Im Rahmen des Berliner Künstlerinnenprogramms vergibt die Berliner
Kulturverwaltung in Kooperation mit der Musikakademie Rheinsberg zum 9. Mal den
mit 10.000,-- Euro dotierten Berlin-Rheinsberger-Kompositionspreis.
Mit der Vergabe des Preises ist die Intention verbunden, sowohl das bisherige Werk einer Komponistin auszuzeichnen, als auch deren weiteres künstlerisches Schaffen zu unterstützen. Die Auszeichnung beinhaltet einen zweimonatigen Arbeitsaufenthalt an der Bundes- und Landesmusikakademie Rheinsberg, während dessen geplante Kompositionen ausgearbeitet und die vielfältigen Möglichkeiten des Kontakts und künstlerischen Austauschs in der Musikakademie genutzt werden sollen. Die Aufführung einer Komposition sowohl in Rheinsberg als auch in Berlin sind vorgesehen.
Antragstellerinnen müssen ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Berlin haben, im Bereich der zeitgenössischen Komposition wirken und mit ihrer Arbeit bereits in der Öffentlichkeit hervorgetreten sein. Nähere Bedingungen sind dem ausführlichen Informationsblatt zu entnehmen.
Mit der Vergabe des Preises ist die Intention verbunden, sowohl das bisherige Werk einer Komponistin auszuzeichnen, als auch deren weiteres künstlerisches Schaffen zu unterstützen. Die Auszeichnung beinhaltet einen zweimonatigen Arbeitsaufenthalt an der Bundes- und Landesmusikakademie Rheinsberg, während dessen geplante Kompositionen ausgearbeitet und die vielfältigen Möglichkeiten des Kontakts und künstlerischen Austauschs in der Musikakademie genutzt werden sollen. Die Aufführung einer Komposition sowohl in Rheinsberg als auch in Berlin sind vorgesehen.
Antragstellerinnen müssen ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Berlin haben, im Bereich der zeitgenössischen Komposition wirken und mit ihrer Arbeit bereits in der Öffentlichkeit hervorgetreten sein. Nähere Bedingungen sind dem ausführlichen Informationsblatt zu entnehmen.
Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Jury, der Dr. Ulrike Liedtke,
Rebecca Saunders, Prof. Wolfgang Heiniger angehören.
Die Auslobung des Preises verfolgt das Ziel, professionell arbeitende Komponistinnen zu fördern, ihren Werken eine größere Öffentlichkeit zu verschaffen und damit zum Abbau der Unterrepräsentanz von Komponistinnen im Musikleben beizutragen.
Bewerbungsschluss ist der 13. Februar 2013 (es gilt nicht der Poststempel).Die Auslobung des Preises verfolgt das Ziel, professionell arbeitende Komponistinnen zu fördern, ihren Werken eine größere Öffentlichkeit zu verschaffen und damit zum Abbau der Unterrepräsentanz von Komponistinnen im Musikleben beizutragen.
Weitere Informationen: http://www.berlin.de/sen/kultur/presse/archiv/20131220.0955.393121.html
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