Mit dem Europäischen Unternehmensförderpreis
(European Enterprise Promotion Awards) zeichnet die Europäische
Kommission innovative und erfolgreiche Maßnahmen von öffentlichen Institutionen und
öffentlich-privaten Partnerschaften aus, die Unternehmergeist und
Unternehmertum auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene fördern. Die
Gewinner dienen anderen als Vorbilder.
Nationale, regionale oder lokale
Behörden, Bildungseinrichtungen und Wirtschaftsorganisationen sowie
öffentlich-private Partnerschaften aus allen EU-Mitgliedsstaaten einschließlich
Island, Norwegen, Serbien und der Türkei können am europäischen Wettbewerb
teilnehmen. Insgesamt bewerben sich jedes Jahr rund 350 Organisationen bzw.
Projekte für die nationalen Vorentscheide. Über 50 davon qualifizieren sich für
den Wettbewerb auf europäischer Ebene.
Konzipiert ist der Europäische Unternehmensförderpreis als zweistufiger
Wettbewerb. Deutschland nominiert im Rahmen eines vorgeschalteten nationalen
Auswahlprozesses zwei Kandidaten, die anschließend am Wettbewerb auf
europäischer Ebene teilnehmen.
Die Bewerbungsfrist für den deutschen Vorentscheid endet am 14. März 2014!
Die Bewerbungsfrist für den deutschen Vorentscheid endet am 14. März 2014!
Weitere Informationen: http://www.europaeischer-unternehmensfoerderpreis.de/
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