Montag, 9. September 2013

EU-Kommission: Gefahren durch eingeschleppte Pflanzen- und Tierarten

Die EU-Kommission will die Gefahren durch eingeschleppte Pflanzen- und Tierarten eindämmen. Dazu hat sie heute (Montag) neue Regeln vorgeschlagen, mit denen die Mitgliedsstaaten die rasch wachsende Bedrohung durch invasive Arten eingrenzen können. Gebietsfremde Tiere und Pflanzen richten jährlich Schäden in Milliardenhöhe an. Sie machen derzeit 15 Prozent der europäischen Arten aus und ihrer Zahl steigt rasch an. Invasive Arten verursachen wirtschaftliche Schäden etwa durch Gefährdung der menschlichen Gesundheit (z. B. die Asiatische Riesenhornisse oder die Asiatische Tigermücke, deren Stich tödlich sein kann), Schäden an der Infrastruktur (z. B. der Japanische Staudenknöterich, der Gebäude schädigt) oder Ertragseinbußen in der Landwirtschaft (z. B. die Biberratte, die Kulturpflanzen gefährdet). Invasive Arten können zudem schwere Schäden an Ökosystemen anrichten und das Aussterben von Arten auslösen, die für die Erhaltung des Gleichgewichts unserer natürlichen Umwelt notwendig sind. Im Mittelpunkt des Vorschlags steht eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter Bedeutung, die zusammen mit den Mitgliedstaaten erstellt wird. Bestimmte Arten werden in der EU verboten werden, so dass deren Einfuhr, Erwerb, Verwendung, Freisetzung und Verkauf hier nicht mehr möglich sein werden. Viele Arten gelangen jedoch als Verunreinigung von Waren oder eingeschlossen in Containern unbeabsichtigt in die EU. Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen ergreifen, um diese Pfade zu erkennen und Abhilfemaßnahmen zu treffen.
 

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