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Sonntag, 10. Oktober 2021

Ideenwettbewerb »Artist in Lab 2022« - Ausschreibung des Fraunhofer-Netzwerks »Wissenschaft, Kunst und Design«

AUFRUF ZUR TEILNAHME AN »ARTIST IN LAB 2022« – EIN PROGRAMMANGEBOT DES FRAUNHOFER-NETZWERKS »WISSENSCHAFT, KUNST UND DESIGN«

Teilnahmeberechtigt sind Künstler*innen aller Fachrichtungen, die einer Kooperation mit einem / mehreren Fraunhofer-Instituten, die dem Netzwerk »Wissenschaft, Kunst und Design« angehören, zustimmen. Eine aktuelle Übersicht zu den Mitgliedsinstituten des Netzwerks ist auf der Webseite zu finden. 

Die Interessenten identifizieren und motivieren vor der Bewerbung eigenständig ihre(n) Favoritpartner für ihr gemeinsam geplantes Vorhaben. Hierzu wird die Nutzung der Internetseiten der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. und die Sichtung der Fachpresse empfohlen.

Für die Zeit des Residenzaufenthalts erhalten die Teilnehmer*innen Zugangsverträge, sofern mit dem Partnerinstitut keine anderweitigen Regelungen vereinbart werden. 

Zeitraum des Programmes: 15. März 2022 bis 31 Dezember 2022 

Bewerbungsende: 17. Dezember 2021

Weitere Informationen:

https://www.art-design.fraunhofer.de/de/programme/artist-in-lab-2022.html

Stiftung Kunstfonds - Ausschreibung Arbeitsstipendien/Projektkostenzuschüsse - Bildende Kunst

Bildende Künstler:innen können sich bei der Stiftung Kunstfonds um ein Arbeitsstipendium in Höhe von 22.000 Euro oder um einen Projektkostenzuschuss bis maximal 25.000 Euro bewerben.

Antragsberechtigt sind bildende Künstler:innen, die dauerhaft in Deutschland leben. Mitglieder der VG Bild-Kunst/Berufsgruppe I können sich auch bei Hauptwohnsitz im Ausland bewerben.

Der gesamte Antragsprozess erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds auf bewerbung.kunstfonds.de.

Die Einreichfrist ist der 31. Oktober 2021 (24 Uhr). Online-Anträge müssen bis zu diesem Termin vollständig hochgeladen und eingereicht sein, Anträge per E-Mail, Post oder Telefax sind nicht zulässig.

Eine Bewerbung ist nur alle zwei Jahre möglich.

Die Entscheidung zur Vergabe von Arbeitsstipendien und Projektzuschüssen wird eine unabhängige Jury im Februar 2022 treffen.


Weitere Informationen:

Sonntag, 11. April 2021

VIERMONATIGES ARBEITSSTIPENDIUM 2021 FÜR BILDENDE KÜNSTLER*IN MIT KIND - Künstlerhaus Lauenburg

Aufgrund umfangreicher Baumaßnahmen im Künstlerhaus Lauenburg ist im Jahr 2021 kein reguläres Stipendienprogramm mit der Vergabe von Aufenthaltsstipendien möglich. Stattdessen schreiben wir 2021 ein 4-monatiges Arbeitsstipendium für Bildende Künstler*innen (*) mit Kind (0-15 Jahre) für den Projektzeitraum 1. Juli bis 31. Oktober 2021 aus. Die Ausschreibung richtet sich explizit auch Bildende Künstler*innen, die an der Schnittstelle zu Komposition und Literatur arbeiten. Im Rahmen des Stipendiums erhält die/der Geförderte für den Arbeitszeitraum einen monatlichen Zuschuss von 1000,- EUR. Einsendeschluss ist der 15. Mai 2021 (24.00 Uhr, Berlin).

Weitere Informationen:

https://kuenstlerhaus-lauenburg.org/arbeitsstipendium-2021-de/

Sonntag, 21. März 2021

Berlin - Ausschreibung von 96 geförderten Ateliers

Das Atelierbüro des Kulturwerks des bbk berlin GmbH hat mit Datum vom 16.03.2021 insgesamt 96 geförderte Ateliers aus dem Arbeitsraumprogramm (Atelieranmietprogramm) ausgeschrieben.

Das Angebot richtet sich an alle in Berlin lebenden professionellen Bildenden Künstlerinnen und Künstler.

Die Besichtigungstermine der Ateliers finden aktuell coronabedingt nicht statt. Ersatzweise ist Bild- und Videomaterial auf den Webseiten des Kulturwerks des bbk berlin GmbH https://www.bbk-kulturwerk.de hinterlegt.

Bewerbungsschluss ist der 29. März 2021.

Die nächste Ausschreibung erscheint voraussichtlich am 11. Mai 2021.

Alle Details der Ausschreibung können den Webseiten des Kulturwerks des bbk berlin GmbH

https://www.bbk-kulturwerk.de/atelierangebote/gefoerdert/ausschreibung-maerz-2021

entnommen werden.

Stadt Linz / Österreich - Ausschreibung kultureller Sonderförderprogramme der Stadt Linz 2021

LINZimPULS 2021

LINZimPULS 2021 Linz Kultur hat auf Anregung der freien Kunst- und Kulturszene einen Innovationstopf mit der Bezeichnung „LINZimPULS“ ins Leben gerufen, der seit 2001 jährlich zur Förderung von innovativen Kunst- und Kulturprojekten ausgeschrieben wird. Diese Förderprojekte richten sich an freie KünstlerInnen, Kulturschaffende und die freie Kunst- und Kulturszene in Linz. Fördersumme: Euro 90.000,– Ende der Einreichfrist: 12.4.2021


LinzEXPOrt 2021 

LinzEXPOrt 2021 Linz Kultur schreibt zur Internationalisierung der Linzer Kunst- und Kulturschaffenden dieses Förderprogramm aus, das besonders experimentelles und prozesshaftes künstlerisches Arbeiten ermöglichen soll. Die Bewerbung muss in Verbindung mit einem Auslandsaufenthalt stehen. Fördersumme: Euro 50.000,– Ende der Einreichfrist: 6.5.2021 


LinzIMpORT 2021

LinzIMpORT 2021 Seit 2009 richtet die Stadt Linz auf Empfehlung des Stadtkulturbeirates ein Förderprogramm unter dem Titel „LinzIMpORT“ aus, das Linzer KünstlerInnen und freien Kunst und Kulturinitiativen ermöglichen soll, außerhalb von Österreich tätige Kunstschaffende oder KulturarbeiterInnen für ein gemeinsames Projekt nach Linz einzuladen. Fördersumme: Euro 20.000,– Ende der Einreichfrist: 6.5.2021 


LINZ_sounds 2021 

LINZ_sounds 2021 Einen Anreiz zur kreativen Auseinandersetzung und Nutzung digitalisierter Musikproduktion soll das LINZ_sounds Förderprogramm schaffen. Musikgruppen und MusikkünstlerInnen aller musikalischen Genres und Sparten (Rock, Pop, Jazz, Elektronik, Klassik, Neue Musik u.a.), die das Musikleben unserer Stadt vielfältig mitgestalten, sind zur Projekteinreichung eingeladen. Fördersumme: Euro 30.000,– Ende der Einreichfrist: 6.5.2021 


an_TON_Linz 2021 

n_TON_Linz 2021 Kunst- und Kulturschaffende aller Sparten, Kulturvereine, WissenschaftlerInnen, PädagogInnen und KulturvermittlerInnen werden aufgefordert, Projektideen einzureichen, die eine zeitgemäße Interpretation des musikalischen Schaffens, neue Haltungen und Herangehensweisen zu Anton Bruckners Leben und Werk sowie innovative Vermittlungsansätze formulieren und die Brucknerrezeption damit für die Zukunft aufbereiten. Fördersumme: Euro 15.000,– Ende der Einreichfrist: 6.5.2021 


Kunstförderpreise 2021 

Kunstförderpreise 2021 Mit den Kunstförderpreisen der Stadt Linz (ehemals Kunstförderstipendien) werden aufstrebende Kunst- und Kulturschaffende sowie GestalterInnen in angewandten Kunstsparten unterstützt. Im Jahr 2021 vergibt die Sparte „Bildende Kunst und interdisziplinäre Kunstformen“ darüber hinaus zwei Ateliers jeweils auf die Dauer von zwei Jahren im LINZ AG-Haus Kaplanhofstraße 1. Fördersumme: Euro 18.000,– Ende der Einreichfrist: 6.5.2021 


LinzKultur/4 2021 

LinzKultur/4 2021 Einen Anreiz zum kulturellen Austausch oder zur künstlerischen Auseinandersetzung mit dem Stadtteil soll der LinzKultur/4 Förderpreis für innovative Stadtteilkulturarbeit schaffen. Initiativen, Vereine und Einzelpersonen, die das Kulturleben in Linzer Stadträumen nachhaltig mitgestalten, sind zur Projekteinreichung für innovative Stadtteilkulturarbeit eingeladen. Fördersumme: Euro 10.000,– Ende der Einreichfrist: 7.10.2021

Weitere Informationen:

https://www.linz.at/images/files/Ausschreibungen2021D.pdf


Sonntag, 7. März 2021

Ausschreibung Bremer Projektstipendium von Filmbüro und nordmedia - Filmstart

Für kleine und künstlerische Filmprojekte schreibt das Filmbüro Bremen zusammen mit der Nordmedia zum siebten Mal FILMSTART aus. Bis zum 10. März 2021 können dafür Anträge und Projektideen eingereicht werden. Empfohlen wird eine Antragsberatung per Zoom oder Telefon. Dafür können unter (0421) 7084891 oderwegelein@filmbuero-bremen.de Termine vereinbart werden.

Gerade auch für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sowie Branchen-Neulinge bietet das Filmbüro eine Antragsberatung an. Gefördert werden sieben oder acht Projekte mit 2.000 bis zu 7.000 Euro. Im April werden die Ergebnisse der vorherigen Förderungen beim Filmfest Bremen zu sehen sein.

Bewerbungsschluss: 10.03.2021

Weitere Informationen:

https://www.senatspressestelle.bremen.de/detail.php?gsid=bremen146.c.353288.de&asl=bremen02.c.730.de

Ausschreibung Hauptstadtkulturfonds 2022 - Einzelprojektförderung

Der Kurator für den Hauptstadtkulturfonds Prof. Gereon Sievernich, weist darauf hin, dass bis zum 15. April 2021 Anträge für eine Einzelprojektförderung aus dem Hauptstadtkulturfonds für Projekte im Jahr 2022 gestellt werden können.

Aus dem Hauptstadtkulturfonds werden aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Einzelmaßnahmen und Veranstaltungen gefördert, die für die Bundeshauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale Ausstrahlung haben und besonders innovativ sind. Der Fonds soll durch die Förderung aktueller kultureller und künstlerischer Projekte dazu beitragen, von Berlin aus den überregionalen und internationalen kulturellen Dialog aufzunehmen und zu festigen.

Die Vergabe der Einzelprojektförderung erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen der Jury durch den Gemeinsamen Ausschuss für den Hauptstadtkulturfonds unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Entscheidung zum Haushalt durch den Deutschen Bundestag und das Abgeordnetenhaus von Berlin.

Der Jury für den Hauptstadtkulturfonds gehören Shirin Sojitrawalla, Dr. Tatiana Bazzichelli, Dr. Florian Höllerer, Dr. Franz Anton Cramer, Lisa Marei Schmidt, Dr. Juliana Hodkinson und der Kurator an.

Die Entscheidung des Gemeinsamen Ausschusses wird voraussichtlich Ende Juni 2021 bekannt gegeben.

Antragsteller*innen aus den Bereichen Theater und Tanz sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits mindestens einmal eine öffentliche Förderung erhalten haben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Premiere der geförderten Projekte in Berlin stattfinden muss.

Bitte beachten Sie, dass die Onlinebewerbung am Abgabetag bis spätestens 15.04.2021 / 18 Uhr abgesandt sein muss. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit früher ab, da es unmittelbar vor Fristende wegen der großen Häufung der Anträge zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Weitere Informationen:

https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1060374.php 


Sonderförderprogramm 20/21 - Ausschreibung für Galerien in Deutschland - NEUSTART KULTUR

Galerien zeitgenössischer bildender Kunst mit Sitz in Deutschland können sich ab sofort um eine Projektförderung für Ausstellungsvorhaben bewerben.

Die beantragten Vorhaben müssen im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2021 umgesetzt oder begonnen werden. Beantragt werden kann ein Zuschuss zwischen 5.000 und 35.000 Euro. Zehn Prozent Eigenanteil sind dabei erforderlich.

Das gesamte Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich online, Bewerbungsschluss ist der 15. April 2021, 24 Uhr. Die Online-Anträge müssen bis zu diesem Termin vollständig eingereicht sein. Anschließend erfolgen Antragsprüfung und Juryentscheid bis spätestens Ende Juni 2021.

Das Sonderförderprogramm 20/21 wird ermöglicht durch das Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Weitere Informationen:

Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle - Ausschreibung des Gustav-Weidanz-Preises 2021

Die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle schreibt den traditionsreichen Gustav-Weidanz-Preis für Plastik in diesem Jahr zum 21. Mal aus. Die Auszeichnung gehört zu einem der wenigen Nachwuchsförderpreise Deutschlands, die ausschließlich der Bildhauerkunst vorbehalten sind. Teilnahmeberechtigt sind Bildhauer*innen mit Wohnsitz in Deutschland, die das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Die Auszeichnung wird gemäß der testamentarischen Verfügung des halleschen Bildhauers und langjährig an der BURG tätigen Hochschullehrers Gustav Weidanz (1889–1970) seit 1975 turnusmäßig vergeben.

Auszeichnung
Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert. Zudem wird 2022 durch das Kunstmuseum Moritzburg Halle (Saale) eine Kabinettausstellung mit Werken der*s Preisträger*in ausgerichtet. Hierzu entsteht eine Begleitpublikation. Die Übergabe des Preises erfolgt zur Eröffnung der Ausstellung. Zudem ermöglicht die Kunstgießerei Strassacker in ihrer Firma einen Metallguss mit einer finanziellen Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro.

Bewerbung
Bildhauer*innen können sich direkt bewerben. Einsendeschluss für eine Bewerbung ist der 30. April 2021, die Bewerbung erfolgt digital und analog. Der*die Preisträger*in wird im Juni 2021 bekannt gegeben.

Weitere Informationen;

https://www.burg-halle.de/hochschule/information/aktuelles/a/ausschreibung-des-gustav-weidanz-preises-2021-1/

Arthur Boskamp-Stiftung - Ausschreibung zweier Förderpreise 2021/2022

Die Arthur Boskamp-Stiftung schreibt für den Turnus 2021/22 zwei Förderpreise aus. Die Ausschreibung richtet sich an Künstler*innen, die nachweislich einen Bezug zu Norddeutschland haben.

Die aktuelle Ausschreibung bezieht sich inhaltlich auf den kuratorischen Fokus von IN:VISIBILITIES, der in den nächsten beiden Jahren die Sichtbarkeiten und Unsichtbarkeiten medialer Technologien fokussiert. Im Zentrum stehen die sozialen und politischen Dimensionen eines längt digitalisierten Alltags, der auch materielle und körperliche Prozesse umfasst. Welche fluiden, hybriden, kritischen Formen von Öffentlichkeit können entstehen, wenn diese sich je nach Un:Sichtbarkeitsgrad neu zusammensetzen – und welche Subjektivitäten gehen daraus hervor?

Technologische, virtuelle, soziale und scheinbar natürliche Zuschreibungen beginnen im Feld der Un:Sichtbarkeiten zu überschneiden, was oft paradoxe Versprechen formuliert und kommerziell verwertet wird. Das sogenannte Postdigitale kritisiert und hinterfragt die Versprechen von Immaterialität und Perfektion des Digitalen, um ein neues Set von Relationen zu schaffen. Dieses ist an Infrastrukturen digitaler Netzwerke angelehnt und übernimmt deren Gestaltungs- und Organisationsprinzipien auch jenseits des Bildschirms.

IN:VISIBILITIES knüpft an diese neuen Beziehungen an: Fragen nach Subjektivität und Authentizität werden genauso gestellt wie deren Formen von Repräsentation und Öffentlichkeit. Kunst, selbst mit dem Moment des displays – des Öffentlich Werdens – verflochten, kann durch Praxen der Verfremdung und Wieder-Erzählung neue Sichtverhältnisse schaffen – und dabei ein Echo zum Digitalen bilden. Wie also können Effekte der Manipulation, Zirkulation, Immersion und Vernetzung genutzt werden, um Un:Sichtbarkeiten zu artikulieren, kritisieren oder zu verändern?

Gesucht werden künstlerische Praxen, die sich mit den Verhältnissen und Widersprüchen beschäftigen, die Un:Sichtbarkeiten unter postdigitalen Bedingungen herstellen und mit (neuen) Konzepten von Körper, Öffentlichkeit, Gemeinschaft und Liveness arbeiten. Ästhetische Aspekte der Repräsentation, Subjektivität und der Materialität von Dingen sollen in Zusammenhang gebracht werden mit politischem Denken, etwa queeren, (öko)feministischen, postkolonialen und intersektionalen Ansätzen. Die Ausschreibung richtet sich an Praktiken, die zwar mit dem Digitalen in Verbindung stehen, dabei aber nicht mit digitalen Medien arbeiten müssen; im Gegenteil: Es gibt keine medialen Beschränkungen, die Ausschreibung ist explizit offen für transdisziplinäre künstlerische Praktiken, die sich an der Schnittstelle von Bildender Kunst und Performance, Mode, Literatur, Theorie und Design befinden. Voraussetzung ist jedoch ein künstlerischer Schwerpunkt. Die Bewerbung von Gruppen ist möglich.

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Förderumfang

  • Preisgeld: Der Förderpreis ist mit einem Preisgeld von 3.000 € dotiert (angenommene Projekte erhalten 2021 2.000 € und 2020 noch einmal 1.000 € Preisgeld). Bei Gruppen/Kollektiven wird das Preisgeld insgesamt um 1.000 € erhöht.
  • Publikation: Der Förderpreis ist mit der Option einer Publikation verbunden, welche in Zusammenarbeit mit der künstlerischen Leitung herausgegeben wird. Für die Publikation steht ein gesondertes Budget zur Verfügung.
  • Ausstellung / Veranstaltungen: Mit dem Förderpreis sind eine Abschlusspräsentation in Form einer Ausstellung (oder in einem anderen Format) sowie evtl. begleitende Veranstaltungen verbunden. Hierfür steht ein gesondertes Budget zur Verfügung.
  • Familienfreundliche Residenz: Das M.1, das Gebäude der Arthur Boskamp-Stiftung in Hohenlockstedt, bietet mit insgesamt 800 qm Ausstellungsräumen reichlich Produktionsfläche und Ruhe für konzentriertes, künstlerisches Arbeiten. Die Preisträger*innen können drei Monate lang kostenfrei eine möblierte Wohnung im M.1 nutzen, die aufgrund ihrer Größe sehr familienfreundlich ist und im gleichen Stockwerk wie das geräumige und helle Atelier liegt. Bei einem Residenz-Aufenthalt sind sowohl Kinder als auch Partner*innen willkommen. Wir helfen gerne organisatorisch mit eventuell benötigter Kinderbetreuung vor Ort. Es besteht jedoch keine Residenzpflicht.

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Voraussetzungen

  • Bezug zu Norddeutschland: Bewerber*innen müssen entweder in Norddeutschland (Schleswig Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen) geboren oder wohnhaft sein oder ihren Hochschulabschluss in dieser Region erworben haben, oder aber in ihrer bisherigen künstlerischen Arbeit einen Bezug zur norddeutschen Region hergestellt haben.
  • Studium: Der Studienabschluss der Bewerber*innen darf nicht länger als 8 Jahre zurückliegen. Bewerber*innen ohne Hochschulabschluss sollten ihre Bewerbung vorab mit der künstlerischen Leitung der Arthur Boskamp-Stiftung besprechen. Bewerber*innen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch studieren, können nicht berücksichtigt werden.
  • Bewerbungen von Gruppen/Kollektiven sind möglich.
Bewerbungsschluss ist der 31.03.2021.

Weitere Informationen:

Freitag, 1. Januar 2021

2. Ausschreibung zu Modul A Digital-Gutschein und Modul B Mentoring über BBk Bundesverband / Neustart für Bildende Künstler(innen)

Im Rahmen des Bundesprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien setzen der BBK-Bundesverband und der Deutsche Künstlerbund das Teilprogramm "NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler" um. In diesem Förderprogramm der Künstlerverbände, das auf die berufliche Stärkung und Entwicklung vor allem im Bereich Digitalisierung abzielt, sind professionelle Bildende Künstler*innen mit Wohnsitz in Deutschland antragsberechtigt. 

Die Module A und B werden vom 1. bis zum 28. Februar 2021 ausgeschrieben.

Modul A: DIGITAL-GUTSCHEIN

Die 2. Ausschreibung findet vom 1. bis 28. Februar 2021 statt, die Jurierung erfolgt bis zum 20. März 2021.

Bildende Künstler*innen, deren Antrag 2020 keinen Erfolg hatte, können es erneut in der 2. Ausschreibung im Februar 2021 versuchen. Der „Digital-Gutschein“ beinhaltet einen Zuschuss für digitale Fortbildungs- oder Modernisierungsmaßnahmen hinsichtlich des eigenen digitalen Auftritts.

Modul B: MENTORING

Die 2. Ausschreibung findet vom 1. bis 28. Februar 2021 statt, die Jurierung erfolgt bis zum 20. März 2021.

Bildende Künstler*innen, deren Antrag 2020 keinen Erfolg hatte, können es erneut in der 2. Ausschreibung im Februar 2021 versuchen. In Modul B werden Mentor*innen gefördert, die Informationsveranstaltungen z. B. in Kooperation mit Kunsthochschulen oder an anderen Kulturorten und individuelle Beratungen anbieten, um Berufsanfänger*innen Einstieg, Orientierung und Netzwerke im Kunstbetrieb zu vermitteln.

Weitere Informationen:

https://www.bbk-bundesverband.de/projekte/neustart-kultur

„Stipendienprogramm Klassik“ - 1500 Stipendien für Musiker

Für ein „Stipendienprogramm Klassik“ stellt Kulturstaatsministerin Monika Grütters insgesamt zehn Millionen Euro aus dem Zukunftspaket NEUSTART KULTUR zur Verfügung. Damit können rund 1.500 freischaffende Musikerinnen und Musiker der Klassikszene Stipendien in Höhe von jeweils 6.000 Euro erhalten. Das Programm richtet sich an Interpretinnen und Interpreten von der Alten Musik bis hin zur frühen Moderne und ergänzt somit ein bereits bestehendes Stipendienprogramm des Musikfonds für zeitgenössische Musik. 

Monika Grütters sagt dazu: „Für freischaffende Musikerinnen und Musiker war 2020 eine echte Katastrophe: Nicht nur zu Ostern, sondern auch gerade jetzt in der Advents- und Weihnachtszeit sind ihnen durch den erneuten Lockdown viele Auftritte weggebrochen. Dabei sind gerade sie es, die maßgeblich zur Vielfalt und Innovationskraft unseres Musiklebens beitragen. Damit das auch in Zukunft so bleibt, wollen wir mit diesem Stipendienprogramm Freiräume für neue Ideen und Projekte schaffen.“


Für die Umsetzung des „Stipendienprogramms Klassik“ ist der Deutsche Musikrat verantwortlich. Das Programm startete am 29. Dezember 2020. Freischaffende Musikerinnen und Musiker können ihre Anträge zusammen mit einem Projektkonzept bis zum 17. Januar 2021 einreichen. Mit Beginn der Bewerbungsphase bietet der Deutsche Musikrat zudem eine telefonische Beratung an. 

Weitere Informationen:

Sonntag, 27. Dezember 2020

Projektfonds Bildende Kunst des Goethe-Instituts - Förderungen

Der Projektfonds Bildende Kunst des Goethe-Instituts will Künstler*innen, Kurator*innen und Institutionen aus unterschiedlichen Ländern und Regionen bei der Realisierung gemeinsam und arbeitsteilig geplanter Projekte unterstützen. Ziel ist die Förderung internationaler Netzwerke in Bildender Kunst¸ Architektur, Design und Kunstvermittlung. 

Gefördert wird die Entwicklung von Ausstellungen und diskursiven Formaten mit länderübergreifenden kooperativen Arbeitsstrukturen aus den Bereichen Bildende Kunst, Architektur, Design und Kunstvermittlung sowie interdisziplinäre  Projekte. Der Fonds richtet sich an professionell arbeitende Künstler*innen, Kurator*innen und Kulturschaffende im Ausland und in Deutschland. Eine schriftliche Bestätigung von mindestens einer Institution (Kunstverein, Museum, Bildungseinrichtung, etc.) über das Interesse an einer Zusammenarbeit mit den Antragsteller*innen und den Inhalt des Projekts ist verbindlicher Teil der einzureichenden Bewerbungsunterlagen.

Die Antragsteller*innen können sich bereits in einem frühen Stadium der Projektentwicklung für Beratung und ggf. Vernetzung mit weiteren Projektpartner*innen und zur Unterstützung bei der Antragstellung an das Goethe-Institut in ihrem Land oder den Fachbereich Bildende Kunst in der Zentrale des Goethe-Instituts wenden.  


Aus der Bewerbung, die von zwei oder mehreren Partner*innen vorgelegt wird und von denen eine*r den Arbeits- und Lebensmittelpunkt im Ausland haben muss, sollte hervorgehen, dass bereits Arbeitskontakte bestehen und eine dialogorientierte Umsetzung des Projekts intendiert ist.  

Der Projektfonds Bildende Kunst fördert Vorhaben, die eine hohe Qualität und nachhaltige Wirkung der künstlerischen oder diskursiven Ergebnisse erwarten lassen. Deren öffentliche Präsentation an mindestens einem Ort außerhalb Deutschlands ist verpflichtend. Die Einbindung mehrerer Orte erhöht die Chancen des Antrags und kann durch eine entsprechend höhere Fördersumme unterstützt werden. Die maximale Fördersumme beträgt 25.000 €. Der Projektverlauf wird von den beteiligten Partner*innen durch Fotos, Videos, etc. sowie durch einen ausführlichen Abschlussbericht dokumentiert. 

Der nächste Bewerbungsschluss ist der 15.04.2021 um 23.59 Uhr (CET - Zeit in Deutschland).
Das Bewerbungsportal wird Anfang März 2021 freigeschaltet*.

Weitere Informationen:

https://www.goethe.de/de/uun/auf/bku/pbk.html

https://www.goethe.de/resources/files/pdf204/erlauterungen_cd.pdf

10 Stipendien im Rahmen des EU-Projekts „Glass Works. Training – Networking – Taking Roots“

Im Rahmen des EU-Projekts „Glass Works. Training – Networking – Taking Roots“  werden insgesamt 10 Stipendien für ein sechsmonatiges künstlerisches Start-up-Trainingsprogramm im Winter 2021/2022 vergeben. Bewerben können sich Studierende, Handwerker/innen, Künstler/innen und Designer/innen in Glas  aus Deutschland, Dänemark und Tschechien oder mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem der drei Länder. 

Das Projekt möchte Austauschstrukturen und Netzwerke zwischen europäischen Glasregionen und Glasschaffenden in Kunst, Design, Handwerk und Manufakturproduktion fördern. Kern des Projekts bildet ein intensives, bedürfnisgerechtes Trainingsprogramm für Studierende und Graduierte aus dem Glas- und Designbereich, die sich als Glasschaffende beruflich niederlassen möchten. Weitere Projektinhalte betreffen den langfristigen Aufbau einer grenzüberschreitenden Start-up- und Vernetzungsplattform für Nachwuchs-Glasschaffende, ein digitales Handbuch für kunst- und handwerksbasierte Kollaborationen in Glas, eine Wanderausstellung über/durch die am Projekt beteiligten Glasregionen, sowie Tagungs-, Workshop- und Diskussionsveranstaltungen zu gegenwärtigen Entwicklungen und die Zukunft des Glases.

Projektpartner sind das Bild-Werk Frauenau e.V., das Institut für Architektur, Design und Konservierung der Königlich-Dänischen Kunstakademie in Bornholm, Dänemark, das Institut für Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie der Universität Graz, Österreich. Die Trainingsprogramme werden mitorganisiert durch die Fakultät für Kunst und Design der J. E. Purkyne Universität, Ústí nad Labem, Tschechische Republik.
Das Projekt läuft bis August 2022 und wird maßgeblich im Programm Kreatives Europa Kultur der EU sowie vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat gefördert.

Bewerbungsschluss: 29. Januar 2021

Weitere Informationen:

Sonntag, 18. Oktober 2020

Land Niedersachsen - Ausschreibung Jahresstipendien 2021

Das Land Niedersachsen beabsichtigt im Jahre 2021 im Bereich der Bildenden Kunst drei Jahresstipendien zu vergeben. Davon ist ein Jahresstipendium für Bewerber vorgesehen, die ihre Hochschulausbildung in der Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 abgeschlossen haben. Die Jahresstipendien sollen freiberufliche Künstlerinnen und Künstler finanziell in die Lage versetzen, über einen Zeitraum bis zu einem Jahr verstärkt künstlerisch tätig zu sein. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf Wunsch einen Teil des Förderzeitraumes (1 bis 2 Monate) in Worpswede („Martin-Kausche-Atelier“ Worpswede) zu verbringen. Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die ihren ersten Wohnsitz in Niedersachsen haben oder ihren Produktionsstandort (Atelier, Ausstellungen) in Niedersachen haben. Die künstlerische Ausbildung muss zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen sein. Ein Jahresstipendium wird nicht gewährt, wenn der Bewerber während des Jahres 2021 regelmäßige Leistungen von Dritten (z.B. Aufenthalts- oder Arbeitsstipendien) oder eine Landesförderung erhält. Die Höhe des Jahresstipendiums kann bis zu 12.000 € betragen. Bewerbungen sind online bis zum 15.01.2021 an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu richten. Neben einer Biographie sind Materialien über das aktuelle künstlerische Schaffen ausschließlich online beizufügen. Die geplanten künstlerischen Vorhaben sind darzulegen. Die Vergabe der Jahresstipendien erfolgt auf Empfehlung der Niedersächsischen Kunstkommission. 

Weitere Informationen:

https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/ausschreibungen_programme_forderungen/jahresstipendien-im-bereich-der-bildenden-kunst-2021-192992.html

Kreissparkasse Bersenbrück - Ausschreibung Franz-Hecker-Stipendium

Die Kreissparkasse Bersenbrück bietet im Rahmen des Franz-Hecker-Stipendiums jungen Kunstschaffenden im Bereich der Bildenden Kunst (Malerei, Bildhauerei, Graphik und Fotografie) in einem Zeitraum von drei Monaten die Möglichkeit, ohne große wirtschaftliche Belastung künstlerisch tätig zu sein. Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz oder Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Altersgrenze liegt bei 35 Jahren. Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet eine Fachjury. Das Stipendium ist mit insgesamt 10.000 Euro ausgelobt. Dafür soll sich die Stipendiatin/der Stipendiat während des dreimonatigen Stipendiums überwiegend im Umfeld der Hasemühle Bersenbrück (Landkreis Osnabrück) aufhalten und künstlerisch tätig sein. Die Unterbringung ist in einer Einliegerwohnung vorgesehen. Die mit dem Aufenthalt verbundenen Kosten werden von der Stipendiatin/dem Stipendiaten getragen.   

Die Preisträger verpflichten sich, die während des Studienaufenthaltes entstandenen künstlerischen Werke zum Abschluss des Stipendiums oder zu einem abzustimmenden Zeitpunkt in den Ausstellungsräumen der Kreissparkasse Bersenbrück zu präsentieren.

Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2020.

Weitere Informationen:

https://www.ksk-bersenbrueck.de/de/home/ihre-sparkasse/franz-hecker-stipendium.html  

Sonntag, 11. Oktober 2020

Pforzheim - Ausschreibung Designers in Residence 2021

Die Stadt Pforzheim lädt jedes Jahr von April bis Juni internationale Nachwuchsdesigner im Rahmen des Stipendiatenprogramms „Designers in Residence“ nach Pforzheim ein. „Designers in Residence“ richtet sich an nationale und internationale Nachwuchsdesigner in den Bereichen Schmuck-, Mode-, Accessoire- und Industriedesign. Insgesamt werden drei Stipendien vergeben, dabei werden die drei besten Bewerbungen berücksichtigt. Der Aufenthalt in Pforzheim ist vom 1. April bis 30. Juni 2021Das Stipendium beinhaltet die Nutzung von voll ausgestatteten Werkstatt-und Coworking- Arbeitsplätzen im EMMA – Kreativzentrum Pforzheim sowie eine kostenfreie Unterkunft für den Zeitraum von drei Monaten. Bei Bedarf kann auf die Werkstätten der Hochschule Pforzheim zurückgegriffen werden. Zusätzlich werden eine monatliche Unterstützungsleistung von 1.000 Euro sowie eine Erstattung der Reisekosten für An- und Abreise gezahlt. Für anfallende Materialkosten wird ein Zuschuss gewährt. Die Ergebnisse des Arbeitsstipendiums werden in einer Ausstellung im EMMA-Kreativzentrum Pforzheim präsentiert sowie in Kooperation mit dem Design Center Baden-Württemberg in Stuttgart. Für alle Stipendiaten besteht Residenzpflicht. Bewerbungsschluss ist der 15. November 2020. Die Zusage erfolgt Mitte Dezember 2020.

Weitere Informationen: https://www.emma-pf.de/designers-in-residence/stipendium/

Berlin - Jazzförderung 2021 ausgeschrieben

Für das Jahr 2021 bietet die Berliner Kulturverwaltung wieder diverse Förderungen für Berliner Musikgruppen bzw. Musiker/innen aller Stilrichtungen im Bereich Jazz an.

Das Förderungsangebot umfasst:
1) Projektförderungen
2) Vergabe von Stipendien
(Arbeitsstipendien sowie Stipendien für Audio- und Videoproduktionen)
3) Tourneeförderungen
4) Jazz Künstlerinnenförderung
(Sonderprojekt „Frauen im Jazz“)
Darüber hinaus werden vergeben:
5) Zweijährige Basisförderungen (für die Förderungsjahre 2022 / 2023)
für Jazzorchester, Big Bands u. ä. Großformationen, deren Stammbesetzung 7 Musiker/innen oder mehr umfasst)

Projektförderungen können direkt oder indirekt erfolgen, das heißt Anträge können sowohl von den Musikerinnen und Musikern selbst für in eigener Verantwortung organisierte Projekte gestellt werden, aber auch von Dritten (z. B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen, Agenturen u. a.), wenn deren Vorhaben den oben genannten Personenkreis im besonderen Maß berücksichtigen.

Stipendien werden für zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben, die der persönlichen künstlerischen Weiterentwicklung bzw. Vervollkommnung dienen, gewährt. In Betracht kommen hier beispielsweise Kompositionsvorhaben größeren Umfangs, selbst organisierte Auslandsaufenthalte zum Zwecke des Einzelunterrichtes bei international anerkannten Musikerinnen und Musikern, der Besuch von renommierten Lehrgängen, die Durchführung von Studienreisen und ähnliches.

Darüber hinaus werden Stipendien auch für Audioproduktionen in einem Tonstudio eigener Wahl sowie für die Produktion von Video-Clips vergeben. Eine Kombination von beidem, z.B. die Erarbeitung einer Komposition mit anschließender Audioproduktion, ist möglich.

Stipendien können für die genannten Vorhaben in Höhe von jeweils pauschal 2.000,00 €, 4.000,00 €, 6.000,00 € oder 8.000,00 € beantragt werden.
Im Rahmen der Tourneeförderung werden für die Durchführung von Inlandstourneen Reisekostenzuschüsse in Höhe von 80,00 € pro Musiker/in und Konzert als Stipendien vergeben.

Da Frauen im Jazz noch immer deutlich unterrepräsentiert sind, werden 20.000,00 € für ein Sonderprojekt ausgelobt, das geeignet ist, bereits professionell arbeitende Jazzmusikerinnen und –komponistinnen in ihrer künstlerischen Entwicklung voranzubringen, zum Beispiel durch Workshops / Arbeitsphasen, Werkschauen, Konzerte bzw. Konzertreihen, Verpflichtung einer Gastkuratorin oder anderes.

Auch hierbei kann die Förderung direkt oder indirekt erfolgen, d.h. Anträge können sowohl von Musikerinnen/Komponistinnen selbst für in eigener Verantwortung organisierte Projekte gestellt werden, als auch von Dritten (z.B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen), deren Vorhaben den o.g. Personenkreis im besonderen Maß berücksichtigt.

Die nicht projektbezogene Basisförderung soll Großformationen im Bereich Jazz eine kontinuierliche künstlerische Weiterentwicklung, eine Stärkung ihres Profils sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit etc. ermöglichen. Sie wird für zwei Jahre, im Rahmen der aktuellen Ausschreibung konkret für die Förderungsjahre 2022 / 2023 vergeben und kann im Einzelfall bis zu 50.000,00 € pro Förderungsjahr (Zeitraum jeweils von Januar bis Dezember) betragen. Die Basisförderung dient der Finanzierung von Kosten (inklusive von Probenhonoraren), die bei der laufenden künstlerischen Arbeit in Vorbereitung von Konzerten, Tourneen und Audioproduktionen ganzjährig entstehen.

Alle fristgerecht eingehenden Anträge werden einem unabhängigen Fachbeirat zur Beurteilung vorgelegt. Dem Jazzbeirat 2021 gehören an:
Angela Ballhorn (Journalistin, Musikerin), Maike Hilbig (Musikerin, Komponistin), Melanie Rossmann (Agentur Aufklang, Sprecherin der Bundeskonferenz Jazz), Nabil Atassi (Journalist), Ulf Drechsel (rbb Kultur) sowie Wolf Kampmann (Journalist, Buchautor, Dozent).

Die Antrags- bzw. Bewerbungsfrist für alle oben genannten Förderungsangebote endet am 22. Oktober 2020 um 18.00 Uhr..

Weitere Informationen:

https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1001218.php

Samstag, 10. Oktober 2020

Bremen - Verfahren zur Ausschreibung von Projektmitteln 2021

 Der Senator für Kultur startet das Verfahren zur Vergabe der Projektmittel 2021.

Entsprechende Anträge können ab sofort gestellt werden. Auf der Homepage des Ressorts unter www.kultur.bremen.de stehen im Servicebereich die entsprechenden Formulare zum Download bereit. Weiter Informationen finden sich in der Förderrichtlinie, die ebenfalls zum Download angeboten wird.

Die Rückgabe der Anträge wird zeitnah erbeten, nach Möglichkeit bis zum 15. Oktober 2020.

Das zentrale Ziel der Projektförderung ist die künstlerische Profilierung Bremens in den verschiedenen Sparten. Die Schwerpunkte liegen grundsätzlich bei der Förderung künstlerischer Produktivität, kultureller Netzwerkarbeit, der Förderung des künstlerischen Nachwuchses und Stadtkultur.

Weitere Informationen:

https://www.senatspressestelle.bremen.de/detail.php?gsid=bremen146.c.343930.de&asl=bremen02.c.732.de

Niedersachsen - Ausschreibung Corona-Sonderprogramm für Solo-Selbstständige und Kultureinrichtungen

Das Land Niedersachsen unterstützt Solo-Selbstständige und Kultureinrichtungen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind mit einem Sonderprogramm. Basis hierfür sind Förderkriterien, die vier Förderlinien enthalten:

Förderlinie A: Kulturelle Veranstaltungen

Gefördert werden Ausgaben, die unmittelbar durch Vertragsabschlüsse mit Solo-Selbstständigen oder Zusammenschlüssen von Solo-Selbstständigen für ihre Beteiligung an kulturellen Veranstaltungen entstehen. (2.1.1 der Förderkriterien)

Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit einem regelmäßigen Kultur- oder Bildungsangebot mit Sitz in Niedersachsen. Dies können juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen sein.

Anträge sind beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung (Landschaften, Landschaftsverbände, Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, Region Hannover, Regionalverband Harz) zu stellen, der die Förderung nach den Zuwendungsvoraussetzungen dieser Förderkriterien in eigener Zuständigkeit durchführt. Die Kontaktdaten finden Sie in den zum Download bereitgestellten FAQ und unter dem folgenden Link: www.allvin.de.

Anträge können bis zum 28.02.2021 gestellt werden.

Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro.

Förderlinie B: Kulturelle Bildung

Gefördert werden außerdem Ausgaben, die durch Vertragsabschlüsse mit Solo-Selbstständigen oder Zusammenschlüssen von Solo-Selbstständigen im Bereich der kulturellen Bildung entstehen. (2.1.2 der Förderkriterien)

Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit einem regelmäßigen Kultur- oder Bildungsangebot mit Sitz in Niedersachsen. Dies können juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen sein.

Anträge sind beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung (Landschaften, Landschaftsverbände, Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, Region Hannover, Regionalverband Harz) zu stellen, der die Förderung nach den Zuwendungsvoraussetzungen dieser Förderkriterien in eigener Zuständigkeit durchführt. Die Kontaktdaten finden Sie in den zum Download bereitgestellten FAQ und unter dem folgenden Link: www.allvin.de

Für Anträge aus dem Bereich Erwachsenenbildung wenden Sie sich bitte an die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB): www.aewb-nds.de

Anträge können bis zum 28.02.2021 gestellt werden.

Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro.


Förderlinie C: Innovative künstlerische Projekte

Gefördert werden innovative Projekte, die die inhaltliche künstlerische Auseinandersetzung mit aktuellen gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen zum Gegenstand haben und die sich durch eine hohe künstlerische Qualität auszeichnen. Es werden ausschließlich Neuproduktionen gefördert. (2.2.1 der Förderkriterien)

Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit einem regelmäßigen Kulturangebot und Zusammenschlüsse von Kulturakteuren mit Sitz in Niedersachsen. Dies können juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen sein.

Anträge bis max. 7.999 Euro werden beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung (Landschaften, Landschaftsverbände, Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, Region Hannover, Regionalverband Harz) gestellt, der die Förderung nach den Zuwendungsvoraussetzungen dieser Förderkriterien in eigener Zuständigkeit durchführt. Die Kontaktdaten finden Sie in den zum Download bereitgestellten FAQ und unter dem folgenden Link: www.allvin.de. Informationen zu Antragsstichtagen erhalten Sie auf den Internetseiten der Träger der regionalen Kulturförderung.

Anträge über 8.000 Euro werden beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (Stichwort: Solo-Selbstständige) gestellt. Antragsstichtage beim MWK sind der 31.10.2020 und der 15.12.2020. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels.

Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro.

Förderlinie D: Solo-Selbständige im nichtöffentlichen Bereich

Im Zuge der Projektförderung können auch Solo-Selbstständige gefördert werden, die wiederholt bei Veranstaltungen im nichtöffentlichen Bereich kulturell aktiv werden. (2.2.2 der Förderkriterien)

Antragsberechtigt sind einzelne Solo-Selbstständige, wenn sie ihren Sitz in Niedersachsen haben und darlegen, dass ihre kulturellen Aktivitäten in Niedersachsen erfolgen.

Anträge sind ausschließlich beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (Stichwort: Solo-Selbstständige – Förderlinie D) zu stellen. Antragsstichtage beim MWK sind der 31.10.2020 und der 15.12.2020. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels.

Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro


Weitere Informationen:

https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/ausschreibungen_programme_forderungen/corona-sonderprogramm-fur-solo-selbststandige-und-kultureinrichtungen-192816.html