Die Europäische Kommission begrüßte heute die endgültige Annahme neuer Maßnahmen durch den Ministerrat der EU, mit denen die EU-Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern besser durchgesetzt werden sollen. Die neue Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern wird gewährleisten, dass die Rechte entsandter Arbeitnehmer in der Praxis geschützt werden, und den Rechtsrahmen für Dienstleistungserbringer stärken. Die Mitgliedstaaten müssen die neue Richtlinie spätestens zwei Jahre und zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in nationales Recht umsetzen. In der 1996 angenommenen Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern (96/71/EG) wurden strenge Schutzbestimmungen für entsandte Arbeitskräfte festgelegt, um Sozialdumping zu verhindern. Diese Richtlinie bildet ein Kernstück zwingender Rechtsvorschriften über die Beschäftigungsbedingungen für in andere Mitgliedstaaten entsandte Arbeitnehmer. Die neue Richtlinie wird mit dazu beitragen, dass diese Vorschriften in der Praxis besser durchgesetzt werden, insbesondere in Branchen wie dem Baugewerbe und dem Güterkraftverkehr, wo beispielsweise sogenannte „Briefkastenfirmen“ (ohne tatsächliche Geschäftstätigkeit in ihrem Heimatstaat) eine angebliche „Entsendung“ benutzt haben, um nationale Vorschriften über Sozialversicherung und Arbeitsbedingungen zu umgehen. Die neue Richtlinie wird außerdem die Rechte der entsandten Arbeitskräfte besser schützen, indem Betrug vorgebeugt wird, insbesondere in Subunternehmerketten, bei denen es vorkommt, dass die Rechte von entsandten Arbeitskräften missachtet werden.
Weitere Informationen: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-542_de.htm
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