Dabei will europäische Wettbewerbsaufsicht insbesondere klären, ob Steuervorteile für Gewinne aus Rechten des geistigen Eigentums bestimmte Unternehmen begünstigen und damit gegen EU Beihilfevorschriften verstoßen.
Da auf bisherige Auskunftsersuchen keine hinreichende Antwort eingegangen ist, hat die Kommission nun zwei Anordnungen zur Auskunftserteilung erlassen. Darin wird Luxemburg aufgefordert, die verlangten Informationen innerhalb eines Monats zu übermitteln. Sollte sich Luxemburg weiterhin weigern, kann die Kommission sich in dieser Sache an den EU-Gerichtshof wenden.
Mitte Februar hatte Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia in einer Rede vor dem Europäischen Parlament erläutert, worum es ihm in dieser Sache geht: "Aufgrund von Lücken in den nationalen Steuergesetzen zahlen viele der größten internationalen Konzerne sehr geringe Steuern, und sie müssen dafür nicht einmal Gesetze brechen", sagte Almunia damals. "Der gegenwärtige Zustand untergräbt die Fairness und die Integrität des Steuersystems. Wie können die Regierungen von den gewöhnlichen Bürgern verlangen, dass sie ihren fairen Anteil an den Steuern zahlen, wenn die großen Unternehmen dies nicht tun?"
Luxemburg weigerte sich allerdings in beiden Fällen, unter Berufung auf das Steuergeheimnis, den Auskunftsersuchen vollumfänglich nachzukommen.
Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12206_de.htm
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-309_de.htm
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen