Dienstag, 27. Mai 2014

Berlin: Einzelprojektförderung für privatrechtlich organisierte Theater

Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten weist darauf hin, dass sich privatrechtlich organisierte Theater bzw. Theater- und Tanzgruppen bis zum 30. Juni 2014 (Ausschlussfrist) um Einzelprojektförderung, einjährige Spielstättenförderung und Einstiegsförderung für das Jahr 2015 bewerben können. Im Rahmen der Einzelprojektförderung kann Theatern oder Theater-/Tanzgruppen ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Inszenierungsvorhaben bzw. zu Wiederaufnahmen und Weiterentwicklungen von bereits bestehenden Produktionen gewährt werden.

Weitere Informationen: http://www.berlin.de/sen/kultur/presse/archiv/20140523.1240.397452.html

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