Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf wird die regelmäßige Überprüfung und Beratung der Arbeitgeber im Hinblick auf die Künstlersozialabgabe sichergestellt. Dadurch sollen ein weiterer Anstieg des Künstlersozialabgabesatzes vermieden und mehr Abgabegerechtigkeit hergestellt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Prüfdienste der Träger der Deutschen Rentenversicherung die Erfüllung der Melde- und Abgabepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) im Rahmen der mindestens alle vier Jahre stattfindenden Arbeitgeberprüfungen wesentlich häufiger mit prüfen und in den übrigen Fällen die Arbeitgeber informieren und beraten. Die Künstlersozialkasse berät die Prüfdienste der Deutsche Rentenversicherung (DRV) und erhält zudem ein eigenes Prüfrecht, um branchenspezifische Schwerpunktprüfungen und anlassbezogene Prüfungen selbst durchzuführen. Mehr Rechtssicherheit wird für kleine Unternehmer geschaffen, die nur selten und in geringem Umfang Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten erteilen, indem das Merkmal der „nur gelegentlichen Auftragserteilung“ in wirtschaftlicher und zeitlicher Hinsicht konkretisiert wird.
Mehr Informationen:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen