Montag, 23. September 2013

Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes passiert Bundesrat

Das Gesetz dient in erster Linie der Umsetzung der im Oktober 2012 in Kraft getretenen EU-Richtlinie über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke und schafft zugleich gesetzliche Voraussetzungen für den Umgang mit vergriffenen Werken. Das Gesetz ist am 10. April 2013 von der Bundesregierung beschlossen und am 27. Juni 2013 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Hintergrund des Gesetzes und der zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist unter anderem das Bestreben, den Ausbau digitaler Online-Bibliotheken weiter voranzutreiben und damit die kulturelle Teilhabe auch für diejenigen zu verbessern, denen der Weg in die Kultureinrichtungen nicht immer möglich ist. Dies betrifft neben der europäischen digitalen Bibliothek EUROPEANA insbesondere die Deutsche Digitale Bibliothek, deren zentrale Infrastruktur auch mit Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgebaut wird.

Weitere Informationen:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2013/09/2013-09-20-bkm-verwaiste-werke.html

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