Die Berliner Kulturverwaltung gewährt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel - im Jahr 2014 zur Förderung bildender Künstlerinnen und Künstler Zuschüsse zur Herstellung eines Einzelkataloges. Gefördert werden professionell arbeitende bildende Künstlerinnen und Künstler sowie fest gefügte Künstlergruppen (Künstlerpaare und Gruppen, die künstlerisch ausschließlich zusammenarbeiten), die durch hervorragende Leistungen hervorgetreten sind. Weitere Voraussetzungen sind ein erster Wohnsitz in Berlin und dass die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler an keiner Hochschule immatrikuliert sind. Die Förderung soll den Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit zu eröffnen, ihr Werk einer größeren Öffentlichkeit vorzustellen. Gefördert wird der erste Einzelkatalog. Künstlerinnen und Künstler, deren letzte geförderte Veröffentlichung länger als 5 Jahre zurückliegt, sind ebenfalls berechtigt, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Es ist wünschenswert, dass der produzierte Katalog der Öffentlichkeit in einer geeigneten Form präsentiert wird. Über die Höhe der zu vergebenden Zuschüsse berät eine unabhängige Jury und übergibt entsprechende Vorschläge an die Berliner Kulturverwaltung. Es werden bis zu 8.000,-- € für einen Katalog bezuschusst. Die Bewerbungsfrist endet am 16. Oktober 2013 um 18.00 Uhr.
Weitere Informationen:
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-kultur/kulturfoerderung/katalogfoerderung_infoblatt2014_2013_08_28.pdf?start&ts=1378191618&file=katalogfoerderung_infoblatt2014_2013_08_28.pdf
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen