Im Auftrag der Europäischen Kommission hat die Exekutivagentur Bildung,
Audiovisuelles und Kultur (EACEA) die Antragsunterlagen für die erste
Bewerbungsrunde im neuen Programm KREATIVES EUROPA veröffentlicht. Antragsteller
können im Teilprogramm KULTUR finanzielle Unterstützung für kleine und große
Kooperationsprojekte, für Europäische Netzwerke, Europäische Plattformen und für
belletristische Übersetzungsprojekte beantragen:
Europäische Kooperationsprojekte sollen dazu beitragen, die europäische
Kultur- und Kreativbranche international handlungsfähiger zu machen, die
internationale Mobilität von Akteuren aus der Branche zu fördern, die
grenzüberschreitende Verbreitung kultureller Werke zu unterstützen, neue
Publikumsschichten anzusprechen und Innovationen im Kulturbereich zu erproben.
Bei den kleinen Kooperationsprojekten ist eine Zusammenarbeit von
mindestens 3 Partnern aus den Teilnehmerländern und bei den großen
Kooperationsprojekten eine Zusammenarbeit zwischen mindestens 6 Partnern
erforderlich. Die Zuschüsse bei den kleinen Kooperationsprojekten können maximal
200.000 Euro (max. 60% der förderfähigen Kosten) und bei den großen
Kooperationen bis zu 2 Mio. Euro (max. 50% der förderfähigen Kosten) betragen.
Die maximale Projektlaufzeit beträgt für beide Förderbereiche 48 Monate. Nächste Einreichfrist ist am 5. März 2014.
Weitere Informationen:
Im Rahmen der Europäischen Netzwerkförderung werden Zusammenschlüsse von
Organisationen unterstützt, die den Kultur- und Kreativsektor vertreten und
darauf abzielen, die Vernetzung und die Kapazitäten des Sektors transnational
und international zu stärken, um die kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie
die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu fördern. Im Bereich der
Netzwerkförderung gibt es in der gesamten Programmlaufzeit zwei Ausschreibungen,
einmal mit der Einreichung im März 2014 für eine dreijährige
Partnerschaftsrahmenvereinbaru ng sowie im Oktober 2016 für eine vierjährige
Partnerschaftsrahmenvereinbaru ng. Für eine finanzielle Unterstützung bis zu
maximal 250.000 Euro pro Förderjahr (max. 80% der förderfähigen Kosten) können
sich Netzwerke bewerben, die mindestens 15 Netzwerkmitglieder in 10
verschiedenen Teilnehmerländern und davon in mindestens 5 EU-Mitgliedstaaten,
der Schweiz (sofern alle Verhandlungen abgeschlossen sind) oder aus einem Land
des Europäischen Wirtschaftsraumes vorweisen können. Nächste Einreichfrist ist am 19. März 2014.
Weitere Informationen:
In dem neu hinzugekommen Förderbereich Europäische Plattformen
sollen Kultur- und Kreativorganisationen gefördert werden, die die Entwicklung
junger Talente und die transnationale Mobilität von Kultur- und Kreativakteuren
sowie die Verbreitung von Werken fördern, um den Kultur- und Kreativsektor
umfassend zu beeinflussen und eine dauerhafte Wirkung zu erzielen. In der
gesamten Programmlaufzeit sind drei Ausschreibungen geplant mit den
Einreichfristen im März 2014 für eine dreijährige Projektlaufzeit, im Februar
2015 für eine zweijährige Laufzeit und im Oktober 2016 für vierjährige
Projektvorhaben. Antragsberechtigt sind Organisationen, die mindestens 10
Partnerorganisationen in 10 verschiedenen Teilnehmerländern und davon in
mindestens 5 EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz (sofern alle Verhandlungen
abgeschlossen sind) oder aus einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes
vorweisen können. Die Mitglieder der Plattform müssen zum Zeitpunkt der
Antragstellung bereits die in dem Antrag dargelegten Kriterien erfüllen, u.a. in
den vorhergehenden zwölf Monaten mindestens 30% Nachwuchskünstler präsentiert
haben. Die Fördersumme in diesem Förderbereich beträgt jährlich bis zu 500.000
Euro (max. 80% der förderfähigen Projektkosten). Nächste Einreichfrist ist am 19. März 2014.
Weitere Informationen:
Im Teilprogramm KULTUR werden weiterhin Übersetzungen von belletristischer
Literatur unterstützt, die die kulturelle und sprachliche Vielfalt in der
Europäischen Union und in den Nachbarländern fördern sowie die
länderübergreifende Verbreitung literarischer Werke und den Zugang zu diesen
unter Erschließung neuer Publikumsschichten verbessern. Für Übersetzungsprojekte
können Verlagshäuser zukünftig entweder jährlich einen Antrag für eine
zweijährige Förderung bis zu maximal 100.000 Euro (max. 50% der förderfähigen
Kosten) pro Übersetzungsprojekt (zwischen 3 und 10 Werken pro Projekt) stellen
oder im Rahmen einer dreijährigen oder einer vierjährigen
Partnerschaftsrahmenvereinbaru ng (zwischen 5 und 10 Werken pro Jahr) eine
finanzielle Unterstützung von maximal 100.000 Euro pro Jahr (max. 50% der
jährlichen förderfähigen Kosten) beantragen. Für die
Partnerschaftsrahmenvereinbaru ng gibt es für die gesamte Programmlaufzeit
zwei Ausschreibungen mit einer Einreichfrist im März 2014 und im Februar 2017. Nächste Einreichfrist ist am 12. März 2014.
Weitere Informationen:
Antragsberechtigt sind in allen Förderbereichen ausschließlich private und
öffentliche Einrichtungen (keine Einzelpersonen), die im kulturellen und
kreativen Bereich tätig sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens
zwei Jahre bestehen. Die Antragstellung erfolgt für alle Maßnahmen zentral in
Brüssel bei der EACEA. Weitere Informationen zu den Zielen und Auswahlkriterien
einzelner Maßnahmen im Teilprogramm KULTUR entnehmen Sie bitte den
entsprechenden Ausschreibungsunterlagen, die in Kürze auch auf
deutsch erscheinen sollen.
Weitere Informationen: www.ccp-deutschland.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen