Durch eine großzügige Förderung der Gundlach GmbH & Co und mit großzügiger Unterstützung des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur sowie des Kulturbüros der Landeshauptstadt Hannover schreibt der Kunstverein seit 1983 alle zwei Jahre den Preis des Kunstvereins Hannover aus, der seit 2011 in drei Stipendien gegliedert ist: in das Förderstipendium Niedersachsen, das Nachwuchsstipendium Niedersachsen und das Nationale Nachwuchsstipendium.
Förderstipendium Niedersachsen
Januar 2015–Dezember 2016
Das zweijährige Förderstipendium Niedersachsen wird an freischaffende KünstlerInnen mit abgeschlossenem Hochschulstudium im Alter bis zu 35 Jahren (zum Zeitpunkt der Bewerbung) vergeben, die in Niedersachsen bzw. Bremen leben oder geboren sind.
Januar 2015–Dezember 2016
Das zweijährige Förderstipendium Niedersachsen wird an freischaffende KünstlerInnen mit abgeschlossenem Hochschulstudium im Alter bis zu 35 Jahren (zum Zeitpunkt der Bewerbung) vergeben, die in Niedersachsen bzw. Bremen leben oder geboren sind.
Nachwuchsstipendium Niedersachsen
Januar 2015–Dezember 2015
Das einjährige Nachwuchsstipendium Niedersachsen wird an freischaffende Künstler/innen bis maximal drei Jahre nach ihrem Hochschulabschluss vergeben, die in Niedersachsen bzw. Bremen leben oder geboren sind.
Januar 2015–Dezember 2015
Das einjährige Nachwuchsstipendium Niedersachsen wird an freischaffende Künstler/innen bis maximal drei Jahre nach ihrem Hochschulabschluss vergeben, die in Niedersachsen bzw. Bremen leben oder geboren sind.
Nationales Nachwuchsstipendium
Januar 2016–Dezember 2016
Das einjährige Nationale Nachwuchsstipendium wird an freischaffende Künstler/innen bis maximal drei Jahre nach ihrem Hochschulabschluss vergeben, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Januar 2016–Dezember 2016
Das einjährige Nationale Nachwuchsstipendium wird an freischaffende Künstler/innen bis maximal drei Jahre nach ihrem Hochschulabschluss vergeben, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Die drei Stipendien werden aufgrund des bisherigen künstlerischen Schaffens vergeben, das in der jeweiligen Bewerbung entsprechend umfangreich dokumentiert werden muss.
Die an die Vergabe des Preis des Kunstvereins Hannover geknüpften Leistungen gelten für alle drei Stipendien. Sie bestehen aus der mietfreien Nutzung eines Ateliers mit Wohnmöglichkeit in der Villa Minimo (Liebigstraße 32a in Hannover/List) und einem monatlichen Barstipendium in Höhe von 800 €. Der Preis ist mit einer abschließenden Ausstellung im Kunstverein Hannover verbunden. Die Herausgabe eines Katalogs wird angestrebt. Es besteht Residenzpflicht. Die Bewerbung für den »Preis des Kunstvereins – Atelierstipendium Villa Minimo 2014« ist offen.
Bewerbungsschluss: 14. Juli 2014
Weitere Informationen: http://www.kunstverein-hannover.de/stipendien/preis-des-kunstvereins.html
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