Der offensichtliche Rechtsbruch (Einheit der Union der Ukraine, Völkerrecht, Unverletztlichkeit der Grenzen) durch Russland durch seine Landnahme in der Krim erzwingt Sanktionen der Völkergemeinschaft. Die EU hat sich aufgerafft, die erste Stufe der Sanktionen einzuläuten. Die erste Stufe der Sanktionen betrifft laut der heutigen Pressemeldungen ganze 34 Leute, deren Bewegungsfreiheit und die Bewegungsfreiheit ihrer finanziellen Mittel (sofern in der EU vorhanden) eingeschränkt worden sind. Die Regierung von Russland inklusive Herrn Putin wird am Boden gelegen haben vor Lachen. Zumal diesen Massnahmen ihre ohnehin kleine Schärfe noch durch tagelanges Ankündigen vollends genommen wurde. Geld fliesst heutzutage innerhalb weniger Minuten durch Tastenklick aus der EU ab. Klar geworden ist, dass Russland eine militärische Auseinandersetzung genau wie der Rest der Welt möglichst vermeiden will - dass ist die bislang positivste Nachricht für alle unmittelbar und mittelbar Beteiligten. Trotzdem wird an wirklichen Handelssanktionen kein Weg vorbeiführen, da mittlerweile deutlich wird, dass der Verlauf dieser Krise das Verhalten der russischen Regierung in anderen Regionen mit russischen Minderheiten z. B. Moldawien, Lettland etc. maßgeblich beeinflussen wird. Gewinnt Russland das todernste Spiel um die Grenze mit der Ukraine ohne ernsthafte Gegenwehr der Völkergemeinschaft, wird Putin diese Inbesitznahme von fremden Territorium an anderen Orten mit ähnlichen Varianten fortsetzen. Es ist besser, eine klare Linie und auch härtere Wirtschaftssanktionen ins Auge zu fassen, um diese Krise zu befrieden. Dann bleibt es bei dieser einen Krise und es folgen nicht noch weitere an anderen Grenzen Russlands. Allerdings, um Sanktionen umzusetzen, wird auch die Einigkeit der EU in außenpolitischen Fragen auf eine bislang noch nie dagewesene Probe gestellt - wir werden sehen, in welchem Maß sich Wirtschaftslobbyisten bei unseren Regierungen in der EU gegen Sanktionen durchsetzen werden oder nicht.
Nachtrag vom 19.03.2014:
Laut Verlautbarung der EU-Kommission von heute sind nicht 34, sondern lediglich 21 Leute, die von den Maßnahmen der Einschränkung der Bewegungsfreiheit betroffen sind.
Nachtrag vom 19.03.2014:
Laut Verlautbarung der EU-Kommission von heute sind nicht 34, sondern lediglich 21 Leute, die von den Maßnahmen der Einschränkung der Bewegungsfreiheit betroffen sind.
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