Die Stiftung fördert junge, begabte bildende Künstlerinnen und Künstler.
Voraussetzung hierzu sind:
• Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen
oder
• Projektpräsentation in Nordrhein-Westfalen (Absichtserklärung
entsprechender Institutionen sind dem Antrag beizufügen)
Nach
festgelegten Kriterien werden Stipendien fürs In- und Ausland vergeben, die
ersten Kataloge ermöglicht oder Einzelausstellungen in Museen, Kunstvereinen und
anderen als Ausstellungsstätten eingeführten Räumen sowie im öffentlichen Raum
finanziell unterstützt. Die Auswahl trifft eine von der Stiftung berufene,
externe Fachjury, die zweimal jährlich zusammentritt.
Bewerbungsschluss ist der 31.03.2014.
Weitere Informationen: http://www.kunststiftungnrw.de/inhalt.php?id=50&lang=en/
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