Für die Dauer des Aufenthaltes gewähren die Gemeinde Stuhr und das Land
Niedersachsen den Stipendiatinnen/Stipendiaten ein Barstipendium in Höhe von
1.400,00 € monatlich. Außerdem beteiligt sich die Gemeinde Stuhr mit einem
Zuschuss an der Herausgabe eines Kataloges zur Abschlussausstellung am Ende des
Stipendiums. Die Wohn- und Arbeitsräume werden für zehn Monate mietfrei zur
Verfügung gestellt, für die laufenden Kosten (Strom, Heizung, Wasser etc.) wird
eine monatliche Kostenpauschale von zurzeit 75,00 € erhoben. Für den Zeitraum
des Stipendiums sind der Aufenthalt und die Arbeit in Stuhr-Heiligenrode
erforderlich.
Die Förderung erstreckt sich auf Nachwuchskünstler/innen der
Bildenden Kunst aus Bremen und Niedersachsen. Förderungswürdig
sind Künstler/innen, die ein tätigkeitsbezogenes Studium an einer staatlichen
Kunst- bzw. Hochschule erfolgreich im Bereich
Malerei abgeschlossen haben und aufgrund ihres bisherigen
künstlerischen Schaffens herausragende Leistungen vorweisen können. Der
Abschluss sollte nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Daneben werden auch
Bewerber/innen zugelassen, die ohne Hochschulabschluss aufgrund ihrer besonderen
Begabung und künstlerischen Entwicklung herausragende künstlerische Leistungen
erbracht haben.
Die Ausschreibung des Stipendiums für den Bereich Malerei läuft zurzeit.
Abgabeschluss für die Bewerbungen ist der 23. August 2013.
Weitere Informationen:
http://www.stuhr.de/internet/page.php?site=14&reset=1&id=4000044&rubrik=4000005
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