Sonntag, 5. Juli 2020

Offener Brief - Solo-Selbständige, Freiberufler und Künstler fordern Nachbesserungen im Soforthilfeprogramm 'Neustart Kultur'

Die neue vom Bundestag beschlossene Überbrückungshilfe ist keine echte Unterstützung von Kunst und Kultur in Verbindung mit individuellen Hilfen für freischaffende Künstler und Kulturschaffende. Um eine substantielle Verbesserung der Situation zu erreichen, werden möglichst viele Unterschriften unter dem Offenen Brief benötigt. Bitte unterschreibt.

Zum Offenen Brief und der Unterschriftenliste:

Deutschland - Neue Überbrückungshilfen aus dem Beschluss zum Nachtragshaushalt des Bundes

Der Bundestag hat gestern im Rahmen des Nachtragshaushalts die neue Überbrückungshilfe beschlossen. Jetzt darf erst nach Prüfung durch Steuerberater*innen Überbrückungshilfe - nur von diesen höchst selbst - beantragt werden. Um zu prüfen, ob es sich überhaupt lohnt, diese zu beantragen, gibt es von Land NRW eine "Grafik zur leichteren Nachvollziehbarkeit der Antragsvoraussetzungen" als PDF. Entsprechende Anträge sollen ab 8. Juli über ein Bundesportal möglich sein.

Weitere Informationen:

Österreich: Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler - Corona

Vizekanzler Werner Kogler und Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer präsentierten am 28. Mai mit Finanzminister Gernot Blümel eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler. "Die Überbrückungsfinanzierung ist eine maßgebliche Erleichterung für freischaffende Künstlerinnen und Künstlern", so Staatssekretärin Andrea Mayer. Die Überbrückungsfinanzierung wird mit 90 Mio. Euro dotiert. Vorgesehen sind 1.000 Euro pro Monat, der Bezug ist 6 Monate möglich. "Gerade im künstlerischen Schaffensbereich haben wir mit längeren Beeinträchtigungen zu tun", erklärt Vizekanzler Kogler zum Zeitrahmen. Anspruchsberechtigt sind rund 15.000 Personen, die Kunst und Kultur schaffen, ausüben, vermitteln oder lehren und die in der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) pflicht- oder freiwillig versichert sind und sich in einer Notlage befinden. Darunter fallen u.a. bildende Künstlerinnen/Künstler, Schauspielerinnen/Schauspieler, Autorinnen/Autoren, Musikerinnen/Musiker, Komponistinnen/Komponisten, Tänzerinnen/Tänzer, Filmschaffende, Sängerinnen/Sänger, etc.

Eckpunkte der Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler:

  • 1.000 Euro pro Monat, der Bezug ist 6 Monate möglich - also insgesamt 6.000 Euro pro Person
  •  Keine komplexe Berechnungsmethodik, unbürokratische Antragstellung
  •  Abwicklung über Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), die auch schon gemäß Gesetz als KünstlerInnen-Servicezentrum agiert
  • Ziel ist eine Antragstellung ab Juli 2020
  • Gegenseitige Anrechnung mit Härtefallfonds der Wirtschaftskammer
Weitere Informationen:

Samstag, 4. Juli 2020

DESIGN COMPETITION “READY TO PAINT”

OPEN Cycle and DT Swiss, two companies active in the bicycle industry, are organising the "Ready to paint" design competition. The purpose of this competition is to pick up on the current trend towards the individualisation of everyday objects such as bicycles and bicycle frames and give selected products of the organising companies an individual design: More specifically, the winning design of the competition will be applied to a limited edition of OPEN bicycle frames, DT Swiss wheels, cycling jerseys as well as Artek chairs. As the host of the competition, Vitra will provide the appropriate premises in which the designs will be exhibited. In addition, a coffee table booklet will be created from the best designs. Prizes will be awarded for places 1-20; the winners of places 1-3 will be invited. Participation in the competition is possible until 9 August 2020 and is free of charge.

Weitere Information: https://www.dtswiss.com/en/ready-to-paint

Dr. Dormagen-Guffanti Stiftung Köln - Ausschreibung Stipendium "Video/Videoinstallation/Klanginstallation"

Für das Jahr 2021 können sich Künstlerinnen und Künstler aus dem Bereich "Video/Videoinstallation/Klanginstallation" um ein sechsmonatiges Stipendium bewerben, das die Dr. Dormagen-Guffanti Stiftung jedes Jahr vergibt. Mit dem Stipendium soll eine Teilhabemöglichkeit für die Bewohnerinnen und Bewohnern des Schwerstbehindertenwohnheims sowie Angehörige der anderen auf dem Gelände des Städtischen Behindertenzentrums Dr. Dormagen-Guffanti ansässigen Initiativen (unter anderem Treberhilfe, Aidshilfe, Gehörlosen e. V.) geschaffen werden. Die Künstlerinnen und Künstler sind aufgerufen, mit der Bewerbung ihre Idee zur Arbeit mit den Bewohnerinnen und Bewohnern inhaltlich und strukturell zu skizzieren. Das Ziel liegt dabei im künstlerischen Arbeiten, frei von pädagogischer oder therapeutischer Intervention.

Das Stipendium ist mit 1.500 Euro monatlich dotiert. Hinzu kommen ein kostenloser Atelierraum auf dem Gelände des Städtischen Behindertenzentrums Dr. Dormagen-Guffanti, Zuschüsse zu Fahrtkosten beziehungsweise zur Unterbringung sowie ein Materialkostenzuschuss in Höhe von 1.000 Euro. Die reinen Geldleistungen belaufen sich auf etwa 10.000 Euro.

Bewerben können sich Kunstschaffende, die ihren Arbeits- und Wohnsitz im Bereich der Bundesrepublik Deutschland haben. Am 24. September 2020 um 11 Uhr besteht die Möglichkeit zur Hospitation vor Ort. Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2020.

Weitere Information:

https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/dr-dormagen-guffanti-stiftung-vergibt-stipendium-ueber-10000-euro