Die Europäische Kommission hat heute eine Empfehlung erlassen, mit der sichergestellt werden soll, dass beim sogenannten Fracking – die vor allem für die Schiefergasförderung angewandte Technik der hydraulischen Stimulation durch Hochvolumen – ein angemessener Umwelt- und Klimaschutz gewährleistet ist. Die Empfehlung soll allen Mitgliedstaaten, die diese Technik anwenden wollen, helfen, Gesundheits- und Umweltrisiken zu vermeiden und die Transparenz für den Bürger zu verbessern. Sie bildet auch die Grundlage für ausgewogene Wettbewerbsbedingungen für die Industrie und schafft klarere Rahmenbedingungen für Investoren. Die Empfehlung geht mit einer Mitteilung einher, die die Möglichkeiten und Probleme der Anwendung der Fracking-Technik für die Kohlenwasserstoffförderung untersucht. Beide Dokumente sind Teil einer weiterreichenden Initiative der Kommission, mit der für den Zeitraum bis 2030 ein integrierter klima- und energiepolitischer Rahmen geschaffen werden soll.
Weitere Informationen: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-55_de.htm
Über Mindestgrundsätze sollte man bei weitem hinausgehen. Die Überwachung und Verhinderung von Verunreinigungen in puncto Bodenqualität und Grundwasser sollten sichergestellt werden. Einen Freifahrtschein für die Industrie auszustellen, wie die amerikanische Regierung das für die ihre getan hat, ist mit Sicherheit der falsche Weg. Es würde bedeuten, dass der europäische Steuerzahler im Nachhinein für die Wiederherstellung der Natur und die Beseitigung der Verunreinigungen (sofern überhaupt möglich) zu zahlen hätte.
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