nächsten beiden Jahren die Sichtbarkeiten und Unsichtbarkeiten medialer Technologien fokussiert. Im Zentrum stehen die sozialen und politischen Dimensionen eines längt digitalisierten Alltags, der auch materielle und körperliche Prozesse umfasst. Welche fluiden, hybriden, kritischen Formen von Öffentlichkeit können entstehen, wenn diese sich je nach Un:Sichtbarkeitsgrad neu zusammensetzen – und welche Subjektivitäten gehen daraus hervor?

Technologische, virtuelle, soziale und scheinbar natürliche Zuschreibungen beginnen im Feld der Un:Sichtbarkeiten zu überschneiden, was oft paradoxe Versprechen formuliert und kommerziell verwertet wird. Das sogenannte Postdigitale kritisiert und hinterfragt die Versprechen von Immaterialität und Perfektion des Digitalen, um ein neues Set von Relationen zu schaffen. Dieses ist an Infrastrukturen digitaler Netzwerke angelehnt und übernimmt deren Gestaltungs- und Organisationsprinzipien auch jenseits des Bildschirms.

IN:VISIBILITIES knüpft an diese neuen Beziehungen an: Fragen nach Subjektivität und Authentizität werden genauso gestellt wie deren Formen von Repräsentation und Öffentlichkeit. Kunst, selbst mit dem Moment des displays – des Öffentlich Werdens – verflochten, kann durch Praxen der Verfremdung und Wieder-Erzählung neue Sichtverhältnisse schaffen – und dabei ein Echo zum Digitalen bilden. Wie also können Effekte der Manipulation, Zirkulation, Immersion und Vernetzung genutzt werden, um Un:Sichtbarkeiten zu artikulieren, kritisieren oder zu verändern?

Gesucht werden künstlerische Praxen, die sich mit den Verhältnissen und Widersprüchen beschäftigen, die Un:Sichtbarkeiten unter postdigitalen Bedingungen herstellen und mit (neuen) Konzepten von Körper, Öffentlichkeit, Gemeinschaft und Liveness arbeiten. Ästhetische Aspekte der Repräsentation, Subjektivität und der Materialität von Dingen sollen in Zusammenhang gebracht werden mit politischem Denken, etwa queeren, (öko)feministischen, postkolonialen und intersektionalen Ansätzen. Die Ausschreibung richtet sich an Praktiken, die zwar mit dem Digitalen in Verbindung stehen, dabei aber nicht mit digitalen Medien arbeiten müssen; im Gegenteil: Es gibt keine medialen Beschränkungen, die Ausschreibung ist explizit offen für transdisziplinäre künstlerische Praktiken, die sich an der Schnittstelle von Bildender Kunst und Performance, Mode, Literatur, Theorie und Design befinden. Voraussetzung ist jedoch ein künstlerischer Schwerpunkt. Die Bewerbung von Gruppen ist möglich.

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Förderumfang

  • Preisgeld: Der Förderpreis ist mit einem Preisgeld von 3.000 € dotiert (angenommene Projekte erhalten 2021 2.000 € und 2020 noch einmal 1.000 € Preisgeld). Bei Gruppen/Kollektiven wird das Preisgeld insgesamt um 1.000 € erhöht.
  • Publikation: Der Förderpreis ist mit der Option einer Publikation verbunden, welche in Zusammenarbeit mit der künstlerischen Leitung herausgegeben wird. Für die Publikation steht ein gesondertes Budget zur Verfügung.
  • Ausstellung / Veranstaltungen: Mit dem Förderpreis sind eine Abschlusspräsentation in Form einer Ausstellung (oder in einem anderen Format) sowie evtl. begleitende Veranstaltungen verbunden. Hierfür steht ein gesondertes Budget zur Verfügung.
  • Familienfreundliche Residenz: Das M.1, das Gebäude der Arthur Boskamp-Stiftung in Hohenlockstedt, bietet mit insgesamt 800 qm Ausstellungsräumen reichlich Produktionsfläche und Ruhe für konzentriertes, künstlerisches Arbeiten. Die Preisträger*innen können drei Monate lang kostenfrei eine möblierte Wohnung im M.1 nutzen, die aufgrund ihrer Größe sehr familienfreundlich ist und im gleichen Stockwerk wie das geräumige und helle Atelier liegt. Bei einem Residenz-Aufenthalt sind sowohl Kinder als auch Partner*innen willkommen. Wir helfen gerne organisatorisch mit eventuell benötigter Kinderbetreuung vor Ort. Es besteht jedoch keine Residenzpflicht.

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Voraussetzungen

  • Bezug zu Norddeutschland: Bewerber*innen müssen entweder in Norddeutschland (Schleswig Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen) geboren oder wohnhaft sein oder ihren Hochschulabschluss in dieser Region erworben haben, oder aber in ihrer bisherigen künstlerischen Arbeit einen Bezug zur norddeutschen Region hergestellt haben.
  • Studium: Der Studienabschluss der Bewerber*innen darf nicht länger als 8 Jahre zurückliegen. Bewerber*innen ohne Hochschulabschluss sollten ihre Bewerbung vorab mit der künstlerischen Leitung der Arthur Boskamp-Stiftung besprechen. Bewerber*innen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch studieren, können nicht berücksichtigt werden.
  • Bewerbungen von Gruppen/Kollektiven sind möglich.
Bewerbungsschluss ist der 31.03.2021.

Weitere Informationen: