Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei – Kulturelle
Angelegen-heiten gibt bekannt, dass sich privatrechtlich organisierte Theater
und Theater-/Tanzgruppen bis zum 31. Januar 2014 (Ausschlussfrist) um eine
Basis- bzw. eine Spielstättenförderung für einen Zeitraum von 2 Jahren
(2015/2016) bewerben können.
Im Rahmen der Basisförderung können Theater
bzw. Theater-/Tanzgruppen Projektkostenzuschüsse (zeitlich begrenzte
Inszenierungsvorhaben bis zum Tag der Premiere) sowie ggf. Betriebszuschüsse für
die eigene Spielstätte beantragen; Aufwendungen im Zusammenhang mit den
Vorstellungen können in der Regel nicht finanziert werden.
Im Rahmen der
2-jährigen Spielstättenförderung können
a) investive Zuschüsse zu Ausbau,
Erhaltung und Ausstattung von Auftritts- und/oder Produktionsorten
und/oder
b) Betriebszuschüsse für solche Einrichtungen beantragt
werden.
Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen
einer Jury.
Weitere Informationen: http://www.berlin.de/sen/kultur/presse/archiv/20131203.1030.392370.html
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