Zuerkennung
Die Preise werden als Würdigung für das bisherige Lebenswerk verliehen, das die Bedeutung Wiens und Österreichs als Pflegestätten der Kunst, Wissenschaft und Volksbildung hervorhebt. Mit dieser Ehrung können Einzelpersonen und Teams ausgezeichnet werden. Leistungen, die bereits mit einem Preis der Stadt Wien ausgezeichnet wurden, sind ausgeschlossen. In der Sparte Musik ist die Bearbeitung beziehungsweise Interpretation fremder Kompositionen für eine Bewerbung nicht zugelassen.
Die Auszeichnungen werden vom Bürgermeister der Stadt Wien aufgrund der Vorschläge von ehrenamtlichen Fachjurys, deren Sitzungen vertraulich stattfinden, verliehen. Deren Zusammensetzung wird von ihm alljährlich über Vorschlag des amtsführenden Stadtrates für Kultur genehmigt. Die Entscheidung über die Vergabe der Preise erfolgt nach freiem Ermessen und ist unter Ausschluss jedes Rechtsmittels gültig.
Bewerbung
Formlose Bewerbungen sind mit einem ausführlichen Lebenslauf und Unterlagen, die die bisherige Tätigkeit in geeigneter Form darstellen, ab dem Ausschreibungszeitpunkt bis 31. März 2014 an das jeweils zuständige Referat Bildende Kunst, Literatur, Musik, Wissenschaft der Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7), zu richten.
Weitere Informationen:
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