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Sonntag, 21. März 2021

Stadt Linz / Österreich - Ausschreibung kultureller Sonderförderprogramme der Stadt Linz 2021

LINZimPULS 2021

LINZimPULS 2021 Linz Kultur hat auf Anregung der freien Kunst- und Kulturszene einen Innovationstopf mit der Bezeichnung „LINZimPULS“ ins Leben gerufen, der seit 2001 jährlich zur Förderung von innovativen Kunst- und Kulturprojekten ausgeschrieben wird. Diese Förderprojekte richten sich an freie KünstlerInnen, Kulturschaffende und die freie Kunst- und Kulturszene in Linz. Fördersumme: Euro 90.000,– Ende der Einreichfrist: 12.4.2021


LinzEXPOrt 2021 

LinzEXPOrt 2021 Linz Kultur schreibt zur Internationalisierung der Linzer Kunst- und Kulturschaffenden dieses Förderprogramm aus, das besonders experimentelles und prozesshaftes künstlerisches Arbeiten ermöglichen soll. Die Bewerbung muss in Verbindung mit einem Auslandsaufenthalt stehen. Fördersumme: Euro 50.000,– Ende der Einreichfrist: 6.5.2021 


LinzIMpORT 2021

LinzIMpORT 2021 Seit 2009 richtet die Stadt Linz auf Empfehlung des Stadtkulturbeirates ein Förderprogramm unter dem Titel „LinzIMpORT“ aus, das Linzer KünstlerInnen und freien Kunst und Kulturinitiativen ermöglichen soll, außerhalb von Österreich tätige Kunstschaffende oder KulturarbeiterInnen für ein gemeinsames Projekt nach Linz einzuladen. Fördersumme: Euro 20.000,– Ende der Einreichfrist: 6.5.2021 


LINZ_sounds 2021 

LINZ_sounds 2021 Einen Anreiz zur kreativen Auseinandersetzung und Nutzung digitalisierter Musikproduktion soll das LINZ_sounds Förderprogramm schaffen. Musikgruppen und MusikkünstlerInnen aller musikalischen Genres und Sparten (Rock, Pop, Jazz, Elektronik, Klassik, Neue Musik u.a.), die das Musikleben unserer Stadt vielfältig mitgestalten, sind zur Projekteinreichung eingeladen. Fördersumme: Euro 30.000,– Ende der Einreichfrist: 6.5.2021 


an_TON_Linz 2021 

n_TON_Linz 2021 Kunst- und Kulturschaffende aller Sparten, Kulturvereine, WissenschaftlerInnen, PädagogInnen und KulturvermittlerInnen werden aufgefordert, Projektideen einzureichen, die eine zeitgemäße Interpretation des musikalischen Schaffens, neue Haltungen und Herangehensweisen zu Anton Bruckners Leben und Werk sowie innovative Vermittlungsansätze formulieren und die Brucknerrezeption damit für die Zukunft aufbereiten. Fördersumme: Euro 15.000,– Ende der Einreichfrist: 6.5.2021 


Kunstförderpreise 2021 

Kunstförderpreise 2021 Mit den Kunstförderpreisen der Stadt Linz (ehemals Kunstförderstipendien) werden aufstrebende Kunst- und Kulturschaffende sowie GestalterInnen in angewandten Kunstsparten unterstützt. Im Jahr 2021 vergibt die Sparte „Bildende Kunst und interdisziplinäre Kunstformen“ darüber hinaus zwei Ateliers jeweils auf die Dauer von zwei Jahren im LINZ AG-Haus Kaplanhofstraße 1. Fördersumme: Euro 18.000,– Ende der Einreichfrist: 6.5.2021 


LinzKultur/4 2021 

LinzKultur/4 2021 Einen Anreiz zum kulturellen Austausch oder zur künstlerischen Auseinandersetzung mit dem Stadtteil soll der LinzKultur/4 Förderpreis für innovative Stadtteilkulturarbeit schaffen. Initiativen, Vereine und Einzelpersonen, die das Kulturleben in Linzer Stadträumen nachhaltig mitgestalten, sind zur Projekteinreichung für innovative Stadtteilkulturarbeit eingeladen. Fördersumme: Euro 10.000,– Ende der Einreichfrist: 7.10.2021

Weitere Informationen:

https://www.linz.at/images/files/Ausschreibungen2021D.pdf


Freitag, 1. Januar 2021

„Stipendienprogramm Klassik“ - 1500 Stipendien für Musiker

Für ein „Stipendienprogramm Klassik“ stellt Kulturstaatsministerin Monika Grütters insgesamt zehn Millionen Euro aus dem Zukunftspaket NEUSTART KULTUR zur Verfügung. Damit können rund 1.500 freischaffende Musikerinnen und Musiker der Klassikszene Stipendien in Höhe von jeweils 6.000 Euro erhalten. Das Programm richtet sich an Interpretinnen und Interpreten von der Alten Musik bis hin zur frühen Moderne und ergänzt somit ein bereits bestehendes Stipendienprogramm des Musikfonds für zeitgenössische Musik. 

Monika Grütters sagt dazu: „Für freischaffende Musikerinnen und Musiker war 2020 eine echte Katastrophe: Nicht nur zu Ostern, sondern auch gerade jetzt in der Advents- und Weihnachtszeit sind ihnen durch den erneuten Lockdown viele Auftritte weggebrochen. Dabei sind gerade sie es, die maßgeblich zur Vielfalt und Innovationskraft unseres Musiklebens beitragen. Damit das auch in Zukunft so bleibt, wollen wir mit diesem Stipendienprogramm Freiräume für neue Ideen und Projekte schaffen.“


Für die Umsetzung des „Stipendienprogramms Klassik“ ist der Deutsche Musikrat verantwortlich. Das Programm startete am 29. Dezember 2020. Freischaffende Musikerinnen und Musiker können ihre Anträge zusammen mit einem Projektkonzept bis zum 17. Januar 2021 einreichen. Mit Beginn der Bewerbungsphase bietet der Deutsche Musikrat zudem eine telefonische Beratung an. 

Weitere Informationen:

Sonntag, 11. Oktober 2020

Berlin - Jazzförderung 2021 ausgeschrieben

Für das Jahr 2021 bietet die Berliner Kulturverwaltung wieder diverse Förderungen für Berliner Musikgruppen bzw. Musiker/innen aller Stilrichtungen im Bereich Jazz an.

Das Förderungsangebot umfasst:
1) Projektförderungen
2) Vergabe von Stipendien
(Arbeitsstipendien sowie Stipendien für Audio- und Videoproduktionen)
3) Tourneeförderungen
4) Jazz Künstlerinnenförderung
(Sonderprojekt „Frauen im Jazz“)
Darüber hinaus werden vergeben:
5) Zweijährige Basisförderungen (für die Förderungsjahre 2022 / 2023)
für Jazzorchester, Big Bands u. ä. Großformationen, deren Stammbesetzung 7 Musiker/innen oder mehr umfasst)

Projektförderungen können direkt oder indirekt erfolgen, das heißt Anträge können sowohl von den Musikerinnen und Musikern selbst für in eigener Verantwortung organisierte Projekte gestellt werden, aber auch von Dritten (z. B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen, Agenturen u. a.), wenn deren Vorhaben den oben genannten Personenkreis im besonderen Maß berücksichtigen.

Stipendien werden für zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben, die der persönlichen künstlerischen Weiterentwicklung bzw. Vervollkommnung dienen, gewährt. In Betracht kommen hier beispielsweise Kompositionsvorhaben größeren Umfangs, selbst organisierte Auslandsaufenthalte zum Zwecke des Einzelunterrichtes bei international anerkannten Musikerinnen und Musikern, der Besuch von renommierten Lehrgängen, die Durchführung von Studienreisen und ähnliches.

Darüber hinaus werden Stipendien auch für Audioproduktionen in einem Tonstudio eigener Wahl sowie für die Produktion von Video-Clips vergeben. Eine Kombination von beidem, z.B. die Erarbeitung einer Komposition mit anschließender Audioproduktion, ist möglich.

Stipendien können für die genannten Vorhaben in Höhe von jeweils pauschal 2.000,00 €, 4.000,00 €, 6.000,00 € oder 8.000,00 € beantragt werden.
Im Rahmen der Tourneeförderung werden für die Durchführung von Inlandstourneen Reisekostenzuschüsse in Höhe von 80,00 € pro Musiker/in und Konzert als Stipendien vergeben.

Da Frauen im Jazz noch immer deutlich unterrepräsentiert sind, werden 20.000,00 € für ein Sonderprojekt ausgelobt, das geeignet ist, bereits professionell arbeitende Jazzmusikerinnen und –komponistinnen in ihrer künstlerischen Entwicklung voranzubringen, zum Beispiel durch Workshops / Arbeitsphasen, Werkschauen, Konzerte bzw. Konzertreihen, Verpflichtung einer Gastkuratorin oder anderes.

Auch hierbei kann die Förderung direkt oder indirekt erfolgen, d.h. Anträge können sowohl von Musikerinnen/Komponistinnen selbst für in eigener Verantwortung organisierte Projekte gestellt werden, als auch von Dritten (z.B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen), deren Vorhaben den o.g. Personenkreis im besonderen Maß berücksichtigt.

Die nicht projektbezogene Basisförderung soll Großformationen im Bereich Jazz eine kontinuierliche künstlerische Weiterentwicklung, eine Stärkung ihres Profils sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit etc. ermöglichen. Sie wird für zwei Jahre, im Rahmen der aktuellen Ausschreibung konkret für die Förderungsjahre 2022 / 2023 vergeben und kann im Einzelfall bis zu 50.000,00 € pro Förderungsjahr (Zeitraum jeweils von Januar bis Dezember) betragen. Die Basisförderung dient der Finanzierung von Kosten (inklusive von Probenhonoraren), die bei der laufenden künstlerischen Arbeit in Vorbereitung von Konzerten, Tourneen und Audioproduktionen ganzjährig entstehen.

Alle fristgerecht eingehenden Anträge werden einem unabhängigen Fachbeirat zur Beurteilung vorgelegt. Dem Jazzbeirat 2021 gehören an:
Angela Ballhorn (Journalistin, Musikerin), Maike Hilbig (Musikerin, Komponistin), Melanie Rossmann (Agentur Aufklang, Sprecherin der Bundeskonferenz Jazz), Nabil Atassi (Journalist), Ulf Drechsel (rbb Kultur) sowie Wolf Kampmann (Journalist, Buchautor, Dozent).

Die Antrags- bzw. Bewerbungsfrist für alle oben genannten Förderungsangebote endet am 22. Oktober 2020 um 18.00 Uhr..

Weitere Informationen:

https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1001218.php

Sonntag, 5. Juli 2020

Offener Brief - Solo-Selbständige, Freiberufler und Künstler fordern Nachbesserungen im Soforthilfeprogramm 'Neustart Kultur'

Die neue vom Bundestag beschlossene Überbrückungshilfe ist keine echte Unterstützung von Kunst und Kultur in Verbindung mit individuellen Hilfen für freischaffende Künstler und Kulturschaffende. Um eine substantielle Verbesserung der Situation zu erreichen, werden möglichst viele Unterschriften unter dem Offenen Brief benötigt. Bitte unterschreibt.

Zum Offenen Brief und der Unterschriftenliste:

Österreich: Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler - Corona

Vizekanzler Werner Kogler und Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer präsentierten am 28. Mai mit Finanzminister Gernot Blümel eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler. "Die Überbrückungsfinanzierung ist eine maßgebliche Erleichterung für freischaffende Künstlerinnen und Künstlern", so Staatssekretärin Andrea Mayer. Die Überbrückungsfinanzierung wird mit 90 Mio. Euro dotiert. Vorgesehen sind 1.000 Euro pro Monat, der Bezug ist 6 Monate möglich. "Gerade im künstlerischen Schaffensbereich haben wir mit längeren Beeinträchtigungen zu tun", erklärt Vizekanzler Kogler zum Zeitrahmen. Anspruchsberechtigt sind rund 15.000 Personen, die Kunst und Kultur schaffen, ausüben, vermitteln oder lehren und die in der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) pflicht- oder freiwillig versichert sind und sich in einer Notlage befinden. Darunter fallen u.a. bildende Künstlerinnen/Künstler, Schauspielerinnen/Schauspieler, Autorinnen/Autoren, Musikerinnen/Musiker, Komponistinnen/Komponisten, Tänzerinnen/Tänzer, Filmschaffende, Sängerinnen/Sänger, etc.

Eckpunkte der Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler:

  • 1.000 Euro pro Monat, der Bezug ist 6 Monate möglich - also insgesamt 6.000 Euro pro Person
  •  Keine komplexe Berechnungsmethodik, unbürokratische Antragstellung
  •  Abwicklung über Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), die auch schon gemäß Gesetz als KünstlerInnen-Servicezentrum agiert
  • Ziel ist eine Antragstellung ab Juli 2020
  • Gegenseitige Anrechnung mit Härtefallfonds der Wirtschaftskammer
Weitere Informationen:

Sonntag, 28. Juni 2020

Ausschreibung Interregionaler Kulturpreis in der Großregion Saar-Lor-Lux

Das Kulturleben war in den vergangenen Wochen massiv von den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. So auch in allen Teilen der Großregion Saar-Lor-Lux. Zwischenzeitlich konnte das kulturelle Leben, wenn auch noch eingeschränkt, wiederaufgenommen werden. Der Verein Kulturraum Großregion, der für die Koordination, Begleitung und Kommunikation grenzüberschreitender kultureller Projekte zuständig ist, hat den Interregionalen Kulturpreis ausgeschrieben. Damit werden kreative, innovative und nachhaltige Ideen für die grenzüberschreitende kulturelle Zusammenarbeit ausgezeichnet, die den besonderen aktuellen Bedingungen Rechnung tragen. Der Wettbewerb wird als Konzeptions- und Umsetzungsförderung für Kunstprojekte ausgeschrieben.

„Die Corona-Pandemie ist eine große Herausforderung für die Kulturszene und hat die Kunst und Kultur vor besondere Herausforderungen gestellt. Veranstaltungen konnten nicht durchgeführt werden, Aufträge sind weggebrochen. Der Interregionale Kulturpreis des Vereins Kulturraum Großregion leistet mit seinem Preisgeld einen Beitrag, Kulturschaffende grenzüberschreitend zu stärken und ihre kulturelle Arbeit unter den neuen Rahmenbedingungen zu unterstützen. Wir wollen diese Künstlerinnen und Künstler ermutigen kreativ mit den Auswirkungen der Pandemie umzugehen. Künstlerinnen und Künstler werden bei der Einrichtung neuer kultureller Formate gefördert, insbesondere auch bei Projekten, die für den digitalen Raum konzipiert werden,“ sagte Kulturminister Konrad Wolf. Die Ausschreibung richtet sich an frei produzierende Künstlerinnen und Künstler, Ensembles, Vereine, Einrichtungen und Strukturen aus den Bereichen Bildende Kunst, Tanz, Schauspiel, Performance, Neue Medien, Musik, Musiktheater, Kinder-und Jugendtheater, Literatur und Straßenkunst, die in der Großregion leben und arbeiten. Mit dem Preis sollen fünf Konzeptideen ausgezeichnet werden, die mindestens mit Partnern aus zwei unterschiedlichen Regionen an einem Thema arbeiten. Dabei kommen ausschließlich Konzepte in Frage, die für ein deutsch-und französischsprachiges Publikum gleichermaßen zugänglich sind. Die Bewerbungsfrist endet am 15. September 2020.

Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Jury, die sich aus jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter pro Teilregion zusammensetzt. Die beteiligten Teilregionen sind: 
•    Luxemburg 
•    Saarland 
•    Rheinland-Pfalz 
•    Föderation Wallonien-Brüssel und Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens 
•    Région Grand Est 
Ausgezeichnet werden 5 Konzepte mit Preisen in Höhe von 2.000 Euro bis 5.000 Euro je nach Anzahl der beteiligten Regionen. Die 3 bestplatzierten Bewerbungen erhalten zusätzlich eine Förderung zur Umsetzung des Konzepts bis zu einer Höhe von 15.000 Euro. 

Folgende Auswahlkriterien werden dabei zugrunde gelegt:
•    Künstlerische Qualität, 
•    Innovativer Ansatz, 
•    Grenzüberschreitender Mehrwert, 
•    Nachhaltigkeit der Projektidee, 
•    Qualität der Projektpartnerschaft. 
Die Antragsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache in elektronischer Form an den Verein Kulturraum Großregion zu richten. Die Preise werden im November 2020 im Rahmen der Kulturministerkonferenz der Großregion verliehen. 

Weitere Informationen:

https://mwwk.rlp.de/de/service/pressemitteilungen/detail/news/News/detail/interregionaler-kulturpreis-in-der-grossregion-ausgeschrieben/

Ausschreibung BMWi - Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) startet heute einen Förderaufruf für kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen. Damit geht das neue Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) in die nächste Runde.

Elisabeth Winkelmeier-Becker, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: „Die Kultur- und Kreativwirtschaft trägt die Kreativität nicht nur im Namen sondern auch im Herzen! Hier liegt ein enormes Innovationspotenzial für die deutsche Wirtschaft, das wir Dank unserer modernisierten und erweiterten Innovationsförderung noch besser heben können. Gleichzeitig helfen wir damit innovativen Unternehmen, Konzepte zu entwickeln, die über die schwere Zeit der Coronakrise hinaus wirken können und in die Zukunft weisen.“

Im Fokus des aktuellen Förderaufrufs stehen unter anderem neue Konzepte aus dem Design-, Mode- und Architekturbereich sowie der Kunst, aus dem musik-, rundfunk- und filmwirtschaftlichen Bereich sowie neue Ideen für die Publizistik, den Werbemarkt, den Buchmarkt und den Games-Bereich. Vertiefte Informationen zum neuen Förderangebot, inklusive der übergreifenden IGP-Richtlinie, sind unter www.bmwi.de/igp veröffentlicht.

Die Pilotförderung IGP ist Teil der Transferinitiative des BMWi, die das Ziel verfolgt, Hindernisse und Lücken auf dem Weg von der Idee zum Markterfolg zu benennen und zu beseitigen. Das IGP weitet den innovationspolitischen Fokus über die Technologieforschung und -entwicklung hinaus in nichttechnische Bereiche. Dazu erfolgte bereits im Winter ein erfolgreicher erster Förderaufruf zu digitalen und datengetriebenen Geschäftsmodellen und Pionierlösungen. Ein dritter Aufruf soll Ende dieses Jahres starten und Innovationen für Bildung und Informationszugang mit einem besonders hohem „Social Impact“ adressieren. 

Der Förderaufruf für kultur- und kreativwirtschaftliche Geschäftsmodelle und Pionierlösungen ist gestartet: Bis zum 11. August 2020 (15:00 Uhr) können Skizzen im Teilnahmewettbewerb eingereicht werden.

Weitere Informationen:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200622-parlamentarische-staatssekretaerin-winkelmeier-becker-kultur-und-kreativwirtschaft-hat-enormes-innovationspotenzial.html

Sonntag, 7. Juni 2020

Land Sachsen-Anhalt - Förderung für Kulturschaffende 'Kultur ans Netz'

Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur hat das Programm „Kultur ans Netz“ ins Leben gerufen, um insbesondere Kunst- und Kulturschaffenden in Sachsen-Anhalt einen raschen Wiedereinstieg nach der Corona-bedingten Schließung zu ermöglichen. Mit dem 6 Mio. Euro umfassenden Programm werden Projekte und Maßnahmen von freiberuflich tätigen Kulturschaffenden gefördert, die im Zuge der Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ihren künstlerischen Tätigkeiten nicht nachgehen konnten.

„Mit einer nie zuvor gekannten Wucht ist die gesamte Kunst- und Kulturszene zum Stillstand gekommen. Es liegt in unserem erheblichen Interesse, die Kultur schnell wieder ans Netz zu bringen. Wir haben daher in den Verordnungen die schrittweise Öffnung der Kulturbetriebe unter Einhaltung bestimmter Regeln ermöglicht. Jetzt geben wir den freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern in Sachsen-Anhalt Starthilfe und verschaffen ihnen den erforderlichen Freiraum, bis sie wieder eigene Einnahmen aus Projekten, Veranstaltungen oder sonstigen Engagements erzielen können. Das Programm ‚Kultur ans Netz‘ honoriert künstlerische Leistungen und ist ein deutliches Aufbruchssignal an die Kulturschaffenden in Sachsen-Anhalt“, so Staats- und Kulturminister Rainer Robra.

„Kultur ans Netz“ richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind. Für die Erarbeitung einer präsentationsreifen künstlerischen Leistung gewährt das Land einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro monatlich, für die Dauer von bis zu drei Monaten. Zuwendungsvoraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt sowie eine Mitgliedschaft in der Künstler- und Sozialkasse (KSK). Sollte keine Mitgliedschaft in der KSK bestehen, so ist alternativ ein Nachweis einer freiberuflichen künstlerischen Tätigkeit in Sachsen-Anhalt durch geeignete Unterlagen zu erbringen. Zu den einzureichenden Unterlagen zählt ein Kurzkonzept, aus dem das künstlerische Vorhaben hervorgeht. Die geförderten Projekte sollen geeignet sein, das jeweilige Arbeitsergebnis im Landesportal unter www.kultur.sachsen-anhalt.de zu präsentieren. Anträge können voraussichtlich ab Mitte Juni über das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gestellt werden.

Weitere Informationen:

http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=910813&identifier=3e6493eab8d3af319fd2b042b6a5f375

Montag, 18. Mai 2020

Land Brandenburg - Ausschreibung Mikrostipendien für Einzelkünstler

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) unterstützt freiberufliche professionelle Brandenburger Einzelkünstler*innen mit Mikrostipendien à 1.000 €, damit sie während der Corona-Krise kleine künstlerische Projekte realisieren können. Die Stipendien dienen der Schaffung von Rahmenbedingungen künstlerischen Arbeitens in der Zeit der CORONA Pandemie und dienen der künstlerischen Entwicklung der Kunstschaffenden sowie der Entwicklung neuer Formate und Projekte. Die Förderung der lebendigen und vielfältigen Brandenburger Kunstszene ist das Ziel. Ein Anspruch auf die Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.
Künstlerische Projekte können sein:  interessante Formate oder  neue Ansätze bei der Kunstvermittlung - Z.B. online Konzerte, Formatentwicklung für die zukünftige Arbeit, online Ausstellungen, online Mitmachprogramme, Künstlertalks im Netz, Recherchearbeiten für künftige Projekte, Schreiben von Manuskripten und Konzepten, Komponieren, online Kurse, interaktive Projekte, online Kooperationen bei interdisziplinären Arbeiten. 
Voraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz im Land Brandenburg sowie die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. Alle Unterlagen müssen in Papierform bis zum 09. Juni 2020 eingereicht werden. 
Weitere Informationen

Samstag, 16. Mai 2020

EU-Kommission startet neue Online-Plattform für Kreativbranche

Die Kommission startete die neue Plattform „Creatives Unite“ für den Austausch von Beschäftigten im Kultur- und Kreativbereich. Mariya Gabriel, EU-Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, sagte dazu: „Wir wollen den Menschen im Kultur- und Kreativbereich helfen, während der aktuellen Corona-Pandemie Informationen auszutauschen. Die Pandemie hat verheerende wirtschaftliche Auswirkungen auf den Kultur- und Kreativsektor. Ich freue mich, dass diese Online-Plattform den Kultur- und Kreativsektoren ein Forum bieten wird, auf dem sie ihre Ideen und Initiativen austauschen und gemeinsam Lösungen als Reaktion auf die Krise erarbeiten können.“Der Start der Plattform folgt auf eine Videokonferenz der EU-Kulturminister vom 8. April, auf der Kommissarin Gabriel die Initiative ankündigte. Creative FLIP, ein Pilotprojekt des Europäischen Parlaments, das von der Europäischen Kommission unter der Leitung des Goethe-Instituts in Zusammenarbeit mit dem European Creative Hubs Network und anderen Partnern durchgeführt wird, wird bei der Leitung und Betreuung der Plattform helfen. Creatives Unite wird eine zentrale Anlaufstelle für alle sein, die Informationen über Initiativen zur Krisenreaktion des Kultur- und Kreativsektors suchen. Die Plattform wird ihnen helfen, die Vielzahl von Ressourcen zu sortieren, wird Weblinks zu relevanten Netzwerken und Organisationen bereitstellen und bei der gemeinsamen Erstellung und dem Hochladen von Beiträgen zu Lösungsfindungen unterstützen.

Weitere Informationen:

Freitag, 1. Mai 2020

Kunstuniversität Linz intern - Wettbewerb 'Heldinnen der Krisen'

Aus aktuellem Anlass schreibt der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Kunstuniversität Linz den Wettbewerb HELDINNEN* DER KRISEN aus, welcher sich an Studierende der Kunstuniversität Linz richtet. Gesucht werden queerfeministische, kritische, knallige, stille, widerspenstige, lustvolle, radikale, visionäre, skandalöse, amouröse Statements, Plakate, Performances, Flyer, Masken, GIFs, Handschuhe und -cremes, Songs, Comics, Gedankenblitze, Fotos, Seifenspender, Filmclips, … Die 5 überzeugendsten Einreichungen erhalten einen Preis von je 300 Euro und werden auf der akg-Website veröffentlicht, ggf. auch produziert. Einreichfrist: 17. Mai 2020.

Weitere Informationen: https://www.ufg.ac.at/Wettbewerbe-Detailseite.2146+M5afc808bc3d.0.html

Freitag, 10. April 2020

Ausschreibung LINZimPULS 2020


Die Stadt Linz schreibt das Förderprogramm LINZimPULS in der Höhe von Euro 90.000,– aus. LINZimPULS unterstützt die freie Kunst- und Kulturszene in Linz, verdeutlicht deren Potenzial und Wirkung auf das Linzer Kunst- und Kulturgeschehen und trägt damit zur nachhaltigen Stärkung dieses Bereiches bei. Die Ausschreibung von LINZimPULS 2020 richtet sich an alle freiberuflich tätigen KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – mit Linz-Bezug. Der Linz-Bezug ist dann gegeben, wenn die Künstlerin oder der Künstler ihren/seinen Hauptwohnsitz in Linz hat oder Linz als dauerhafte Stätte ihrer/seiner kreativen Arbeit und künstlerischen Produktion oder Präsentation gewählt hat. Der Linz-Bezug ist auch aus einem nachweislich kontinuierlichen Engagement in einer Linzer Kultureinrichtung, KünstlerInnenvereinigung oder Kulturinitiative ableitbar, das den Umfang einer rein ehrenamtlichen Tätigkeit oder bezahlten Nebenbeschäftigung überschreitet und maßgeblich zur nachhaltigen Weiterentwicklung von Kunst und Kultur der Stadt im Sinne des Linzer Kulturentwicklungsplans (KEP) beitragen kann. LINZimPULS wird auch an künstlerische und kulturelle Vereinigungen, Initiativen und Projektgruppen (unabhängig von der Rechtsform) vergeben, die im Bereich der zeitbezogenen, innovativen Kunst- und Kulturarbeit kontinuierlich tätig sind und ihren Sitz in Linz haben. Für das diesjährige LINZimPULS-Programm wird keine Themensetzung vorgegeben. Dadurch soll allen Einreichenden die Möglichkeit gegeben werden, Projekte zu Themen einzureichen, mit denen sie sich inhaltlich schon beschäftigen oder beschäftigen wollen. Die Auswahl der Kriterien, deren Relevanz und der zu fördernden Projekte obliegen der Jury des LINZimPULS-Förderprogramms. Der Realisierungszeitraum ist mit Ende 2021 befristet. Bewerbungsende: 16.04.2020
Weitere Informationen:

Samstag, 28. März 2020

Künstlersozialkasse - Möglichkeiten aktueller temporärer Zahlungserleichterungen

Die Einschränkungen sozialer Kontakte mit allen damit verbundenen Auswirkungen,  von denen die Künstler*innen, Publizist*innen und abgabepflichtige Unternehmen ganz unmittelbar und besonders betroffen sind, erfordern in diesen Zeiten ein möglichst unbürokratisches Verwaltungshandeln. Die Künstlersozialkasse möchte dazu beitragen, die Situation für ihre Versicherten und für die abgabepflichtigen Unternehmen abzufedern, soweit dies im Rahmen ihrer begrenzten Möglichkeiten möglich ist. Nachfolgend informieren wir Sie über die bis auf weiteres geltenden Regelungen, mit denen wir Zahlungserleichterungen schaffen wollen.


Maßnahmen für Versicherte:
1. Zahlungserleichterungen / Zahlungsaufschub
Bestehen durch die Auswirkungen des Corona-Virus akute und schwerwiegende Zahlungsschwierigkeiten können Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Stundung der Beiträge oder Ratenzahlung stellen; dies ist auch per E-Mail an auskunft@kuenstlersozialkasse.de möglich.
Der Antrag soll eine kurze Begründung zu den Umständen der Zahlungsschwierigkeiten beinhalten. Ohne weitere Ermittlungen kann in diesen Fällen eine zinslose Stundung bis zunächst 30. Juni 2020 erfolgen. Dies bedeutet, dass die monatlichen Beitragsforderungen zwar nach wie vor entstehen, jedoch von der Künstlersozialkasse nicht vor Juli 2020 geltend gemacht werden.
2. Minderung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens
In unserer Mitteilung vom 16.03.2020 (siehe unten) haben wir über die Möglichkeit informiert, das geschätzte Jahreseinkommen anzupassen. Wenn die Einkommenserwartung infolge der Corona-Krise herabgesetzt werden muss, wird die Versicherungspflicht bis auf weiteres im laufenden Jahr auch dann fortgesetzt, wenn das Mindesteinkommen von  3.900 € jährlich nach aktueller Einschätzung nicht erreicht werden kann.
Das heißt, auch wenn Sie durch die Minderung des Einkommens die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nicht mehr erfüllen würden, wird die Versicherung nicht beendet und der bestehende Versicherungsschutz geht durch eine Einkommenskorrektur bis auf weiteres nicht verloren.
Maßnahmen für abgabepflichtige Unternehmen:
1. Verlängerung des Termins zur Abgabe der Meldung abgabepflichtiger Entgeltzahlungen des     Jahres 2019
Wenn sich durch betriebliche Umstände Verzögerungen bei der Erstellung der Meldung abgabepflichtiger Entgeltzahlungen des Jahres 2019 ergeben sollten, kann eine Verlängerung der gesetzlichen Abgabefrist bis zum 30.06.2020 gewährt werden. Einen  formlosen schriftlichen Antrag können sie mit einer kurzen Begründung per E-Mail an abgabe@kuenstlersozialkasse.de  richten.
2. Zahlungserleichterungen 
Bestehen durch die Auswirkungen des Corona-Virus akute und schwerwiegende Zahlungsschwierigkeiten können Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung stellen; dies ist auch per E-Mail an abgabe@kuenstlersozialkasse.de möglich.
Der Antrag soll eine kurze Begründung zu den Umständen der Zahlungsschwierigkeiten beinhalten. Ohne weitere Ermittlungen kann in diesen Fällen eine zinslose Stundung bis zunächst 30. Juni 2020 erfolgen.
Dies bedeutet, dass Künstlersozialabgaben und monatliche Vorauszahlungen zwar nach wie vor entstehen, jedoch von der Künstlersozialkasse bis zum genannten Zeitpunkt nicht geltend gemacht werden.
3. Herabsetzung der monatlichen Vorauszahlung
Wenn abzusehen ist, dass die abgabepflichtigen Entgeltzahlungen im laufenden Jahr durch die Auswirkungen des Corona-Virus erheblich geringer ausfallen als im Vorjahr, können die monatlichen Vorauszahlungen auf Antrag herabgesetzt werden. Dazu kann der auf der Homepage der Künstlersozialkasse hinterlegte Antrag genutzt oder ein formloses Schreiben eingereicht werden. Der Antrag kann auch per E-Mail an abgabe@kuenstlersozialkasse.de oder telefonisch gestellt werden.
Im Antrag ist die im Jahr 2020 voraussichtlich zu erwartende Summe der abgabepflichtigen Entgeltzahlungen sowie eine kurze Begründung anzugeben.  
Weitere Informationen:

Samstag, 14. März 2020

Bibliothek Andreas Züst St. Anton (CH) - Ausschreibung Atelierstipendien

Die Bibliothek Andreas Züst bietet zweimal jährlich – jeweils für die Monate April und November – drei Atelierstipendien an. Die Aufenthaltsdauer beträgt vier Wochen. Bewerben können sich in- und ausländische Kulturschaffende (Einzelpersonen oder Arbeitsteams von max. 4 Personen) aller Sparten (Bildende Kunst, Literatur, Neue Medien, Musik, Bühne, Design, Architektur, Film, Foto bis hin zu angewandten Künsten und kunstnahen Wissenschaften). Als Unterkunft dient den Stipendiatinnen und Stipendiaten die Panoramaherberge Alpenhof. Bewerberinnen und Bewerber sind aufgefordert, ihre spezifischen Interessen, ihre Motivation für einen Aufenthalt zu erläutern. Gewünscht sind Projekte, die sich mit der Bibliothek als Ganzes oder einem ihrer Teilgebiete auseinandersetzen. Das Atelierstipendium sieht sich in der Tradition von Bibliotheken als Orte des Wissens in seiner Diversität. Sprich: Es soll rund um das geforscht werden, was das Gefüge unserer Kultur ausmacht wie auch zu allem, was darüber hinaus geht. Der Alpenhof ist ein inspirierender Rückzugs- und Arbeitsort mit Raum für Austausch und Erholung. Auf 1110 m ü. M. gelegen, mit Blick auf das Rheintal und den Bodensee, trifft Weite auf Weile, Alpstein auf Nebelmeer, Ostschweiz auf Übersee, Alpaufzug auf Astronomie. Das Haus mit seinen Zimmern, Sälen, Terrassen und dem Musikraum steht offen für Gäste von nah und fern sowie Begegnungen aller Art. Je nach Buchungslage ist der Alpenhof belebter oder auch sehr ruhig. Der Aufenthalt vor Ort ist selbstorganisiert. Jede Stipendiatin, jeder Stipendiat hat ein Schlafzimmer mit einem eigenen Arbeitsbereich zur Verfügung. Zudem stehen ein gemeinsamer Atelier-/Proberaum sowie unterschiedliche Bereiche zum ruhigen Arbeiten im ganzen Haus bereit. Im Weiteren: gemeinsam e Küche, Ess- und Aufenthaltsräume sowie die Bibliothek. Der Aufenthalt ist kostenlos, die Kosten für die Anreise werden gedeckt. Ein Zuschuss zum Lebensunterhalt in Höhe von 250 CHF/Woche kann beantragt, die Kosten zur künstlerischen Produktion müssen selber getragen werden. Bewerbungsfristen sind jeweils der 30. April für den Aufenthalt im darauf folgenden November und der 30. September für den darauf folgenden April. Die Vergabe des Atelierstipendiums findet durch ein Gremium bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Bibliothek Andreas Züst sowie einer externen Jury statt. Weitere Informationen: http://bibliothekandreaszuest.net/stipendium/

Dienstag, 10. März 2020

Konrad-Adenauer-Stiftung - Ausschreibung Arbeitsstipendien Bildende Kunst, Literatur, Komposition und Tanz


Die Konrad-Adenauer-Stiftung vergibt im Rahmen ihres Künstlerförderungsprogramms Stipendien an bedürftige und besonders befähigte Künstler mit deutscher Staatsbürgerschaft. Die Finanzierung erfolgt durch das Trustee-Programm EHF 2010.

Insgesamt werden sechs einjährige Arbeitsstipendien im Bereich Bildende Kunst, zwei im Bereich Literatur, eines in der Sparte Komposition und eines in der Kategorie Tanz vergeben, die jeweils mit € 12.000 dotiert sind (bei monatlicher Auszahlung, Beginn April, Ende März des Folgejahres). Das Stipendium umfasst weiterhin die Teilnahme an einer Gruppenausstellung und für einen ausgewählten Künstler eine Solo-Show.

Die Bewerbungsmappen müssen Zeugniskopien, einen tabellarischen Lebenslauf, Arbeitsproben und eine kurze, selbstformulierte Beschreibung des eigenen Arbeitsansatzes beinhalten. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium an der Hochschule/Akademie, in der Regel mit Meisterschülerabschluss. Ob Empfehlungen oder Gutachten beigelegt werden, bleibt den BewerberInnen überlassen.

Für eine Förderung bewerben Sie sich bitte bis zum 30. April eines Jahres, der Förderungszeitraum beginnt immer im April des darauffolgenden Jahres. Nach einer Vorauswahl entscheidet ein Beirat um den Jahreswechsel über die Anträge.

Weitere Informationen:
https://www.kas.de/de/statische-inhalte-detail/-/content/kuenstlerfoerderung-durch-trustee-programm-ehf-2010

Sonntag, 8. März 2020

EU-Kommission - Creative Europe - "Music Moves Europe: Music Education and Learning"

Der Legislativvorschlag der EU-Kommission für das nächste Creative Europe Programm (ab 2021) sieht neben den bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten die „sektorale Unterstützung der Musik" als neues Element zum Nutzen des Musiksektors vor. Im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme "Music Moves Europe: Music Education and Learning" ist nun eine neue Ausschreibung veröffentlicht worden. Für die aktuelle Ausschreibung stehen insgesamt 300.000 € zur Verfügung. Mit der Summe sollen mindestens acht Projekte unterstützt werden. Das Ziel der Ausschreibung ist es, innovative Ansätze zu fördern, die den Musik- und Bildungssektor verbinden und soziale Inklusion fördern. Die geförderten Projekte müssen Kinder zwischen 6-14 Jahren einbeziehen, die ansonsten keine oder kaum Chancen haben mit musikalischen Angeboten in Kontakt zu kommen. Dabei soll Musik nicht Mittel zum Zweck sein, sondern die Musik selbst im Mittelpunkt stehen. Die Projekte sollen Formate des nicht-formalen Lernens fokussieren. Antragsberechtigt sind gemeinnützige, nicht gewinnorientierte öffentliche oder private Organisationen, die eine Rechtspersönlichkeit besitzen. Die antragstellende Organisation muss ihren Sitz in einem der am Programm teilnahmeberechtigten Länder haben und eine etablierte Einrichtung, ein Anbieter oder eine Partnerschaft sein, die über einschlägige Fachkenntnisse im Bildungs- und Musiksektor verfügt und das Wissen und die Fähigkeit besitzt, innovative Projekte mit einer europäischen Dimension zu organisieren. 
Einreichfrist: 6. April 2020 (12:00 Uhr MEZ), Einreichung per Postweg
Projektstart: nach Unterzeichnung des Grant Agreements (voraussichtlich September 2020) und vor dem 01.11.2020
Laufzeit: max. 15 Monate
Fördersumme: max. 30.000 € pro Projekt
Förderung: max. 80% der förderfähigen Gesamtkosten


Weitere Informationen:
http://kultur.creative-europe-desk.de/2107/auf-einen-blick/ausschreibungen/music-moves-europe-music-education-and-learning.html

Mittwoch, 1. Januar 2020

Cordts Art Foundation - Woman Artists in Residence

Frauen sind in der Kunst unterrepräsentiert. Bildhauerin Franziska Seifert möchte das ändern und gründete mit ihrem Mann Tim Cordts eine gemeinnützige Stiftung zur Förderung von Künstlerinnen. Im Haus auf Schwanenwerder am Wannsee können Künstlerinnen aus aller Welt mit einem Stipendium jeweils zwei bis zehn Monate ungestört arbeiten und ihre Herzensprojekte verwirklichen. Eine große Chance …
Die Cordts Art Foundation möchte Bewerberinnen aus verschiedenen Sujets ansprechen: Malerei, Bildhauerei, Installation, Musik, Tanz und Literatur – außer Grafik und angewandter Kunst. Die Werke sollten einen Anspruch haben und möglichst die neuen Medien mit einschließen. Eine Altersbegrenzung gibt es nicht. Die Ausbildung oder das Studium sollte aber abgeschlossen sein. Die Bewerbung für das Jahr 2021 läuft. Einsendeschluss ist der 16. Mai 2020. Weitere Informationen: 

Samstag, 21. Dezember 2019

Allianz Kulturstiftung - Aktion KulturAllianzen

Kultur baut Brücken, verbindet Menschen und schafft Gemeinschaft. Mit der Aktion KulturAllianzen fördert die Allianz Kulturstiftung auch kleinere regionale Kunst-und Kulturprojekte in Deutschland und Österreich, an denen vor allem Kinder und Jugendliche beteiligt sind. 

Förderungswürdig sind Projekte, die dem Stiftungszweck der Allianz Kulturstiftung entsprechen, in den Sparten
Begegnungen (auch international), Aus- und Weiterbildung
Projekte mit integrativem Charakter
Musik
Theater und Tanz
Literatur, Film und Neue Medien
Malerei, Grafik und Bildhauerei

Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 2.250 €. Voraussetzung dafür ist das Engagement eines Allianz-Vertreters vor Ort, der das Projekt mit einem Drittel der beantragten Fördersumme selbst unterstützen muss und das ausgefüllte Antragsformular "Antrag AKA" bei einer der vier Vertriebsgesellschaften der Allianz Deutschland AG bzw. bei der Allianz Elementar-Versicherungs-AG Wien einreicht. Projektanträge können ganzjährig eingereicht werden.

Weitere Informationen:

Freitag, 20. Dezember 2019

Berlin - Ausschreibung Arbeitsstipendien Ernste Musik und Klangkunst 2020

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt auch im Jahr 2020 Arbeitsstipendien für Ernste Musik und Klangkunst. Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von herausragenden, professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern sowie Kuratorinnen und Kuratoren bestimmt, die im Bereich Neue Musik, Alte Musik oder Klangkunst tätig sind (Komposition, Klangkunst, Interpretation, Kuratieren, Recherchieren). Es können sowohl Berufsanfänger/innen als auch langjährig tätige Künstlerinnen und Künstler bzw. Kuratorinnen und Kuratoren ein Stipendium erhalten. 
Die Arbeitsstipendien sollen die Vielfalt und Qualität in Berlin produzierter Arbeiten in diesen Bereichen fördern, indem neue Ideen und Ansätze unterstützt werden. Gefördert werden z.B. Recherchen oder Vorarbeiten an einem bestimmten Thema, die Entwicklung von Projekten oder Entwürfen, Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten oder der Vermittlung, Dokumentation und Publikation etc.
Es stehen ca. 252.000 Euro zur Verfügung. Im Normalfall beträgt die Stipendienhöhe 12.000 Euro, bei Recherchen 8.000 Euro. 
Bei Antragstellung muss der 1. Wohnsitz in Berlin sein und für die Dauer des Stipendiums beibehalten werden. Es werden professionelle Künstler/innen, und Kuratoren/Kuratorinnen gefördert, die eine mehrjährige künstlerische Tätigkeit auf dem Gebiet der Neuen Musik, Alten Musik oder Klangkunst in Berlin nachweisen können. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie Qualität, Gestaltungskraft und Kontinuität.
Die Bewerbungsfrist endet am 13. Februar 2020 um 18.00 Uhr. 
Weitere Informationen:

Freitag, 13. Dezember 2019

Auswärtiges Amt - Ausschreibung Konzeptförderung

Im kommenden Jahr stellt das Auswärtige Amt erneut Mittel für die Förderung der grenzüberschreitenden, internationalen Kultur- und Kreativwirtschaft zur Verfügung. Gesucht werden mit der Förderstrecke „Kreative Mittel“ Konzepte, die auf die thematischen Schwerpunkte Design und digitale Gesellschaft einzahlen. Der regionale Fokus der Strecke liegt auf der Kultur- und Kreativwirtschaft in Europa und Afrika. Projektskizzen können ab 1. Dezember 2019 bis zum 31. Januar 2020 eingereicht werden. Angesprochen sind juristische Personen, deren Kern- und Haupttätigkeit in der internationalen Kultur- und Kreativwirtschaft liegt. Die Mindestförderung beträgt 50.000 Euro, die maximale Förderung 250.000 Euro. Über die Strecke „Kreative Mittel“ geförderte Projekte können voraussichtlich ab Frühsommer 2020 beginnen und maximal 24 Monate dauern.

Weitere Informationen: