In diesem Jahr führt das Ausländer- und Passamt zwei Auslosungsverfahren für
Aufenthaltsbewilligungen durch. Für die Teilnahme an der ersten Auslosungsrunde
können sich Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaates bis zum 28. Februar 2014
bewerben.
2014 führt das Ausländer- und Passamt zwei Auslosungsverfahren durch, in denen insgesamt 28 Bewilligungen zum Stellenantritt und 8 Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme in Liechtenstein erteilt werden. Das Auslosungsverfahren besteht jeweils aus einer Vor- und einer Schlussauslosung. Die erste Vorauslosung findet am 14. März 2014 statt. Bewerbungen müssen bis spätestens 28. Februar 2014 beim Ausländer- und Passamt eingereicht werden.
Teilnahmeberechtigt sind Staatsangehörige eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Aufgrund der andauernden EWR-Verhandlungen gelten Staatsangehörige Kroatiens im Fürstentum Liechtenstein noch nicht als EWR-Staatsangehörige und können deshalb an der Auslosung derzeit nicht teilnehmen. Auch Schweizer Staatsangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Weitere Informationen: http://www.llv.li/rss/amtsstellen/llv-ikr-pressemitteilungen/pressemitteilungen-alt.htm?pmid=205479&lpid=3789&imainpos=15844
2014 führt das Ausländer- und Passamt zwei Auslosungsverfahren durch, in denen insgesamt 28 Bewilligungen zum Stellenantritt und 8 Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme in Liechtenstein erteilt werden. Das Auslosungsverfahren besteht jeweils aus einer Vor- und einer Schlussauslosung. Die erste Vorauslosung findet am 14. März 2014 statt. Bewerbungen müssen bis spätestens 28. Februar 2014 beim Ausländer- und Passamt eingereicht werden.
Teilnahmeberechtigt sind Staatsangehörige eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Aufgrund der andauernden EWR-Verhandlungen gelten Staatsangehörige Kroatiens im Fürstentum Liechtenstein noch nicht als EWR-Staatsangehörige und können deshalb an der Auslosung derzeit nicht teilnehmen. Auch Schweizer Staatsangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
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