Die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten vermittelt mit öffentlichen
Mitteln ausgebaute Übungsräume an kreativ arbeitende Berliner Musikgruppen bzw.
Musiker/innen.
Es werden insgesamt 7 Räume, von denen einer auch über einen behindertengerechten Zugang verfügt, in der Baruther Str. 20 in Berlin-Kreuzberg angeboten. Die Räume sind jederzeit zugänglich und rund um die Uhr nutzbar.
Für die Vergabe der Räume wird von der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten ein unabhängiger Beirat berufen, der aus 4 Personen, davon 2 Musiker/innen, aus den Bereichen Pop und Jazz besteht.
Das Objekt wird von der GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gGmbH treuhänderisch für das Land Berlin bewirtschaftet. Für die Nutzung der Übungsräume ist ein Mietvertrag mit der GSE abzuschließen. Eine Untervermietung ist nicht zulässig. Die zu entrichtende Miete wird eine Kostenmiete nicht übersteigen.
Die Vergabe der Musikübungsräume erfolgt für die Dauer von zunächst 2 Jahren. Nach Ablauf von 2 Jahren kann eine Verlängerung um maximal 2 x 2 weitere Jahre erfolgen, wenn der Vergabebeirat die weitere Förderungswürdigkeit der Musiker/innen bzw. Gruppe bestätigt.
Die Bewerbungsfrist endet am 25. Oktober 2013. Es besteht die Möglichkeit, die Räume vorab am 15. Oktober 2013 in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr zu besichtigen.
Es werden insgesamt 7 Räume, von denen einer auch über einen behindertengerechten Zugang verfügt, in der Baruther Str. 20 in Berlin-Kreuzberg angeboten. Die Räume sind jederzeit zugänglich und rund um die Uhr nutzbar.
Für die Vergabe der Räume wird von der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten ein unabhängiger Beirat berufen, der aus 4 Personen, davon 2 Musiker/innen, aus den Bereichen Pop und Jazz besteht.
Das Objekt wird von der GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gGmbH treuhänderisch für das Land Berlin bewirtschaftet. Für die Nutzung der Übungsräume ist ein Mietvertrag mit der GSE abzuschließen. Eine Untervermietung ist nicht zulässig. Die zu entrichtende Miete wird eine Kostenmiete nicht übersteigen.
Die Vergabe der Musikübungsräume erfolgt für die Dauer von zunächst 2 Jahren. Nach Ablauf von 2 Jahren kann eine Verlängerung um maximal 2 x 2 weitere Jahre erfolgen, wenn der Vergabebeirat die weitere Förderungswürdigkeit der Musiker/innen bzw. Gruppe bestätigt.
Die Bewerbungsfrist endet am 25. Oktober 2013. Es besteht die Möglichkeit, die Räume vorab am 15. Oktober 2013 in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr zu besichtigen.
Weitere Informationen:
http://www.berlin.de/sen/kultur/presse/archiv/20131001.1250.389923.html
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