Wer als Kontoinhaber von einer Pfändung betroffen ist, sollte bei seiner Bank
schnell beantragen, dass sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
umgewandelt wird. Dies erfolgt dann innerhalb weniger Tage. Denn nur mit einem
P-Konto erhält der Bankkunde den automatischen Pfändungsschutz, der seit dem 1.
Juli diesen Jahres mindestens 1.045,04 Euro im Monat beträgt - ohne dass er zum
Gericht gehen muss.
Weitere Informationen: http://bankenverband.de/presse/presse-infos/pfaendungsschutz-dank-p-konto
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