Die Neuregelung hat folgende Schwerpunkte:
- Die Frist zur Einreichung der Übersetzung einer englisch- oder französischsprachigen Anmeldung wird auf 12 Monate nach dem Anmeldetag, höchstens jedoch 15 Monate nach dem Prioritätstag, verlängert.
- Der Inhalt des Rechercheberichts bei Patentrecherchen wird um eine vorläufige Einschätzung der Schutzfähigkeit des Anmeldegegenstandes erweitert. Der Anmelder soll dadurch eine bessere Grundlage für eine Entscheidung über die Fortsetzung des Verfahrens erhalten. Andererseits wird sich dadurch für das DPMA der Arbeitsaufwand im Zusammenhang mit der Erstellung des Rechercheberichts erhöhen. Der Gesetzentwurf sieht hier als Ausgleich eine angemessene Erhöhung der Gebühr für die Recherche von 50 EUR vor.
- Die Prüfungsstellen haben im Prüfungsverfahren auf Antrag zukünftig stets eine Anhörung durchzuführen.
- Anhörungen im Einspruchsverfahren sind zukünftig grundsätzlich öffentlich.
- Die Einspruchsfrist wird von 3 auf 9 Monate verlängert.
- Darüber hinaus wird eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die Online-Akteneinsicht in sämtliche elektronisch geführte Schutzrechtsakten geschaffen. In der Folge werden wir im Herbst 2013 beginnen, die Online-Akteneinsicht stufenweise im Patent- und Gebrauchsmusterbereich anzubieten.
- Die Neuregelung vereinfacht den elektronischen Geschäftsverkehr der Anmelder mit dem DPMA. Einige Schutzrechte (z.B. Marken) können künftig eingereicht werden, ohne dass der Anmelder elektronisch signieren und dafür die notwendigen Geräte beschaffen muss.
http://www.dpma.de/service/e_dienstleistungen/newsletter/newsletter4_13/index.html#a2
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