Die europäische Kommission begrüßt das Ergebnis des aktuellen Jahresberichts des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) über das Haushaltsjahr der Kommission 2012.
Der heute (Dienstag) veröffentlichte Bericht bescheinigt der Kommission trotz minimal gestiegener Fehlerquote die ordnungsgemäße Bewilligung von EU-Fördergeldern in Höhe von 138,6 Milliarden Euro. Davon hat die Kommission 4,4 Milliarden Euro Fehlausgaben wieder korrigiert oder zurückgefordert. Diese Korrekturen sind erforderlich, wenn die Mitgliedstaaten, die über 80 Prozent der EU-Förderprogramme abwickeln, ihren Kontrolllaufgaben nicht ausreichend nachkommen.
Auch in Deutschland hat es Unregelmäßigkeiten gegeben. So wurden beispielsweise Agrarumweltanforderungen in Zusammenhang mit der Mittelvergabe in Schleswig Holstein nicht erfüllt. Fehler bedeuten jedoch nicht, dass EU-Gelder verloren gehen, verschwendet werden oder Betrügern in die Hände fallen. Tatsächlich betreffen Betrugsfälle nur 0,2 Prozent des gesamten EU-Haushalts. Für den Zeitraum 2014-2020 werden die Korrekturmaßnahmen weiter gestärkt und ausgebaut. So wird etwa die Möglichkeit, im Fall schwerwiegender Verwaltungsfehler Zahlungen auszusetzen, auf die Agrarfonds ausgedehnt. Bereits in den letzten Jahren hatte die Kommission bei Bedenken hinsichtlich der Verwendung von EU-Geldern sehr viel härter durchgegriffen. Allein im Bereich Landwirtschaft zieht die Kommission jährlich rund 1 Milliarde Euro von den Mitgliedstaaten wieder ein, wenn EU-Vorschriften nicht eingehalten wurden oder die Kontrollen nicht den Anforderungen entsprachen.
Weitere Informationen: http://europa.eu/rapid/press-release_ECA-13-37_de.htm
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