Samstag, 23. November 2013

Österreich: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur - 95 STARTStipendien 2014

Unter dem Titel „STARTStipendien 2014“ schreibt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 95 Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs in folgenden Bereichen aus:
 
10 STARTSTIPENDIEN für Bildende Kunst
10 STARTSTIPENDIEN für Architektur und Design
5 STARTSTIPENDIEN für künstlerische Fotografie
5 STARTSTIPENDIEN für Video- und Medienkunst
5 STARTSTIPENDIEN für Mode
35 STARTSTIPENDIEN für Musik und darstellende Kunst
5 STARTSTIPENDIEN für Filmkunst
15 STARTSTIPENDIEN für Literatur
5 STARTSTIPENDIEN für Kulturmanagement

Die STARTStipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstlerinnen und Künstler dar. Sie sollen die Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern. Die STARTStipendien für Kulturmanagement dienen der Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsräume von jungen Kulturmanagerinnen und Kulturmanagern durch Weiterbildung in einem österreichischen Kulturzentrum.
Die Stipendien haben eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je EUR 6.600 dotiert. Das Vorhaben muss 2014 begonnen werden. Eine Bewerbung ist nur einmalig und nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich. Zudem werden aus den Bewerbungen von der jeweiligen Jury Kandidatinnen, d.h. Mentees, zur Teilnahme am Mentoringprogramm der Kunstsektion vorgeschlagen. 

Voraussetzungen:

Bewerbungen können von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturmamagerinnen und Kulturmanagern eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens drei Jahren in Österreich haben,
  1. wenn ihr einschlägiger Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurück liegt oder
  2. wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31. 12. 1978 geboren wurden.
Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung der Fristen beträgt max. 5 Jahre.

Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31. März 2014 möglich.

Weitere Informationen: http://bmukk.gv.at/kunst/service/ausschreibungen.xml

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