Sonntag, 17. Januar 2021

Frauenmuseum Bonn - Ausschreibung zur Teilnahme an der Künstlerinnenmesse 2021

Ausschreibung für Künstlerinnen

 

Bewerbungen werden bis zum 31.03. 2021 entgegen genommen. Der Ausschreibungszeitraum wurde aufgrund der aktuellen Situation verlängert.

Bitte laden Sie den PDF - Anmeldebogen  herunter.

Alle Details für eine Bewerbung finden Sie darin!

 

Das Frauenmuseum in Bonn - das erste Frauenmuseum der Welt - feiert 2021 sein 40jähriges Bestehen. Aus diesem besonderen Anlass veranstalten wir im Jubiläumsjahr unsere 26. Kunstmesse!

Im Rahmen dieser etablierten Verkaufsmesse bieten wir 50 Künstlerinnen aus dem In- und Ausland in unseren Ausstellungsräumen eine besondere Plattform, ihre Werke einem überregionalen Publikum zu präsentieren.

 

Termin und Öffnungszeiten

Die Kunstmesse findet vom 12.11. - 14.11. 2021 statt.

Ein Aufbau ist bereits am 11.11. möglich.

 

Ausstellungsfläche

Die Kunstmesse findet in den offenen Ausstellungsräumen des Frauenmuseums auf einer Fläche von insgesamt 1.500 qm statt. Jede Künstlerin erhält eine Standfläche von

ca. 3 x 3 m, die von der Jury zugeordnet wird. Die Standgebühr beträgt 350 €.

 

Bewerbung

Bewerben können sich professionell arbeitende Künstlerinnen aus dem In- und Ausland ab 18 Jahren aus allen Bereichen der Bildenden Kunst. Eine Jury unter Leitung von Marianne Pitzen, Direktorin des Frauenmuseums, entscheidet nach Sichtung aller vollständigen Bewerbungen über die Zulassung zur Messe.

 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen! Bitte schicken Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit dem ausgefüllten Anmeldebogen per Post bis zum 31.01.2021 an das

 

Frauenmuseum

Anna Thinius, Projektleiterin Kunstmesse

Im Krausfeld 10

53111 Bonn

E-Mail: kunstmesse@frauenmuseum.de


Weitere Informationen:

https://www.frauenmuseum.de/kunstmesse-2021/

Open Petition - Kultur ins Grundgesetz - Initiative von Kathrin Schülein

Die Freiheit der Kunst wird unter Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes geschützt und stellt damit ein Grundrecht dar.

Doch Kunst und Kultur können nur frei sein und ihre gesellschaftliche Aufgabe erfüllen, wenn ihnen die dafür notwendige Achtung und Akzeptanz auf bundespolitischer Ebene entgegengebracht wird. Bislang wird die Kulturförderung in weiten Teilen als freiwillige Aufgabe der Länder und Kommunen betrachtet.

Wir sind jedoch der Überzeugung, dass der Stellenwert von Kunst und Kultur als ein kollektives gesellschaftliches Interesse grundrechtlich geschützt werden muss.

Dies beinhaltet nicht nur den Schutz unseres kulturellen Erbes, sondern auch die Förderung der kulturellen Landschaft in ihrer ganzen Vielfalt.

Kunst und Kultur existieren nicht um ihrer selbst willen, sondern brauchen und suchen den Dialog mit der Bevölkerung, dem Publikum. Jeder Mensch – ungeachtet seiner Lebenssituation oder seiner finanziellen Bedingungen – hat einen Anspruch auf kulturelle Teilhabe. Und obwohl dieses Menschenrecht in der UN-Charta verbrieft ist - zu deren Unterzeichnern die Bundesrepublik Deutschland gehört - sind wir von der Schaffung der dafür notwendigen Chancengleichheit noch sehr weit entfernt.

Wir fordern daher die Bundesregierung dazu auf:

Den Schutz von Kunst und Kultur als Grundrecht im Grundgesetz zu verankern.

Das Recht auf unbeschränkte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am kulturellen Leben und an kultureller Bildung als Grundrecht im Grundgesetz zu verankern.

Langfristige stabile Sicherungsinstrumente für Kunst- und Kulturschaffende zu etablieren, sowie ein auf sie zugeschnittenes gesetzliches Regelwerk zu schaffen, das sie vor unverschuldeten Verdienstausfällen schützt.

Alle drei Forderungen sind aus unserer Sicht Obliegenheiten des Staates und der gesellschaftlichen Kräfte.

Begründung

Die kulturelle Qualität einer Gesellschaft ist ihr wirklicher Reichtum. Demokratie braucht den kulturvollen Dialog und die Wertschätzung von Kunst und Kultur seitens der Politik.

Von der darstellenden Kunst über Musik, Literatur, bildende und performative Kunst, Film- und Medienkunst bis hin zur Soziokultur produzieren ALLE Kunstformen mehr als bloßes Vergnügen.

Kultur leistet seit dem Beginn der Menschheitsgeschichte in all ihren Ausprägungen einen elementaren Beitrag zur gesellschaftspolitischen Bildung.

Sie vermag Gemeinsinn zu stiften und einen Zusammenhalt zu erzeugen. Sie verbindet Menschen, unabhängig ihres Alters, Geschlechts oder ethnischer und sozialer Herkunft und trägt damit wesentlich zum Erhalt sowie der Entwicklung unserer pluralistischen und friedlichen Gesellschaft bei. Sie liefert vielfältige Impulse und Denkanstöße zur Willens- und Persönlichkeitsbildung, sie transportiert Wissen und sie fungiert gleichermaßen als Bewahrerin ideeller Güter wie auch als visionäre Gestalterin.

All dies leistet Kultur mit einem Verständnis, das aus ihr selbst erwächst. Ihr Wert lässt sich durch nichts ersetzen und sie ist zweifellos ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft.

Wir betrachten daher den grundsätzlichen Schutz von Kunst und Kultur sowie den Schutz aller in ihr Tätigen als eine bundespolitische Verpflichtung – unabhängig davon, ob es um staatlich geförderte Kulturbetriebe und Spielstätten oder Institutionen der freien Szene geht. Denn die grundrechtlich verankerte Freiheit der Kunst verkommt zur Phrase, wenn ihre materiellen Bedingungen ausgeblendet werden.

Analog zum Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung verstehen wir zudem den freien und unbeschränkten Zugang zu Kunst und Kultur als gesellschaftspolitische Pflicht. Kulturelle Bildung darf kein elitäres Privileg sein, sondern muss für alle Bundesbürger *innen als Instrument sozialer und kultureller Teilhabe zur Verfügung stehen.

Wir bitten alle Kulturschaffenden, politischen Vertreter *innen und Bürger *innen dieses Landes um Unterstützung unseres Vorhabens und Mitzeichnung dieser Petition.

Kathrin Schülein, Intendantin Theater Adlershof für KULTUR INS GRUNDGESETZ

Weitere Informationen:

https://www.openpetition.de/petition/online/kultur-ins-grundgesetz

www.kulturinsgrundgesetz.de

Freitag, 1. Januar 2021

Neues MeMo-Kartenspiel der Künstlerin Heidemarie Rothe zur kommenden virtuellen Ausstellung "Im Spiegel der Zeit"


Das neue MeMo-Kartenspiel der Künstlerin Heidemarie Rothe beschäftigt sich mit Originalbildern und Stoffmustern passend zur kommenden virtuellen Kunstausstellung "Im Spiegel der Zeit" mit Wiederholungen und Spiegelungen.




 

2. Ausschreibung zu Modul A Digital-Gutschein und Modul B Mentoring über BBk Bundesverband / Neustart für Bildende Künstler(innen)

Im Rahmen des Bundesprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien setzen der BBK-Bundesverband und der Deutsche Künstlerbund das Teilprogramm "NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler" um. In diesem Förderprogramm der Künstlerverbände, das auf die berufliche Stärkung und Entwicklung vor allem im Bereich Digitalisierung abzielt, sind professionelle Bildende Künstler*innen mit Wohnsitz in Deutschland antragsberechtigt. 

Die Module A und B werden vom 1. bis zum 28. Februar 2021 ausgeschrieben.

Modul A: DIGITAL-GUTSCHEIN

Die 2. Ausschreibung findet vom 1. bis 28. Februar 2021 statt, die Jurierung erfolgt bis zum 20. März 2021.

Bildende Künstler*innen, deren Antrag 2020 keinen Erfolg hatte, können es erneut in der 2. Ausschreibung im Februar 2021 versuchen. Der „Digital-Gutschein“ beinhaltet einen Zuschuss für digitale Fortbildungs- oder Modernisierungsmaßnahmen hinsichtlich des eigenen digitalen Auftritts.

Modul B: MENTORING

Die 2. Ausschreibung findet vom 1. bis 28. Februar 2021 statt, die Jurierung erfolgt bis zum 20. März 2021.

Bildende Künstler*innen, deren Antrag 2020 keinen Erfolg hatte, können es erneut in der 2. Ausschreibung im Februar 2021 versuchen. In Modul B werden Mentor*innen gefördert, die Informationsveranstaltungen z. B. in Kooperation mit Kunsthochschulen oder an anderen Kulturorten und individuelle Beratungen anbieten, um Berufsanfänger*innen Einstieg, Orientierung und Netzwerke im Kunstbetrieb zu vermitteln.

Weitere Informationen:

https://www.bbk-bundesverband.de/projekte/neustart-kultur

„Stipendienprogramm Klassik“ - 1500 Stipendien für Musiker

Für ein „Stipendienprogramm Klassik“ stellt Kulturstaatsministerin Monika Grütters insgesamt zehn Millionen Euro aus dem Zukunftspaket NEUSTART KULTUR zur Verfügung. Damit können rund 1.500 freischaffende Musikerinnen und Musiker der Klassikszene Stipendien in Höhe von jeweils 6.000 Euro erhalten. Das Programm richtet sich an Interpretinnen und Interpreten von der Alten Musik bis hin zur frühen Moderne und ergänzt somit ein bereits bestehendes Stipendienprogramm des Musikfonds für zeitgenössische Musik. 

Monika Grütters sagt dazu: „Für freischaffende Musikerinnen und Musiker war 2020 eine echte Katastrophe: Nicht nur zu Ostern, sondern auch gerade jetzt in der Advents- und Weihnachtszeit sind ihnen durch den erneuten Lockdown viele Auftritte weggebrochen. Dabei sind gerade sie es, die maßgeblich zur Vielfalt und Innovationskraft unseres Musiklebens beitragen. Damit das auch in Zukunft so bleibt, wollen wir mit diesem Stipendienprogramm Freiräume für neue Ideen und Projekte schaffen.“


Für die Umsetzung des „Stipendienprogramms Klassik“ ist der Deutsche Musikrat verantwortlich. Das Programm startete am 29. Dezember 2020. Freischaffende Musikerinnen und Musiker können ihre Anträge zusammen mit einem Projektkonzept bis zum 17. Januar 2021 einreichen. Mit Beginn der Bewerbungsphase bietet der Deutsche Musikrat zudem eine telefonische Beratung an. 

Weitere Informationen:

Frohes neues Jahr 2021