Donnerstag, 6. Februar 2014

Kunststiftung NRW: Förderung Bildende Kunst

Die Stiftung fördert junge, begabte bildende Künstlerinnen und Künstler.

Voraussetzung hierzu sind:
• Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen
oder
• Projektpräsentation in Nordrhein-Westfalen (Absichtserklärung entsprechender Institutionen sind dem Antrag beizufügen)

Nach festgelegten Kriterien werden Stipendien fürs In- und Ausland vergeben, die ersten Kataloge ermöglicht oder Einzelausstellungen in Museen, Kunstvereinen und anderen als Ausstellungsstätten eingeführten Räumen sowie im öffentlichen Raum finanziell unterstützt. Die Auswahl trifft eine von der Stiftung berufene, externe Fachjury, die zweimal jährlich zusammentritt.

Bewerbungsschluss ist der 31.03.2014.

Weitere Informationen: http://www.kunststiftungnrw.de/inhalt.php?id=50&lang=en/

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