Der Meldeschluss für Urheber und Verlage ist für die Hauptausschüttung bei schriftlichen Meldungen immer der 30. Juni und bei Online-Meldungen der 31. Oktober. Für die Nachausschüttung müssen schriftliche Meldungen bis 31. Januar erfolgen. Online-Meldungen können bis Ende Februar eingereicht werden.
Weitere Informationen:
http://www.bildkunst.de/vg-bild-kunst/termine-und-fristen/termine-auswertung-bild.html
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