Auf der Mitgliederversammlung am 6. Juli 2013 wurde der 7. Verteilungsplan Reprografievergütung digital geändert. Die aktuelle Fassung finden Sie ab sofort auf unserer Homepage.
Bisher waren Meldungen bis 2012 von sogenannten Verkaufsplattformen nicht zulässig. Das hat nun der Beschluss der Mitgliederversammlung geändert. Der Satz 6 in Ziffer 7 "Verkaufsplattformen (ohne Galerien, Agenturen u.ä.) können nicht gemeldet werden" wird ersatzlos gestrichen.
Diese Änderung gilt ab dem Meldejahr 2013. Die eingehenden Meldungen werden nun nicht mehr dahingehend überprüft, ob es sich um eine Verkaufsplattform handelt. Bisher wurden Meldungen einer Verkaufsplattform abgewiesen und nicht angenommen.
Weitere Informationen: http://www.bildkunst.de/vg-bild-kunst/news/detailansicht/article/neuer-verteilungsplan-reprografieverguetung-digital.html
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