Die Berliner Kulturverwaltung schreibt erstmalig einen Kofinanzierungsfonds
(sogenannter Eigenmittelfonds) aus. Dieses Programm soll es Berliner
Künstlerinnen und Künstler und Gruppen ermöglichen, Anträge bei
Förderinstitutionen zu stellen, die einen Kofinanzierungsanteil voraussetzen.
Diese Voraussetzung muss in den Richtlinien dieser Förderprogramme erkennbar
sein. Einrichtungen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins
arbeiten, sind ebenfalls antragsberechtigt. Gefördert wird die
Kofinanzierung von Vorhaben aller Kunstsparten. Neben Projekten sind auch
Anträge für Rechercheprozesse oder ähnliches zulässig. Investive Maßnahmen
werden nicht unterstützt. Zuschüsse können nur für solche Vorhaben beantragt
werden, in denen keine Mittel des Landes Berlin, des Hauptstadtkulturfonds oder
der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin enthalten oder vorgesehen sind. In der Regel gilt eine maximale Antragssumme von 50.000 € pro Jahr pro
Antragsteller. Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Grundlage der
Empfehlungen einer interdisziplinär besetzten Jury.
Weitere Informationen: http://www.berlin.de/sen/kultur/presse/archiv/20140109.1300.393329.html
Weitere Informationen: http://www.berlin.de/sen/kultur/presse/archiv/20140109.1300.393329.html
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen