Dienstag, 4. März 2014

EU-Kommission: Neue Standards zur Transparenz für Vergütung und der Risikoprofile von Bankern

Heute verabschiedete die Europäische Kommission technische Regulierungsstandards für Kriterien zur Identifizierung von Beschäftigten, deren berufliche Tätigkeiten eine wesentliche Auswirkung auf das Risikoprofil eines Instituts haben (so genannte „wesentliche Risikoträger“). Diese Standards ermitteln Risikoträger in Banken und Wertpapierfirmen. Dies ist von besonderer Bedeutung, weil es sich bei den Risikoträgern um jene Personen handelt, die die EU-Vorschriften über die variable Vergütung (einschließlich Boni) einzuhalten haben.
 Ab dem 1. Januar 2014 darf die variable Komponente 100 % der festen Komponente der Gesamtvergütung wesentlicher Risikoträger nicht übersteigen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Höchstwert auf 200 % angehoben werden.
Diese technischen Regulierungsstandards wurden von der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) entwickelt und nun von der Europäischen Kommission übernommen. Durch diese Übernahme werden die harmonisierten Regeln für die Vergütung der Beschäftigten von Banken und Wertpapierfirmen in der Europäischen Union (EU) verstärkt. Sie legen eine Methode für die Ermittlung der wesentlichen Risikoträger fest, die EU-weit gilt und sich auf eine Kombination aus qualitativen und quantitativen Kriterien stützt. Sie muss von allen Instituten, die der CRD IV unterliegen, angewandt werden. Ziel ist es, dass die Regeln für die Vergütung auch wirklich greifen.
Hierzu Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier: „Einige Banken tun ihr Äußerstes, um die Regeln zu umgehen. Die Annahme dieser technischen Standards ist ein wichtiger Schritt, um zu gewährleisten, dass die Regeln für die Eigenkapitalausstattung zur Vergütungspolitik in der gesamten EU einheitlich angewandt werden. Diese Standards werden Klarheit darüber schaffen, auf wen die neuen EU-Vorschriften über Bonuszahlungen tatsächlich Anwendung finden. Dies ist ausschlaggebend, um eine Umgehung der Regeln zu verhindern. Darüber hinaus verfügt die Europäische Bankaufsichtsbehörde über ein Mandat, um konsistente Aufsichtspraktiken auf dem Gebiet er Vergütungsregeln zwischen den zuständigen Behörden zu gewährleisten. Auch wird die Kommission darüber wachen, dass die neuen Vorschriften vollständig angewandt werden.“
 
Weitere Informationen: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-210_de.htm

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