Donnerstag, 22. Mai 2014

Umstellung auf SEPA-Zahlverfahren zum 01.08.2014

Am 1. August 2014 läuft die Übergangsfrist für die SEPA-Migration ab. Dann müssen alle Unternehmen ohne Ausnahme auf die neuen SEPA-Zahlverfahren umgestellt haben. Nicht zuletzt wegen der zu schleppenden Umstellung in Deutschland hatte der EU-Gesetzgeber zum 1. Februar, die zusätzliche Frist beschlossen. Alle Einreicher von Lastschriften müssen folgende Maßnahmen ergreifen: zunächst bei der Bundesbank online eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) beantragen. Für jede einzuziehende Lastschrift muss eine Mandatsreferenz vergeben werden, damit das Mandat eindeutig zugeordnet werden kann. Dringend die hauseigene Software auf SEPA-Standard bringen, dann die eigenen Vertragspartner / Mitglieder über die anstehende Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren informieren.

Weitere Informationen:
http://bankenverband.de/presse/presse-infos/noch-80-tage-bis-zum-endgueltigen-sepa-start

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