Die Berliner Kulturverwaltung weist darauf hin, dass sich privatrechtlich organisierte Theater bzw. Theater- und Tanzgruppen bis zum 30. Juni 2016 (Ausschlussfrist) um Einzelprojektförderung, einjährige Spielstättenförderung und Einstiegsförderung für das Jahr 2017 bewerben können.
Im Rahmen der Einzelprojektförderung kann ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Inszenierungsvorhaben bzw. zu Wiederaufnahmen und Weiterentwicklungen von bereits bestehenden Produktionen gewährt werden. Die einjährige Spielstättenförderung kann für
investive Zuschüsse zum Ausbau, zur Erhaltung und Ausstattung von Auftritts- und/oder von Produktionsorten und/oder als Betriebszuschüsse für solche Einrichtungen beantragt werden. Die Einstiegsförderung kann von
1. Berufseinsteigern, die eine professionelle Ausbildung im Bereich der darstellenden Kunst abgeschossen haben,
2. Quereinsteigern, die die professionelle künstlerische Qualität ihrer Arbeit im Bereich der darstellenden Kunst nachweisen,
3. Berufsumsteigern, die bereits künstlerisch im Bereich der darstellenden Kunst tätig waren (z.B. als Tänzerin oder Schauspieler) und als künstlerisch Verantwortliche (z.B. Regisseure oder Choreographen) arbeiten wollen,
2. Quereinsteigern, die die professionelle künstlerische Qualität ihrer Arbeit im Bereich der darstellenden Kunst nachweisen,
3. Berufsumsteigern, die bereits künstlerisch im Bereich der darstellenden Kunst tätig waren (z.B. als Tänzerin oder Schauspieler) und als künstlerisch Verantwortliche (z.B. Regisseure oder Choreographen) arbeiten wollen,
wenn sie bisher noch keine Förderung von der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten erhalten haben, beantragt werden.
Die Einstiegsförderung wird als Stipendium gewährt. Das Stipendium wird maximal bis zu einer Höhe von 8.000,00 € gewährt.
Weitere Informationen:
http://www.berlin.de/sen/kultur/aktuelles/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.481846.php
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