Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei – Kulturelle
Angelegenheiten weist darauf hin, dass sich privatrechtlich organisierte
Theater bzw. Theater- und Tanzgruppen bis zum 30. Juni 2014 (Ausschlussfrist) um
Einzelprojektförderung, einjährige Spielstättenförderung und Einstiegsförderung
für das Jahr 2015 bewerben können. Im Rahmen der Einzelprojektförderung
kann Theatern oder Theater-/Tanzgruppen ein Produktionskostenzuschuss zu
zeitlich begrenzten Inszenierungsvorhaben bzw. zu Wiederaufnahmen und
Weiterentwicklungen von bereits bestehenden Produktionen gewährt werden.
Weitere Informationen: http://www.berlin.de/sen/kultur/presse/archiv/20140523.1240.397452.html
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