Samstag, 31. Mai 2014

Projektfonds des Auswärtigen Amts und des Goethe Instituts: Förderung von deutsch-isrealischen Projekten

Im Jahr 2015 begehen Deutschland und Israel das 50. Jubiläum der Aufnahme ihrer diplomatischen Beziehungen. Das Auswärtige Amt und das Goethe-Institut haben daher einen Projektfonds aufgelegt, aus dem insbesondere Veranstaltungen von Akteuren der Zivilgesellschaft gefördert werden können. Bewerbungsschluss ist am 1. Juli 2014.


Die Freundschaft zwischen Deutschland und Israel hat sich lebendig und vielschichtig entwickelt. In 50 Jahren bilateraler Beziehungen ist ein enges Geflecht entstanden, das sämtliche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens umfasst: von Anfang an standen Wissenschaftszusammenarbeit, Jugendaustausch, Sport, Städtepartnerschaften, kulturelle Zusammenarbeit auf allen Ebenen und Wirtschaftsbeziehungen im Zentrum. Gemeinsames Gedenken und Erinnern hat darin ebenfalls eine besondere Bedeutung. Neue, moderne Themen wie Energieerzeugung und alternative Transportsysteme oder gegenseitiges Lernen bei Unternehmensgründungen und Innovationen sind über die Jahre hinzugekommen. Alles zusammen bildet das solide Fundament einer einzigartigen Beziehung, die von der Vergangenheit in die Zukunft reicht. Die Pflege der Beziehungen zu Israel ist für Deutschland eine besondere politische Aufgabe, der sich alle Parteien und gesellschaftlichen Gruppen verpflichtet fühlen. Gelebt werden diese Beziehungen von Menschen, denen unsere beiden Länder am Herzen liegen und die sich täglich dafür einsetzen.

Die Auswahl der geförderten Projekte wird von einer deutsch-israelischen Jury getroffen. Für Projekte, die im Rahmen der Feierlichkeiten 2015 stattfinden sollen, kann bereits 2014 eine Förderung beantragt werden. Die Gewährung der Zuwendungen erfolgt jedoch erst 2015 und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. Es sind Ideen aus dem gesamten Spektrum der deutsch-israelischen Bildungs- und Kultur-Beziehungen willkommen. Projektinhalt sollte ein aktuelles, zukunftsweisendes sowie eine breitere Öffentlichkeit interessierendes Thema für Israel und Deutschland sein.


Eine mögliche Förderung umfasst:

  1. die Aufnahme des geförderten Vorhabens in das offizielle Programm der Bundesrepublik Deutschland aus Anlass des 50. Jahrestages der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Deutschland und Israel und
  2. die Erlaubnis, das offizielle Logo des Jubiläumsjahres zu verwenden sowie die Veranstaltung in den Veranstaltungskalender auf der offiziellen Website eintragen zu lassen sowie eine
  3. finanzielle Unterstützung.

Teilnahmevoraussetzungen und -hinweise:

  • Antragsteller ist eine deutsche oder israelische Organisation
  • klarer deutsch-israelischer thematischer Bezug.
  • Geografischer Schwerpunkt des Projekts und seiner Präsentation liegt in Israel.
  • Mindestens ein deutscher und ein israelischer Projektpartner.
  • Gefördert werden Projekte, keine Infrastrukturen.
  • Einreichung einer kurzen (max. 2 Seiten), sich selbst erklärenden, deutsch- oder englischsprachigen Projetbeschreibung zusammen meinem Kosten- und Finanzierungsplan. Eine Förderung bis zu maximal 50% der geplanten Projektgesamtkosten ist möglich. Sachleistungen können in die Berechnung der Projektgesamtkosten mit einbezogen werden.
  • Mögliche Fördersumme zwischen 2.500 und 25.000 EUR.
  • Eine Antragstellung begründet keinen Anspruch auf Förderung!

Weitere Informationen: http://www.bkj.de/all/artikel/id/7220.html

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