Das Europäische Parlament hat heute (Dienstag) einen entsprechenden Kommissionsvorschlag für verschärfte strafrechtliche Sanktionen angenommen.
Die bereits im Dezember von den Mitgliedstaaten gebilligten Regeln zeigen, dass Europa alle notwendigen Maßnahmen ergreift, um gegen Insiderhandel und Marktmissbrauch auf seinen Finanzmärkten vorzugehen. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass solche Verhaltensweisen - einschließlich der Manipulation von Referenzzinssätzen wie Libor und Euribor - Straftaten sind, die überall in Europa wirksam geahndet werden können.
Die Einigung zwischen Parlament, EU-Regierungen und Kommission bedeutet konkret:
Marktmissbrauchstatbestände wie Insiderhandel, die unrechtmäßige Offenlegung von Informationen und Marktmanipulation werden EU-weit einheitlich definiert.
Es wird eine Reihe einheitlicher strafrechtlicher Sanktionen geben, darunter Geldbußen sowie Haftstrafen von vier Jahren für Insiderhandel und Marktmanipulation und zwei Jahren für die unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen.
Marktmissbrauchstatbestände wie Insiderhandel, die unrechtmäßige Offenlegung von Informationen und Marktmanipulation werden EU-weit einheitlich definiert.
Es wird eine Reihe einheitlicher strafrechtlicher Sanktionen geben, darunter Geldbußen sowie Haftstrafen von vier Jahren für Insiderhandel und Marktmanipulation und zwei Jahren für die unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen.
Juristische Personen (Unternehmen) werden für Marktmissbrauch haften.
Die Mitgliedstaaten müssen die Gerichtsbarkeit für diese Straftaten festlegen, wenn sie in ihrem Land erfolgen oder wenn der Täter ein Staatsangehöriger des betreffenden Landes ist.
Die Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass die Justiz- und Strafverfolgungsbehörden, die mit diesen sehr komplizierten Fällen befasst sind, über entsprechende Kenntnisse verfügen.
Weitere Informationen:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20140203IPR34503/html/Finanzmarktbetr%C3%BCger-Mindestens-vier-Jahre-Haft-m%C3%B6glich
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