Auch im Jahr 2014 verleiht die Berliner Kulturverwaltung Preise zur Auszeichnung
von in Berlin ansässigen und im Bereich Bildende Kunst oder interdisziplinär
arbeitenden künstlerischen, selbstorganisierten Projekträumen und -initiativen.
Auf Vorschlag einer unabhängigen Jury sollen auch im Jahr 2014 7 Preise à
30.000.- € für auszeichnungswürdige Programmarbeit vergeben werden. Mit
der Preisvergabe wird das Engagement und die Arbeit der Betreiber/innen der
Projekträume und – initiativen durch die Berliner Kulturverwaltung gewürdigt.
Die Preisvergabe dient dazu, sie zu unterstützen und die vorhandene Vielfalt zu
sichern. Darüber hinaus sollen die Aktivitäten der künstlerischen Projekträume
und -initiativen in Berlin sichtbarer werden. Ausgezeichnet werden
hervorragende unabhängige Kunstorte und -initiativen, die meist von
Einzelpersonen oder Vereinen betrieben werden und das Spektrum der bildenden
Kunst durch experimentelle und originäre Programme bereichern. Besonders
interdisziplinäre, spartenübergreifende, künstlerische Ansätze und innovative
Vermittlungspositionen sollen gefördert werden. Bewerben können sich alle
Betreiber/innen von Projekträumen und -initiativen, die der beschriebenen
Zielgruppe zuzuordnen sind, sofern sie folgende Voraussetzungen
erfüllen:
• Sie existieren seit mindestens 2 Jahren (rückwirkend ab 10.04.2014).
• Sie können im Zeitraum von 3 Jahren (rückwirkend ab 10.04.2014) kontinuierliche Aktivitäten über 24 Monate verteilt oder am Stück in Berlin nachweisen.
• Sie haben ihren Sitz und ihre Hauptaktivitäten in Berlin.
• Sie erhalten keine Regelförderung (institutionelle Förderung).
• Ihre Aktivitäten und Projekte sind nicht marktorientiert.
• Sie eröffnen innerhalb des Kunstkontextes Raum für Projekte, Diskurse und
Aktivitäten Dritter.
Die Bewerbungsfrist endet am 29. April 2014 um 18.00 Uhr.
• Sie existieren seit mindestens 2 Jahren (rückwirkend ab 10.04.2014).
• Sie können im Zeitraum von 3 Jahren (rückwirkend ab 10.04.2014) kontinuierliche Aktivitäten über 24 Monate verteilt oder am Stück in Berlin nachweisen.
• Sie haben ihren Sitz und ihre Hauptaktivitäten in Berlin.
• Sie erhalten keine Regelförderung (institutionelle Förderung).
• Ihre Aktivitäten und Projekte sind nicht marktorientiert.
• Sie eröffnen innerhalb des Kunstkontextes Raum für Projekte, Diskurse und
Aktivitäten Dritter.
Die Bewerbungsfrist endet am 29. April 2014 um 18.00 Uhr.
Weitere Informationen: http://www.berlin.de/sen/kultur/presse/archiv/20140219.1005.394557.html
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