Sonntag, 18. Oktober 2020

Neues Design 2020 für eine Mund-Nase-Bedeckung der Künstlerin Heidemarie Rothe


Das Gebrauchsutensil des Jahres 2020 ist unbestritten die Mund-Nase-Bedeckung als Fremdschutz in Corona-Zeiten. Hier ist ein neues Modell aus der Designwerkstatt der Künstlerin Heidemarie Rothe.

Land Niedersachsen - Ausschreibung Jahresstipendien 2021

Das Land Niedersachsen beabsichtigt im Jahre 2021 im Bereich der Bildenden Kunst drei Jahresstipendien zu vergeben. Davon ist ein Jahresstipendium für Bewerber vorgesehen, die ihre Hochschulausbildung in der Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 abgeschlossen haben. Die Jahresstipendien sollen freiberufliche Künstlerinnen und Künstler finanziell in die Lage versetzen, über einen Zeitraum bis zu einem Jahr verstärkt künstlerisch tätig zu sein. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf Wunsch einen Teil des Förderzeitraumes (1 bis 2 Monate) in Worpswede („Martin-Kausche-Atelier“ Worpswede) zu verbringen. Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die ihren ersten Wohnsitz in Niedersachsen haben oder ihren Produktionsstandort (Atelier, Ausstellungen) in Niedersachen haben. Die künstlerische Ausbildung muss zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen sein. Ein Jahresstipendium wird nicht gewährt, wenn der Bewerber während des Jahres 2021 regelmäßige Leistungen von Dritten (z.B. Aufenthalts- oder Arbeitsstipendien) oder eine Landesförderung erhält. Die Höhe des Jahresstipendiums kann bis zu 12.000 € betragen. Bewerbungen sind online bis zum 15.01.2021 an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu richten. Neben einer Biographie sind Materialien über das aktuelle künstlerische Schaffen ausschließlich online beizufügen. Die geplanten künstlerischen Vorhaben sind darzulegen. Die Vergabe der Jahresstipendien erfolgt auf Empfehlung der Niedersächsischen Kunstkommission. 

Weitere Informationen:

https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/ausschreibungen_programme_forderungen/jahresstipendien-im-bereich-der-bildenden-kunst-2021-192992.html

Kreissparkasse Bersenbrück - Ausschreibung Franz-Hecker-Stipendium

Die Kreissparkasse Bersenbrück bietet im Rahmen des Franz-Hecker-Stipendiums jungen Kunstschaffenden im Bereich der Bildenden Kunst (Malerei, Bildhauerei, Graphik und Fotografie) in einem Zeitraum von drei Monaten die Möglichkeit, ohne große wirtschaftliche Belastung künstlerisch tätig zu sein. Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz oder Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Altersgrenze liegt bei 35 Jahren. Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet eine Fachjury. Das Stipendium ist mit insgesamt 10.000 Euro ausgelobt. Dafür soll sich die Stipendiatin/der Stipendiat während des dreimonatigen Stipendiums überwiegend im Umfeld der Hasemühle Bersenbrück (Landkreis Osnabrück) aufhalten und künstlerisch tätig sein. Die Unterbringung ist in einer Einliegerwohnung vorgesehen. Die mit dem Aufenthalt verbundenen Kosten werden von der Stipendiatin/dem Stipendiaten getragen.   

Die Preisträger verpflichten sich, die während des Studienaufenthaltes entstandenen künstlerischen Werke zum Abschluss des Stipendiums oder zu einem abzustimmenden Zeitpunkt in den Ausstellungsräumen der Kreissparkasse Bersenbrück zu präsentieren.

Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2020.

Weitere Informationen:

https://www.ksk-bersenbrueck.de/de/home/ihre-sparkasse/franz-hecker-stipendium.html  

Ausschreibung Otto-Ditscher-Preis 2021 für Buchillustration

Der Rhein-Pfalz-Kreis vergibt alle vier Jahre den Otto-Ditscher-Preis für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Buchillustration. Der Preis ist mit 7.500 EUR dotiert. Er kann nicht aufgeteilt werden. Zusätzlich wird ein Förderpreis für jüngere Buchillustratoren unter 40 Jahren in Höhe von 1.500 EUR vergeben. Von den prämierten Arbeiten überlässt bei grafischen Reproduktionstechniken der Künstler eine Folge der Auflage dem Rhein-Pfalz-Kreis. Sollte die Illustration in ein bibliophiles Werk münden, übereignet der Künstler dem Rhein-Pfalz Kreis zwei Belegexemplare. Die Entscheidung der Jury erfolgt unter Ausschluss des Rechtweges und ist nicht anfechtbar. Die einzureichenden Illustrationen müssen sich mit einem der drei vorgegebenen Texte auseinandersetzen. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht zulässig. Mindestens drei, maximal fünf Illustrationen sind zu dem ausgewählten Text anzufertigen. Die Blätter müssen im Original ohne Rahmen, einzeln in einer Prospekthülle, eingesandt werden. Das Format darf die Größe DIN A3 nicht überschreiten. Die Blätter sind unsigniert nur mit einer dreistelligen Zahl auf der Rückseite einzureichen. Die Illustrationen sollen dabei weitgefasst und über den Text hinausweisen, das Atmosphärische und Emotionale des Textes soll künstlerisch erfasst und umgesetzt werden. Eine typographische Textgestaltung ist nicht Gegenstand des Preises. Die Wahl der grafischen Technik bleibt dem Künstler überlassen. Die Bewerbungen sind bis zum 28. Januar 2021 einzureichen. Die Preisverleihung erfolgt am 13. Juni 2021. Weitere Informationen:

https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Bildung%20&%20Kultur/Erlebnis%20Kultur/Kulturwettbewerbe/Otto-Ditscher-Kunstpreis/

Friedenspreis des Deutschen Buchhandels 2020 verleiht Börsenverein an Wirtschaftswissenschaftler Amartya Sen

Den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels verleiht der Börsenverein im Jahr 2020 an den Wirtschaftswissenschaftler Amartya Sen. Geehrt wird mit ihm ein Philosoph, der sich als Vordenker seit Jahrzehnten mit Fragen der globalen Gerechtigkeit auseinandersetzt und dessen Arbeiten zur Bekämpfung sozialer Ungleichheit in Bezug auf Bildung und Gesundheit heute so relevant sind wie nie zuvor. Gesellschaftlichen Wohlstand nicht allein am Wirtschaftswachstum zu messen, sondern immer auch an den Entwicklungsmöglichkeiten gerade für die Schwächsten, gehört dabei zu seinen wichtigsten Forderungen.

Amartya Sen hebt Solidarität und Verhandlungsbereitschaft als essentielle demokratische Tugenden hervor und beweist, dass Kulturen keine Quelle des Streits um Identitäten sein müssen. In eindringlichen Darstellungen zeigt er, wie Armut, Hunger und Krankheit mit fehlenden freiheitlichen Strukturen zusammenhängen. Mit dem »Human Development Index«, dem »Capabilities Approach« und den »Missing Women« hat er früh Konzepte vorgelegt, die bis heute hohe Maßstäbe für die Ermöglichung, Gewährleistung und Bewertung gleicher Chancen und menschenwürdiger Lebensbedingungen setzen.

Sein inspirierendes Werk ist Aufruf dazu, eine Kultur politischer Entscheidungen zu fördern, die von der Verantwortung für andere getragen ist und niemandem das Recht auf Mitsprache und Selbstbestimmung verwehrt.

Weitere Informationen: https://www.friedenspreis-des-deutschen-buchhandels.de/alle-preistraeger-seit-1950/2020-2029/amartya-sen


Sonntag, 11. Oktober 2020

Neues Design 2020 der Künstlerin Heidemarie Rothe für eine Schutzmaske

 


In Corona-Zeiten ist so eine Mund-Nase-Bedeckung ein unentbehrliches Utensil  im Design von Heidemarie Rothe und eine gute Wahl als täglicher Begleiter. 

Pforzheim - Ausschreibung Designers in Residence 2021

Die Stadt Pforzheim lädt jedes Jahr von April bis Juni internationale Nachwuchsdesigner im Rahmen des Stipendiatenprogramms „Designers in Residence“ nach Pforzheim ein. „Designers in Residence“ richtet sich an nationale und internationale Nachwuchsdesigner in den Bereichen Schmuck-, Mode-, Accessoire- und Industriedesign. Insgesamt werden drei Stipendien vergeben, dabei werden die drei besten Bewerbungen berücksichtigt. Der Aufenthalt in Pforzheim ist vom 1. April bis 30. Juni 2021Das Stipendium beinhaltet die Nutzung von voll ausgestatteten Werkstatt-und Coworking- Arbeitsplätzen im EMMA – Kreativzentrum Pforzheim sowie eine kostenfreie Unterkunft für den Zeitraum von drei Monaten. Bei Bedarf kann auf die Werkstätten der Hochschule Pforzheim zurückgegriffen werden. Zusätzlich werden eine monatliche Unterstützungsleistung von 1.000 Euro sowie eine Erstattung der Reisekosten für An- und Abreise gezahlt. Für anfallende Materialkosten wird ein Zuschuss gewährt. Die Ergebnisse des Arbeitsstipendiums werden in einer Ausstellung im EMMA-Kreativzentrum Pforzheim präsentiert sowie in Kooperation mit dem Design Center Baden-Württemberg in Stuttgart. Für alle Stipendiaten besteht Residenzpflicht. Bewerbungsschluss ist der 15. November 2020. Die Zusage erfolgt Mitte Dezember 2020.

Weitere Informationen: https://www.emma-pf.de/designers-in-residence/stipendium/

Berlin - Jazzförderung 2021 ausgeschrieben

Für das Jahr 2021 bietet die Berliner Kulturverwaltung wieder diverse Förderungen für Berliner Musikgruppen bzw. Musiker/innen aller Stilrichtungen im Bereich Jazz an.

Das Förderungsangebot umfasst:
1) Projektförderungen
2) Vergabe von Stipendien
(Arbeitsstipendien sowie Stipendien für Audio- und Videoproduktionen)
3) Tourneeförderungen
4) Jazz Künstlerinnenförderung
(Sonderprojekt „Frauen im Jazz“)
Darüber hinaus werden vergeben:
5) Zweijährige Basisförderungen (für die Förderungsjahre 2022 / 2023)
für Jazzorchester, Big Bands u. ä. Großformationen, deren Stammbesetzung 7 Musiker/innen oder mehr umfasst)

Projektförderungen können direkt oder indirekt erfolgen, das heißt Anträge können sowohl von den Musikerinnen und Musikern selbst für in eigener Verantwortung organisierte Projekte gestellt werden, aber auch von Dritten (z. B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen, Agenturen u. a.), wenn deren Vorhaben den oben genannten Personenkreis im besonderen Maß berücksichtigen.

Stipendien werden für zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben, die der persönlichen künstlerischen Weiterentwicklung bzw. Vervollkommnung dienen, gewährt. In Betracht kommen hier beispielsweise Kompositionsvorhaben größeren Umfangs, selbst organisierte Auslandsaufenthalte zum Zwecke des Einzelunterrichtes bei international anerkannten Musikerinnen und Musikern, der Besuch von renommierten Lehrgängen, die Durchführung von Studienreisen und ähnliches.

Darüber hinaus werden Stipendien auch für Audioproduktionen in einem Tonstudio eigener Wahl sowie für die Produktion von Video-Clips vergeben. Eine Kombination von beidem, z.B. die Erarbeitung einer Komposition mit anschließender Audioproduktion, ist möglich.

Stipendien können für die genannten Vorhaben in Höhe von jeweils pauschal 2.000,00 €, 4.000,00 €, 6.000,00 € oder 8.000,00 € beantragt werden.
Im Rahmen der Tourneeförderung werden für die Durchführung von Inlandstourneen Reisekostenzuschüsse in Höhe von 80,00 € pro Musiker/in und Konzert als Stipendien vergeben.

Da Frauen im Jazz noch immer deutlich unterrepräsentiert sind, werden 20.000,00 € für ein Sonderprojekt ausgelobt, das geeignet ist, bereits professionell arbeitende Jazzmusikerinnen und –komponistinnen in ihrer künstlerischen Entwicklung voranzubringen, zum Beispiel durch Workshops / Arbeitsphasen, Werkschauen, Konzerte bzw. Konzertreihen, Verpflichtung einer Gastkuratorin oder anderes.

Auch hierbei kann die Förderung direkt oder indirekt erfolgen, d.h. Anträge können sowohl von Musikerinnen/Komponistinnen selbst für in eigener Verantwortung organisierte Projekte gestellt werden, als auch von Dritten (z.B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen), deren Vorhaben den o.g. Personenkreis im besonderen Maß berücksichtigt.

Die nicht projektbezogene Basisförderung soll Großformationen im Bereich Jazz eine kontinuierliche künstlerische Weiterentwicklung, eine Stärkung ihres Profils sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit etc. ermöglichen. Sie wird für zwei Jahre, im Rahmen der aktuellen Ausschreibung konkret für die Förderungsjahre 2022 / 2023 vergeben und kann im Einzelfall bis zu 50.000,00 € pro Förderungsjahr (Zeitraum jeweils von Januar bis Dezember) betragen. Die Basisförderung dient der Finanzierung von Kosten (inklusive von Probenhonoraren), die bei der laufenden künstlerischen Arbeit in Vorbereitung von Konzerten, Tourneen und Audioproduktionen ganzjährig entstehen.

Alle fristgerecht eingehenden Anträge werden einem unabhängigen Fachbeirat zur Beurteilung vorgelegt. Dem Jazzbeirat 2021 gehören an:
Angela Ballhorn (Journalistin, Musikerin), Maike Hilbig (Musikerin, Komponistin), Melanie Rossmann (Agentur Aufklang, Sprecherin der Bundeskonferenz Jazz), Nabil Atassi (Journalist), Ulf Drechsel (rbb Kultur) sowie Wolf Kampmann (Journalist, Buchautor, Dozent).

Die Antrags- bzw. Bewerbungsfrist für alle oben genannten Förderungsangebote endet am 22. Oktober 2020 um 18.00 Uhr..

Weitere Informationen:

https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1001218.php

Samstag, 10. Oktober 2020

Neues MeMo-Spiel zur Kunstausstellung 'Zufall ist blind gewählt' der Künstlerin Heidemarie Rothe veröffentlicht


 

Das neu konzipierte Memo-Spiel der Künstlerin Heidemarie Rothe mit Werken der laufenden virtuellen Kunstausstellung 'Zufall ist blind gewählt' ist mit den abstrakten abgebildeten Kunstwerken der Künstlerin eine Herausforderung für Jung und Alt.


Ausschreibung zur Ausstellung CuxPaperArt21 mit Publikumspreis der Stadt Cuxhaven!

Die Stadt Cuxhaven, vertreten durch den Oberbürgermeister veranstaltet im Jahr 2021 erstmalig eine Ausstellung mit Publikumspreis mit Papier als künstlerischem Medium. Die Ausstellung findet in der Zeit vom 6. Juni bis 29. August 2021 im Schloss Ritzenbüttel statt.

Zum Titel „Paper for future“ können maximal drei künstlerische Arbeiten aus dem Werkstoff Papier eingereicht werden. Es wird ein Publikumspreis in der Höhe von 500 Euro ausgeschrieben.


Dieser wird zur Finissage im Schloss verliehen. Ziel der Ausstellung ist es Papierkunstwerke zu zeigen, welche die Betrachter*innen dazu bringen, die Wertigkeit von Papier neu zu entdecken. Gleichzeitig sollen neue Erkenntnisse der Papierkunst für die Zukunft und die Nachhaltigkeit von Papier sichtbar gemacht werden. Klimawandel und Naturschutz schließen auch den Umgang mit Papier ein. Upcycling , Recycling und Nachhaltigkeit werden auch in der Papierkunst sichtbar und sollen ein Zeichen für die Zukunft setzen. Bewerbungen von bildenden Künstlern*innen sind bis zum 31. Dezember 2020 möglich. 


Weitere Informationen:

https://www.cuxhaven.de/staticsite/staticsite.php?menuid=795&topmenu=13

Bremen - Verfahren zur Ausschreibung von Projektmitteln 2021

 Der Senator für Kultur startet das Verfahren zur Vergabe der Projektmittel 2021.

Entsprechende Anträge können ab sofort gestellt werden. Auf der Homepage des Ressorts unter www.kultur.bremen.de stehen im Servicebereich die entsprechenden Formulare zum Download bereit. Weiter Informationen finden sich in der Förderrichtlinie, die ebenfalls zum Download angeboten wird.

Die Rückgabe der Anträge wird zeitnah erbeten, nach Möglichkeit bis zum 15. Oktober 2020.

Das zentrale Ziel der Projektförderung ist die künstlerische Profilierung Bremens in den verschiedenen Sparten. Die Schwerpunkte liegen grundsätzlich bei der Förderung künstlerischer Produktivität, kultureller Netzwerkarbeit, der Förderung des künstlerischen Nachwuchses und Stadtkultur.

Weitere Informationen:

https://www.senatspressestelle.bremen.de/detail.php?gsid=bremen146.c.343930.de&asl=bremen02.c.732.de

Niedersachsen - Ausschreibung Corona-Sonderprogramm für Solo-Selbstständige und Kultureinrichtungen

Das Land Niedersachsen unterstützt Solo-Selbstständige und Kultureinrichtungen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind mit einem Sonderprogramm. Basis hierfür sind Förderkriterien, die vier Förderlinien enthalten:

Förderlinie A: Kulturelle Veranstaltungen

Gefördert werden Ausgaben, die unmittelbar durch Vertragsabschlüsse mit Solo-Selbstständigen oder Zusammenschlüssen von Solo-Selbstständigen für ihre Beteiligung an kulturellen Veranstaltungen entstehen. (2.1.1 der Förderkriterien)

Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit einem regelmäßigen Kultur- oder Bildungsangebot mit Sitz in Niedersachsen. Dies können juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen sein.

Anträge sind beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung (Landschaften, Landschaftsverbände, Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, Region Hannover, Regionalverband Harz) zu stellen, der die Förderung nach den Zuwendungsvoraussetzungen dieser Förderkriterien in eigener Zuständigkeit durchführt. Die Kontaktdaten finden Sie in den zum Download bereitgestellten FAQ und unter dem folgenden Link: www.allvin.de.

Anträge können bis zum 28.02.2021 gestellt werden.

Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro.

Förderlinie B: Kulturelle Bildung

Gefördert werden außerdem Ausgaben, die durch Vertragsabschlüsse mit Solo-Selbstständigen oder Zusammenschlüssen von Solo-Selbstständigen im Bereich der kulturellen Bildung entstehen. (2.1.2 der Förderkriterien)

Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit einem regelmäßigen Kultur- oder Bildungsangebot mit Sitz in Niedersachsen. Dies können juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen sein.

Anträge sind beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung (Landschaften, Landschaftsverbände, Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, Region Hannover, Regionalverband Harz) zu stellen, der die Förderung nach den Zuwendungsvoraussetzungen dieser Förderkriterien in eigener Zuständigkeit durchführt. Die Kontaktdaten finden Sie in den zum Download bereitgestellten FAQ und unter dem folgenden Link: www.allvin.de

Für Anträge aus dem Bereich Erwachsenenbildung wenden Sie sich bitte an die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB): www.aewb-nds.de

Anträge können bis zum 28.02.2021 gestellt werden.

Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro.


Förderlinie C: Innovative künstlerische Projekte

Gefördert werden innovative Projekte, die die inhaltliche künstlerische Auseinandersetzung mit aktuellen gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen zum Gegenstand haben und die sich durch eine hohe künstlerische Qualität auszeichnen. Es werden ausschließlich Neuproduktionen gefördert. (2.2.1 der Förderkriterien)

Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit einem regelmäßigen Kulturangebot und Zusammenschlüsse von Kulturakteuren mit Sitz in Niedersachsen. Dies können juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen sein.

Anträge bis max. 7.999 Euro werden beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung (Landschaften, Landschaftsverbände, Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, Region Hannover, Regionalverband Harz) gestellt, der die Förderung nach den Zuwendungsvoraussetzungen dieser Förderkriterien in eigener Zuständigkeit durchführt. Die Kontaktdaten finden Sie in den zum Download bereitgestellten FAQ und unter dem folgenden Link: www.allvin.de. Informationen zu Antragsstichtagen erhalten Sie auf den Internetseiten der Träger der regionalen Kulturförderung.

Anträge über 8.000 Euro werden beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (Stichwort: Solo-Selbstständige) gestellt. Antragsstichtage beim MWK sind der 31.10.2020 und der 15.12.2020. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels.

Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro.

Förderlinie D: Solo-Selbständige im nichtöffentlichen Bereich

Im Zuge der Projektförderung können auch Solo-Selbstständige gefördert werden, die wiederholt bei Veranstaltungen im nichtöffentlichen Bereich kulturell aktiv werden. (2.2.2 der Förderkriterien)

Antragsberechtigt sind einzelne Solo-Selbstständige, wenn sie ihren Sitz in Niedersachsen haben und darlegen, dass ihre kulturellen Aktivitäten in Niedersachsen erfolgen.

Anträge sind ausschließlich beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (Stichwort: Solo-Selbstständige – Förderlinie D) zu stellen. Antragsstichtage beim MWK sind der 31.10.2020 und der 15.12.2020. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels.

Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro


Weitere Informationen:

https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/ausschreibungen_programme_forderungen/corona-sonderprogramm-fur-solo-selbststandige-und-kultureinrichtungen-192816.html

NEUSTART KULTUR für Galerien

Für die Förderung von Galerien stellt die Kulturstaatsministerin im Rahmen von NEUSTART KULTUR insgesamt 16 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, die Kultur- und Vermittlungsarbeit von Galerien als wesentliche Partner von Künstlerinnen und Künstlern zu stärken. Gefördert werden Ausstellungen von Werken zeitgenössischer bildender Künstlerinnen und Künstler sowie innovative Digitalisierungsprozesse, etwa durch Anschaffung erforderlicher Hard- und Software oder Digitalsupport. Antragsberechtigt sind seit mehr als drei Jahren bestehende, hauptberuflich geführte Galerien, die mit Werken zeitgenössischer bildender Künstlerinnen und Künstler handeln, regelmäßig Ausstellungsprojekte organisieren und ihren Sitz in Deutschland haben. Die Abwicklung des Programms erfolgt durch die Stiftung Kunstfonds. Anträge können vom 1. bis 31. Oktober 2020 auf der Seite der Stiftung Kunstfonds gestellt werden. Über die Förderungen entscheidet voraussichtlich Mitte Dezember eine unabhängige Fachjury.

Weitere Informationen: https://www.kunstfonds.de/

NEUSTART Kultur für Bildende Künstlerinnen und Künstler

Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. und der Deutsche Künstlerbund e.V. setzen das Teilprogramm „Neustart für Bildende Künstlerinnen und Künstler“ um. Für dieses Programm stellt die Kulturstaatsministerin insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm umfasst vier Module; die Module A – C setzt der BBK um, Modul D realisiert der Deutsche Künstlerbund. Die Module zielen auf die berufliche Stärkung und Entwicklung Bildender Künstlerinnen und Künstler vor allem im Bereich Digitalisierung ab. Gefördert werden berufsbezogene Fortbildung und Beratung zur Stärkung der Web-Präsenz (Modul A), ein qualifiziertes Mentoring für Berufsanfänger*innen (Modul B), die Konzipierung und Umsetzung innovativer Kunstprojekte (Modul C) sowie Stipendien zur Entwicklung digitaler Vermittlungsformate (Modul D). Die ersten Ausschreibungen für die Module A und B starten am 15. September 2020, die Ausschreibung für Modul C am 21. September 2020 und die Ausschreibung für Modul D voraussichtlich am 15. Oktober 2020. Antragsberechtigt sind professionell arbeitende Bildende Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in Deutschland. Immatrikulierte an einer Hoch- oder Fachhochschule sind von der Antragstellung ausgeschlossen.

Modul A: DIGITAL-GUTSCHEIN (BBK) Bildende Künstlerinnen und Künstler können einen „Digital-Gutschein“ beantragen, der ihnen einen Zuschuss für digitale Fortbildungs- oder Modernisierungsmaßnahmen hinsichtlich ihres digitalen Auftritts ermöglicht. 

Modul B: MENTORING (BBK) Gefördert werden Mentor*innen, die Informationsveranstaltungen z. B. in Kooperation mit Kunsthochschulen oder an anderen Kulturorten und individuelle Beratungen anbieten, um Berufsanfänger*innen Einstieg, Orientierung und Netzwerke im Kunstbetrieb zu vermitteln. 

Modul C: INNOVATIVE KUNSTPROJEKTE (BBK) Künstler*innen können Fördermittel zur Konzipierung und Umsetzung künstlerischer Interventionen, Ausstellungen, Performances beantragen, die in Ausstellungsräumen oder im öffentlichen Raum für Interessierte zugänglich gemacht werden. 

Modul D: DIGITALE VERMITTLUNGSFORMATE (Deutscher Künstlerbund) Gefördert mit einem Stipendium entwickeln Bildende Künstler*innen innovative Vorhaben im Bereich zeitgenössischer digitaler und medienbasierter Kunst. Mit kreativen Medientechnologien sollen richtungsweisende Ideen für audiovisuelle Inhalte auf (neuen) digitalen Plattformen entworfen werden. 

Wie hoch sind die Fördersummen?

Modul A: max. 1.000 €    Modul B. max. 1.700 €    Modul C: max. 15.000 €    Modul D: 6.000 € 

Ausschreibungen und Projektlaufzeiten im Überblick 

Modul A: Ausschreibung I 15.9. bis 15.10.2020; Juryentscheidung bis 31.10.2020 Projektlaufzeit I 15.11.2020 bis 30.4.2021 Ausschreibung II 1. bis 31.1.2021, Juryentscheidung bis 19.02.2021 Projektlaufzeit II 1.3. bis 31.8.2021 


Modul B: Ausschreibung I 15.9. bis 15.10.2020, Juryentscheidung bis 15.11.2020 Projektlaufzeit I 1.12.2020 bis 31.5.2021 Ausschreibung II 1.2. bis 28.2.2021, Juryentscheidung bis 20.3.2021 Projektlaufzeit II 1.4. bis 31.8.2021

Modul C: Ausschreibung: 21.9. bis 15.11.2020, Juryentscheidung bis 15.12.2020 Projektlaufzeit: 1.1. bis 31.8.2021 

Modul D: Ausschreibung: 15.10. bis 30.11.2020, Juryentscheidung bis 15.02.2021 Projektlaufzeit: 1.3. bis 31.08.2021 

Weitere Informationen:

https://www.bbk-bundesverband.de/projekte/neustart-kultur