Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) eine öffentliche Konsultation über allergene Duftstoffe in Parfüms und anderen Kosmetika eröffnet.
Sie fragt noch bis zum 14. Mai nach Meinungen zu ihren Vorschlägen, drei Duftstoffe in kosmetischen Mitteln zu verbieten und andere Allergene besser auf den Verpackungen von Kosmetika auszuweisen.
Zuvor hatte ein wissenschaftlicher Ausschuss die drei Stoffe HICC, Atranol und Chloratranol als nicht sicher eingestuft und empfohlen, sie künftig nicht in Parfümen zu verwenden. Ein bis drei Prozent der europäischen Bürger sind allergisch auf Duftstoffe.
Die EU-Kosmetikverordnung enthält eine Liste von Stoffen, die nicht in Kosmetika verwendet werden dürfen (Anhang II der Kosmetikverordnung), sowie eine Liste der Stoffe, die erlaubt sind, aber mit Einschränkungen (Anhang III). Diese Listen werden regelmäßig überprüft, zuletzt durch den wissenschaftlichen Ausschuss "Verbrauchersicherheit" im Jahr 2012. Auf Basis seiner Empfehlungen und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der heute gestarteten öffentlichen Konsultation wird die Europäische Kommission den EU-Staaten eine Änderung der Kosmetikverordnung vorschlagen.
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