Zum 1. Januar 2015 soll eine neue Förderrunde des Programms des Freistaats Bayern beginnen. Für das Programm können sich freischaffende Künstlerinnen und Künstler ohne Altersbegrenzung bis Ende Juli bei der Regierung bewerben, in deren Bezirk sich der Hauptwohnsitz des Künstlers befindet. Voraussetzung ist eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung. Die Bewerber müssen seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und dürfen ein bestimmtes Jahresnettoeinkommen nicht überschreiten. Die Atelierkostenzuschüsse werden auf der Grundlage von Vorschlägen einer Auswahlkommission vergeben. Der monatliche Zuschuss wird für die Dauer von 24 Monaten gewährt und kann unmittelbar anschließend an die erste Förderperiode auf eine Gesamtdauer von 48 Monaten verlängert werden. Dies setzt jedoch eine erneute Teilnahme am Auswahlverfahren voraus. Möglich ist ein monatlicher Zuschuss von 230 Euro über zwei Jahre für Atelierkosten.
Weitere Informationen: http://www.stmwfk.bayern.de/presse/pressemeldungen/?tx_t3news_pi1%5BshowUid%5D=801&cHash=15574af37dd3c8919ec0631ac5f96481
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