Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Verband der Schriftsteller in ver.di (VS) haben sich auf einen neuen Normvertrag geeinigt. Nach der Honorarkommission des VS hat die Arbeitsgemeinschaft der Publikumsverlage im Börsenverein heute der Neuregelung auf ihrer Jahrestagung in München zugestimmt. Notwendig wurde diese, weil im bislang gültigen Normvertrag die Rechte der elektronischen Verwertbarkeit nicht ausreichend geregelt waren. Der alte Normvertrag stammt aus dem Jahr 1999. Kernpunkt im neuen Autorennormvertrag sind die Regelungen über E-Book-Rechte. Der Autor kann, wenn sein Werk nur noch als E-Book erscheint, künftig den Vertrag kündigen, wenn seine E-Book-Verkäufe in zwei aufeinanderfolgenden Jahren eine bestimmte Grenze unterschreiten. Diese wird von den Partnern bei Vertragsabschluss individuell vereinbart. In der Vergangenheit konnte der Autor von dem Vertrag nur zurücktreten, wenn das Print-Buch dauerhaft nicht mehr lieferbar war. Nicht geregelt war diese Frage für das E-Book, da dies ohne Lagerkosten auf ewig lieferbar gehalten werden kann. Zudem enthält der Normvertrag jetzt auch das Merchandisingrecht. Falls Verlage erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen Dritte geltend machen können, werden Autoren daran künftig beteiligt.
Weitere Informationen:
http://www.boersenverein.de/de/158446/Pressemitteilungen/158417?presse_id=690980
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen