Sonntag, 29. September 2019

Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn - Kunststipendium in der Trittauer Wassermühle 2020/21

Die Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn schreibt ein einjähriges Stipendium mit Residenzpflicht für bildende Künstlerinnen und Künstler aus. Angesprochen sind Künstlerinnen und Künstler mit abgeschlossenem, künstlerischem Studium, die in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern leben und arbeiten.
Die Sparkassen-Kulturstiftung sieht seit 1992 ihre Aufgabe darin, Künstlerinnen und Künstler im Rahmen dieses Stipendiums eine künstlerische Weiterentwicklung zu ermöglichen und eine umfangreiche Publikationsmöglichkeit zu bieten. Gefördert werden soll das künstlerische Potential von Künstlerinnen und Künstlern aus dem norddeutschen Raum, die eine mindestens zweijährige Ausstellungstätigkeit nach dem Studienabschluss nachweisen können.
Eingeladen zur Bewerbung um das einjährige Wohn- und Arbeitsstipendium sind bildende Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Malerei, Grafik, Skulptur, Fotografie sowie Neue Medien, die in den letzten fünf Jahren nicht von der Stiftung gefördert wurden (etwa im Rahmen einer Einzelausstellung).
Die Bewerbungsunterlagen für das Stipendium müssen auf eigene Kosten bis spätestens 15. Dezember 2019 (Datum des Poststempels) postalisch eingesandt werden.

Weitere Informationen: 

Ausschreibung RostockStipendium 2020

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock schreibt für das Jahr 2020 drei Aufenthaltsstipendien für das Schleswig-Holstein-Haus aus, auf die sich Bildende Künstlerinnen und Künstler sowie Filmemacherinnen und Filmemacher bewerben können. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden durch eine Fachjury ausgewählt. Sie erhalten ein monatliches Förderstipendium in Höhe von 1.500 Euro, ein Arbeitsatelier und einen Wohnraum im Schleswig-Holstein-Haus Rostock.
Die Aufenthaltsdauer beträgt zwei bis drei Monate.
Studierende sind von einer Bewerbung ausgeschlossen.
Bewerberinnen/Bewerber müssen
  • in Mecklenburg-Vorpommern geboren sein oder einen Wohnsitz im Bundesland haben
  • oder im Rahmen ihrer Bewerbung überzeugend darstellen, dass Sie sich während des Stipendiums künstlerisch mit einem Thema auseinandersetzen, das einen Bezug zu Rostock bzw. Mecklenburg-Vorpommern hat.
Die Bewerbung ist bis zum 31.10.2019 abzusenden.



Freitag, 27. September 2019

Tandem 2020 Künstlerhaus Stadttöpferei Neumünster - Ausschreibung | °Ceramic Artist Exchange

Im historischen Stadtzentrum in Neumünster befindet sich seit 1987 das von der Dr. Hans Hoch Stiftung betriebene Künstlerhaus „Stadttöpferei Neumünster“ als ein besonderer Ort für Kunst und Künstler für zeitgenössische und anspruchsvolle Keramikkunst. Die Institution entwickelt sich stetig weiter und ist geprägt von zahlreichen Keramikkünstlerinnen und -künstlern, die hier gearbeitet und gelebt haben. Zu den Aktivitäten gehören regelmäßige Ausstellungen und Workshops in der Galerie oder das Internationale Keramiksymposium, das 2019 zum dritten Mal stattfand.
Seit 2013 bot das international ausgeschriebene Programm “Ceramic Artist in Residence“ jungen Künstlern Gelegenheit, im Rahmen eines Gastaufenthaltes mietfrei im Künstlerhaus Stadttöpferei zu wohnen, zu arbeiten und auszustellen. Die Auseinandersetzung mit zeitgenössischen Positionen der Freien Keramik, der interkulturelle Dialog sowie Experimente mit Material und Publikum stehen im Mittelpunkt dieses Stipendienprogrammes.
Seit 2016 gibt es erstmals keine Altersbeschränkung mehr und der Austausch unterschiedlicher Künstlergenerationen steht nun im Mittelpunkt des Programms „Ceramic Artist Exchange – Tandem“. Für das Jahr 2020 vergibt eine Fachjury hierfür 10 Wohn- und Arbeitsstipendien.
Zwei Künstlern unterschiedlicher Generationen (Nachwuchs- / etablierter Künstler) werden für die Dauer von vier Wochen Atelier- und Wohnräume sowie Geräte (Öfen, Töpferscheibe etc.) kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Brand im Elektroofen ist kostenfrei. Grundmaterialien werden ebenfalls zur Verfügung gestellt. Das Künstlerhaus Stadttöpferei ist tagsüber geöffnet. Die Künstlerinnen und Künstler sind in dieser Zeit anwesend und gewähren den Besuchern einen Einblick in ihren Schaffensprozess.
Am Ende des Künstleraufenthaltes wird eine abschließende öffentliche Präsentation in Form einer Ausstellung oder Performance erwartet, in der die entstandenen Arbeiten und der Austausch zwischen den Künstlern im Vordergrund stehen. Zum Abschluss überlassen die Künstler dem Künstlerhaus eine repräsentative Arbeit und stellen diese für die Abschlussausstellung am Ende des Jahrgangs und die Sammlung der Stadttöpferei zur Verfügung.
Bewerbungen für den vierwöchigen Aufenthalt im Jahr 2020 werden bis spätestens 1. Oktober 2019 entgegen genommen. Das Aufenthaltsprogramm unterstützt vorrangig Künstlerinnen und -künstler, die einen Schwerpunkt auf zeitgenössische und anspruchsvolle Keramikkunst legen und sich überwiegend mit keramischen Materialien auseinandersetzen. Voraussetzung für die Teilnahme ist explizit der Wille zum gegenseitigen Austausch und die Zusammenarbeit mit dem älteren bzw. jüngeren Künstlerkollegen, der ebenfalls in dieser Zeit zu Gast ist. Eine Altersbeschränkung besteht nicht. 

Internationale Journalisten-Programme (IJP) - Ausschreibung Deutsch-Nordeuropäisches Journalistenstipendium

Für das Jahr 2020 schreiben die Internationalen Journalisten-Programme (IJP) zum einundzwanzigsten Mal ihr Stipendienprogramm mit den fünf nordischen Ländern Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden sowie Estland, Lettland und Litauen aus. 
Insgesamt erhalten bis zu elf deutsche und elf nordische/baltische JournalistInnen die Möglichkeit, von Anfang April bis Ende Mai 2020 bei einem Medium im jeweils anderen Land zu arbeiten. Das Programm wird zeitgleich in den nordischen Ländern ausgeschrieben. 
Mit Hilfe des Deutsch-Nordeuropäischen Stipendiums sollen junge JournalistInnen einen persönlichen Eindruck von Politik, Wirtschaft, Kultur sowie vom gesellschaftlichen Alltag in unseren nördlichen Nachbarländern bekommen. Es bietet die einmalige Gelegenheit, in einem fremden journalistischen Arbeitsumfeld zu arbeiten und dabei neue Erfahrungen zu sammeln.
Bewerben können sich JournalistInnen zwischen 18 und 40 Jahren, die als freie Mitarbeiter, Volontäre oder Redakteure bei deutschen Medien tätig ist. Sprachkenntnisse einer nordischen Sprache – bzw. bei Bewerbungen aus Nordeuropa der deutschen Sprache - sind nicht Voraussetzung. Arbeitsfähige Englischkenntnisse werden in jedem Fall erwartet.
Die deutschen StipendiatInnen erhalten eine einmalige Zahlung von 3.800 Euro. Der Betrag soll einen Teil der Reisekosten, der Verpflegung und der Unterkunft decken. Ein Eigenbeitrag wird erwartet. Eine Vergütung der Arbeit vor Ort ist nicht vorgesehen.

Bewerbungen müssen in digitaler Form bis zum Ende der Bewerbungsfrist (15. November 2019) eingegangen sein. 

Ausschreibung Frauenpreis der Stadt Linz

Auf Initiative von Frauenstadträtin Mag.  Eva Schobesberger wird der mit 3.600,00 Euro dotierte „Frauenpreis der Stadt Linz“ jährlich vergeben. Diese Auszeichnung soll durch die öffentliche Aufmerksamkeit, finanzielle Unterstützung und politische Anerkennung helfen, die feministischen und frauenpolitischen Anliegen des ausgezeichneten Projektes voranzubringen, sowie als Vorbild zu geschlechterdemokratischem Handeln ermutigen. Zusätzlich wird das Symbol „Hexenbesen“ verliehen.

Der Preis richtet sich an Vereine, NPOs, NGOs und Projektinitiativen aus Linz oder Einzelpersonen, die durch Geburt, Wohnsitz oder ihr Schaffen in besonderer Weise der Stadt Linz verbunden sind. Der Frauenpreis kann nicht an die Gebietskörperschaften oder an politische Parteien verliehen werden. Für die Auslobung kann pro Linzer Verein, NPO, NGO, Projektinitiative oder Einzelperson jeweils ein Projekt eingereicht werden, welches bereits realisiert wurde.

Das eingereichte Projekt soll sich durch herausragende Aktivitäten und besonderes Engagement für Frauen und Mädchen auszeichnen – insbesondere durch:

  • Pionierarbeit in einem frauenpolitischen Tätigkeitsbereich
  • Verwirklichung der Geschlechterdemokratie
  • Sensibilisierung und/oder Beseitigung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der geschlechtlichen Identität
  • Gesellschaftspolitisches Engagement zur Verwirklichung von Menschenrechten
  • Eintreten für die Auflösung einschränkender stereotyper Rollenbilder
  • Aufzeigen des Potenzials von Frauen und deren Entwicklungsmöglichkeiten abseits stereotyper Lebensformen
Einreichfrist: 20. Jänner 2020

Weitere Information:
https://www.linz.at/frauen/4927.php

Mittwoch, 25. September 2019

Stadt Siegen - Wettbewerb zur künstlerischen Gestaltung des Widerlagers der Oberstadtbrücke

Der Auslobungsgegenstand ist die künstlerische Gestaltung des Widerlagers der Oberstadtbrücke an der Brüder-Busch-Straße, optional mit der sich parallel zum Treppenaufgang seitlich verjüngenden Fläche. Die Gesamtausführung muss einem einheitlichen Motivgedanken folgen.


Zu berücksichtigen ist die Gestaltung der parallel zur Sieg verlaufenden Betonfläche (35,96 qm) des von der Fußgängerbrücke überspannten Widerlagers. Die sich parallel zum Treppenaufgang seitlich verjüngende Fläche (ca. 8 qm) kann in die Gestaltung einbezogen werden, sofern ein entsprechend zusammenhängender Entwurf hierfür eingereicht wird. Sämtliche zu gestaltenden Flächen müssen vor endgültigem Farbauftrag sorgfältig grundiert werden, um ein Eindringen der Farbe in die Bausubstanz zu vermeiden. Dies gilt auch für die Fugen bzw. Scheinfugen. Die Farben müssen über eine hervorragende UV-Beständigkeit und Deckkraft verfügen, um nachhaltig die gewünschte visuelle Wirkung zu erzielen. Die Bausubstanz darf keine irreversiblen Schädigungen erleiden. Die Ränder der zu gestaltenden Fläche müssen beim Farbauftrag akkurat abgedeckt werden. Nach Fertigstellung des Kunstwerks ist dieses mit einer Schutzversiegelung (Klarlack) zu versehen.


Das Preisgeld:
5.000 Euro bei Einreichung und Umsetzung eines vom Kulturausschuss beschlossenen Gestaltungsvorschlags. Hiermit gelten die Kosten für Entwurf, Material und künstlerische Ausführung als abgedeckt. 
3.000 Euro bei Einreichung eines vom Kulturausschuss beschlossenen Gestaltungsvorschlags, der nicht eigenhändig von der/dem einreichenden Künstler/in umgesetzt wird. In diesem Falle erhalten die ausführenden Künstlerinnen und Künstler separat ein Honorar in Höhe von 2.000 Euro, mit dem die Kosten für Material und künstlerische Ausführung als abgedeckt gelten.


Letztlich entscheiden über die Preisvergabe soll der Kulturausschuss in seiner Novembersitzung. Die Ausführung des Entwurfs ist für März/April 2020 geplant.

Einsendeschluss: 15. Oktober 2019 

Weitere Informationen:

Wettbewerbskommissarin Vestager - Verstärktes Vorgehen gegen aggressive Steuerplanung

Nach den EuG-Urteilen über Steuervergünstigungen in Luxemburg und den Niederlanden bekräftigte EU-Wettbewerbskommissarin ihre Bemühungen für eine faire Unternehmensbesteuerung in der EU. „Die Kommission wird weiterhin aggressive Steuerplanungsmaßnahmen nach den EU-Beihilfevorschriften prüfen, um festzustellen, ob sie zu illegalen staatlichen Beihilfen führen. Gleichzeitig kann das oberste Ziel, dass alle Unternehmen ihren gerechten Steueranteil zahlen, nur durch eine Kombination von Gesetzesänderungen, der Durchsetzung der Vorschriften für staatliche Beihilfen und einer Änderung der Unternehmensphilosophie erreicht werden“, erklärte Vestager.

Nach Auffassung der Kommission hatte Luxemburg der Fiat-Gruppe und die Niederlande Starbucks selektive Steuervergünstigungen gewährt. Die Kommission wird die Urteile des EU-Gericht nun genau prüfen.
Vestager erklärte weiter: „Die heutigen Urteile geben eine wichtige Orientierungshilfe für die Anwendung der EU-Beihilfevorschriften im Steuerbereich. Gleichzeitig hat jeder Fall seine Besonderheiten und beinhaltet komplexe Rechtsfragen. Wir werden die Urteile sorgfältig prüfen, bevor wir über mögliche weitere Schritte entscheiden. Die Urteile bestätigen, dass die Mitgliedstaaten zwar die ausschließliche Zuständigkeit für die Festlegung ihrer Rechtsvorschriften über die direkten Steuern haben, dies aber im Einklang mit dem EU-Recht, einschließlich der Vorschriften für staatliche Beihilfen, tun müssen. Darüber hinaus hat das Gericht auch den Ansatz der Kommission bestätigt, zu prüfen, ob eine Maßnahme selektiv ist und ob Transaktionen zwischen Konzernunternehmen nach den EU-Beihilfevorschriften auf der Grundlage des so genannten Fremdvergleichsgrundsatzes zu einem Vorteil führen.“
Hintergrund
Das Gericht bestätigte heute die Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 2015, in der sie festgestellt hatte, dass Luxemburg Fiat selektive Steuervergünstigungen gewährt hat. Andererseits hat das Gericht die Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 2015 für nichtig erklärt, in der sie festgestellt hatte, dass die von den Niederlanden an Starbucks ergangenen Steuervergünstigungen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften übereinstimmen.
Weitere Informationen:

Thomas Cook-Insolvenz - EU-Richtlinie schützt Pauschalreisende

Dank der EU-Richtlinie über Pauschalreisen sind Reisende im Fall einer Insolvenz des Anbieters abgesichert: Sie haben beispielsweise Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen bzw. Rückbeförderung, falls sie schon unterwegs sind. Daran erinnerte EU-Verbraucherschutzkommissarin Věra Jourová anlässlich der Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook, dessen deutsche Tochtergesellschaft heute (Mittwoch) ebenfalls einen Insolvenzantrag gestellt hat. In Bezug auf das geplante Darlehen an die deutsche Flugtochter Condor steht die Kommission in engem und konstruktivem Kontakt mit den deutschen Behörden.
Seit dem 1. Juli 2018 genießen Pauschalreisende stärkere Verbraucherrechte. Die Vorschriften decken neben herkömmliche Pauschalreisen auch die schätzungsweise 120 Millionen Verbraucher ab, die individuell zusammengestellte Pakete buchen, bei denen verschiedene Elemente von einem einzigen Online- oder Offline-Anbieter gewählt werden.
Im Falle einer Insolvenz des Reisevermittlers sind Reisende durch eine Insolvenzabsicherung geschützt. Dabei kann es sich um einen Reisegarantiefonds, eine Versicherung oder ein anderes System im jeweiligen EU-Land handeln. Der Garantiegeber wird geleistete Zahlungen erstatten und Reisende gegebenenfalls zurückbefördern, sofern die Beförderung in der Pauschalreise oder in den verbundenen Reiseleistungen inbegriffen ist.
Bei Fragen können sich Betroffene auch an das nationale Europäische Verbraucherzentrum wenden.
Weitere Informationen:

Hamburg - Ausschreibung 10 Arbeitsstipendien Bildende Kunst

Bildende Künstlerinnen und Künstler mit Hauptwohnsitz in Hamburg und abgeschlossenem Studium können sich ab sofort auf insgesamt zehn Arbeitsstipendien bewerben. Mit den Stipendien werden besonders förderungswürdige herausragende künstlerische Positionen für ein Jahr unterstützt.  In der Förderperiode 2019 wurde die Höhe der Stipendien von 820 Euro auf 1500 Euro monatlich angehoben. Dadurch können Stipendiatinnen und Stipendiaten ihre künstlerische Sprache weiterentwickeln und festigen, neue Projekte verfolgen und Netzwerke ausbauen. 
Die Stipendien werden von der Behörde für Kultur und Medien seit 1981 vergeben und haben sich als eines der nachhaltigsten Förderinstrumente für den künstlerischen Nachwuchs in Hamburg bewährt. Seit ihrem Bestehen waren sie für rund 390 Künstlerinnen und Künstler Wegbereiter für ihre künstlerische Existenz. Zahlreiche ehemalige Stipendiatinnen und Stipendiaten wurden im Anschluss an das Stipendium überregional und international bekannt.
Bis zum 7. Oktober 2019 um 12.00 Uhr können sich die Künstlerinnen und Künstler auf die Arbeitsstipendien bewerben.

Sonntag, 22. September 2019

Österreichischer Kinder- und Jugendbuchpreis 2020

Zur Förderung der österreichischen Kinder- und Jugendliteratur verleiht das Bundeskanzleramt den Österreichischen Kinder- und Jugendbuchpreis. Der Preis ist eine staatliche Würdigung des künstlerischen Schaffens österreichischer Autor/inn/en, Illustrator/inn/en und Übersetzer/innen sowie eine Auszeichnung für die Produktion qualitätsvoller Kinder- und Jugendliteratur in österreichischen Verlagen.

Eine Teilnahme ist mit deutschsprachigen Originalwerken und mit Lizenzausgaben von Bilder-, Kinder- und Jugendbüchern sowie von Kinder- und Jugendsachbüchern möglich, die im Jahr 2019 in österreichischen Verlagen bzw. unter Beteiligung österreichischer Urheber in nichtösterreichischen Verlagen erschienen sind. Es können ausschließlich Arbeiten lebender Autor/inn/en, Illustrator/inn/en und Übersetzer/innen ausgezeichnet werden. Sammelwerke werden nur dann berücksichtigt, wenn sie mehrheitlich Arbeiten lebender Autor/inn/en enthalten.

Insgesamt werden vier Kinder- und Jugendbuchpreise vergeben, die mit je € 6.000 dotiert sind. Die Aufteilung des Preisgeldes auf die Urheber (Autor/in, Illustrator/in, Übersetzer/in) erfolgt auf Vorschlag der Jury nach Maßgabe des Anteils ihrer Leistung. Sechs weitere Bücher werden in die "Kollektion Österreichischer Kinder- und Jugendbuchpreis" aufgenommen. Urheber und Verlage werden im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung mit einer Urkunde ausgezeichnet. Für den Fall der Auszeichnung sind dem Bundeskanzleramt drei Belegexemplare der ausgezeichneten Titel zur Verfügung zu stellen.

Einreichfrist: 31. Oktober 2019. Es gilt das Datum des Poststempels.

Weitere Informationen:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/service/ausschreibungen-und-veroeffentlichungen/kunst-und-kultur-ausschreibungen/oesterreichischer-kinder-und-jugendbuchpreis-2020.html

Österreich - Ausschreibung Auslandsmesseförderung für Galerien 2019


Zweck
- Unterstützung der Teilnahme österreichischer Galerien zeitgenössischer bildender Kunst mit Standort Österreich an ausländischen Kunstmessen ("Renommierte Messen" und "Off-Messen") zur Verbesserung ihrer internationalen Präsenz
- Rezeption und Verbreitung von zeitgenössischen österreichischen Künstlerinnen und
Künstlern und deren Werken
- Ermöglichung einer nachhaltigen internationalen Aufbauarbeit der Galerien hinsichtlich der Künstlerinnen und Künstler als generelle Zielsetzung sowie besonderes Augenmerk auf "emerging artists" oder noch nicht etablierte Künstlerinnen und Künstler wie auch "emerging galleries"
- Ermöglichung der Teilnahme und der internationalen Präsenz auch von aufstrebenden jungen Galerien und der von diesen vertretenen Künstlerinnen und Künstler mittels der Förderungsschiene "Off-Messen" im speziellen


Antragsberechtigt sind österreichische Galerien, die folgende Bedingungen erfüllen müssen:
- Die Ausschreibung beschränkt sich auf Galerien, die österreichische Kunst ab 1970 zeigen
- Einreichende Galerien müssen eine permanente Vertretung österreichischer Künstlerinnen und Künstler sowie mindestens 4 Ausstellungen pro Jahr in den jeweiligen eigenen Galerieräumlichkeiten bestätigen
- Der ganzjährige öffentliche Zugang mit wöchentlichen Öffnungszeiten zu den Ausstellungen muss gewährleistet sein
- Galerien mit mehreren Standorten (auch mit unterschiedlicher Firmenstruktur) werden wie ein Unternehmen behandelt
Einsendeschluss: 30. September 2019

Österreich - Ausschreibung Staatsstipendien Bildende Kunst, Fotografie, Medienkunst 2020

Die Staatsstipendien stellen eine Anerkennung bisheriger hervorragender künstlerischer Leistungen dar und dienen der Förderung des weiteren künstlerischen Schaffens. Die Staatsstipendien werden Künstlerinnen und Künstlern zuerkannt, die an einem größeren künstlerischen Projekt in den genannten Bereichen arbeiten und deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnliche innovative Komponente auszeichnet. Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel). 
Insgesamt 18 Stipendien in folgenden Bereichen werden vergeben:
  • Bildende Kunst: 10 Stipendien
  • Fotografie: 5 Stipendien
  • Medienkunst: 3 Stipendien
Laufzeit jeweils 12 Monate, beginnend mit Jänner 2020, Dotierung mit je 15 600 Euro.
Einsendeschluss: 30. September 2019 

Weitere Informationen:

Freitag, 20. September 2019

Die Grünen/Bündnis 90 - Appell für konsquenten Klimaschutz

Sibirien und der Amazonas stehen in Flammen, Island hat den ersten Gletscher für tot erklärt und auch bei uns gibt es mit Ernteausfällen und Waldbränden einen Hitzesommer nach dem nächsten. Die Klimakrise ist da. Unterzeichne den Appell und fordere mit uns die Bundesregierung auf, endlich etwas für konsequenten Klimaschutz zu tun.
Hier geht's zum Appell:
https://www.gruene.de/aktionen/echter-klimaschutz-jetzt

Kreativ-Transfer -- Ausschreibung Reisekostenförderung für Projekträume/Int. Messen

Aktuelle Ausschreibung – Bildende Künste / ProjekträumeReisekostenförderung zu Veranstaltungen im Zeitraum 01. Januar bis 30. Juni 2020
Es werden Reisen zu Messen und messeähnlichen Veranstaltungen anteilig gefördert, die es Betreiber*innen von Projekträumen sowie Produzent*innengalerien ermöglichen, ihr Profil und ihre Künstler*innen zu präsentieren, ihr internationales Netzwerk zu erweitern, Kontakte zu intensivieren und neue zu knüpfen. Eine Bewerbung für diesen Förderzeitraum ist bis zum 21. Oktober 2019 möglich.
Das Programm Kreativ-Transfer (2019 – 2020) unterstützt die internationale Netzwerktätigkeit und Sichtbarkeit von Kompanien, Künstler*innen und Kreativen in den Bereichen Darstellende Künste, Bildende Künste und Games. Kern des Programms ist die Förderung von Reisen zu internationalen Festivals, Messen und Plattformen, um es Kompanien, Künstler*innen und Games-Entwickler*innen sowie Produzent*innen, Galerist*innen und Projektraumbetreiber*innen zu ermöglichen, künstlerische und kreative Arbeiten zu präsentieren, neue Kontakte zu knüpfen und Koproduzent*innen und Auftraggeber*innen zu finden.

Weitere Informationen:
https://www.igbk.de/index.php/de/14-projekte/870-kreativ-transfer

Klimapaket GroKo für Deutschland - Kommentar Sven Giegold

Zum Modell des CO2-Zertifikatehandels im Klimapaket der GroKo erklärt Sven Giegold, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament:

“Die GroKo wollte das Klima marktwirtschaftlich retten, jetzt hält sie den CO2-Preis planwirtschaftlich auf niedrigem Niveau. Der Zertifikatehandel beginnt mit Planwirtschaft gegen das Klima. Der CO2-Preis bleibt planwirtschaftlich zu niedrig, der marktbasierte Zertifikatehandel kommt zu spät. Ein niedriger CO2-Preis ist das Gegenteil von einem Anreiz zum Klimaschutz. Sinnvoller wäre ein direkter Marktmechanismus mit einem Einstiegspreis von 40 Euro pro Tonne. Wer den Marktpreis lange auf so niedrigem Niveau deckelt, entlarvt das eigene Misstrauen in die Wirksamkeit der eigenen Maßnahmen. Denn ein hoher Zertifikatepreis droht nur, wenn die anderen Maßnahmen nicht ausreichend wirken. Gerade beim Kernelement des CO2-Preises ist das Klimapaket eine herbe Enttäuschung. Mit so wenig Ambitionen wird die Klimakrise nicht gelöst sondern verschärft. Wenn das größte Land der EU ein so kraftloses Klimapaket vorlegt, ist das ein sehr schlechtes klimapolitisches Signal an den Rest Europas.”

Land Sachsen - Ausschreibung 2. simul+ Ideenwettbewerb 2019

Auch beim 2. simul+ Ideenwettbewerb 2019 werden kreative Ideen zur Weiterentwicklung des Lebens im ländlichen Raum finanziell unterstützt. 
Die besten innovativen Konzepte oder Ideen, die den gemeinschaftlichen Zusammenhalt stärken und die Lebensbedingungen im ländlichen Raum in Sachsen verbessern, erhalten Preise in Höhe von 5.000 Euro bis 400.000 Euro, um diese zu verwirklichen. Der Ideenwettbewerb hat das Ziel, Innovationsgeist und gute Projektideen in den ländlichen Regionen zu unterstützen. 
Die eingereichten Wettbewerbsbeiträge müssen sich auf einen oder mehrere Orte im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen beziehen.
Der Wettbewerb beinhaltet folgende Themenbereiche im ländlichen Raum:
  • die Entwicklung des gemeinschaftlichen Lebens und Zusammenhalts
  • die Verbesserung der Versorgung mit Waren und Dienstleistungen und der Mobilität
  • die soziale Betreuung und Nachbarschaftshilfe
  • die Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen, von Frauen, von Senioren und von Menschen mit Behinderungen
  • die Anwendung digitaler Technologien für das Gemeinwohl,
  • Kunst, Kultur und Identität auf dem Land
  • Willkommensaktionen für Rückkehrer und Zuziehende
  • die Partizipation der BürgerInnen an Prozessen der Gemeindeentwicklung sowie
  • die ökologische Entwicklung und Gestaltung des Lebensumfeldes.
EINSENDESCHLUSS: 20. November 2019 /// 24.00 Uhr

Weitere Informationen:

Land Nordrhein-Westfalen - Ausschreibung Stipendien Residenzprojekt stadt.land.text NRW 2020

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft und die 10 Kulturregionen des Landes Nordrhein-Westfalen laden deutschsprachige Autorinnen und Autoren ein, sich im Rahmen des Residenzprojekts stadt.land.text NRW 2020 als Regionsschreiber*in zu bewerben.
Nach dem erfolgreichen Start von stadt.land.text NRW in 2017 soll das Residenzprogramm für Textkünstler und Künstlerinnen jeder Tonart zukünftig biennal fortgesetzt werden. 2020 liegt die Programmleitung bei der Kulturregion Niederrhein.
In Anlehnung an die mittelalterliche Position des Stadtschreibers als amtlicher Protokollführer sollen die 10 Regionsschreiber und Schreiberinnen über einen Zeitraum von 4 Monaten in einer der 10 Kulturregionen NRWs – Aachen, Bergisches Land, Hellweg, Münsterland, Niederrhein, Ostwestfalen-Lippe, Ruhrgebiet, Rheinschiene, Sauerland und Südwestfalen – unterwegs sein und ihre Eindrücke zum Alltag der jeweils gastgebenden Kulturregion in einem Blog, ggf. Podcast, bei Lesungen und anderen, spartenübergreifenden Veranstaltungen an verschiedenen Orten der Kulturregionen präsentieren.
Die Residenzen finden vom 01.03.2020 bis 30.06.2020 statt. Es wird erwartet, dass der/die Schreiber/in die Residenzzeit in der zugeteilten Region verbringt. Die Residenzorte können sowohl im ländlichen als auch im städtischen Raum liegen.
Die 10 Kulturregionen vergeben jeweils ein monatliches Honorar in Höhe von 1.800 Euro (zzgl. 7 % Mwst. und KSK-Abgaben) für die Dauer des Arbeitsaufenthalts und finanzieren für diesen Zeitraum eine Wohnung, einen Arbeitsplatz und Fahrtkosten.
Der/die Schreiber/in wird von den Projektpartnern und (in Abstimmung) von der zentralen Projektkoordination unterstützt. Die Auswahl der während der Residenz behandelten Themen unterliegt der künstlerischen Freiheit der Autorinnen und Autoren.

Nach den ersten 6 Residenzwochen mit organisierten Rundreisen und Kontakten in der gastgebenden Region findet ein erstes Begegnungswochenende statt, an dem die Schreiber/innen „ihre“ Region vorstellen und sich untereinander kennenlernen können. 
Bewerben können sich Autorinnen und Autoren aller Gattungen mit einem generellen Interesse an künstlerischer Forschung. Sie sollten möglichst auf eine eigenständige Buchpublikation oder auf regelmäßige Veröffentlichungen in Anthologien, Zeitschriften oder Digitalmedien verweisen können. Erwünscht ist ferner eine Offenheit für experimentelle Vermittlungsformen. Die Vergabe der 10 Werkverträge für die Regionsschreiber/innen erfolgt unabhängig von Alter, Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit. Grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache sind jedoch Voraussetzung. Die Auswahl und die Zuteilung der Residenzschreiber/innen auf die jeweilige Kulturregion erfolgt durch eine unabhängige Jury. Bewerbungen sind ausschließlich in digitaler Form an die zentrale Projektkoordination zu richten.
Bewerbungsfristende: 15.10.2019

Weitere Informationen: