Die Europäische Kommission hat die Verpflichtungszusagen des britischen Verlags Penguin beim Verkauf von E Books heute (Donnerstag) für rechtsverbindlich erklärt. Die Kommission hatte Bedenken, dass Penguin zusammen mit vier anderen Verlagen - Simon & Schuster (CBS Corp., USA), HarperCollins (News Corp., USA), Hachette Livre (Lagardère Publishing, Frankreich), Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck (Deutschland, Eigentümer u. a. von Macmillan) - und Apple den Preiswettbewerb im E-Book-Einzelhandel im Europäischen Wirtschaftsraum gezielt beschränkt und damit gegen das EU-Kartellrecht verstoßen haben könnte. Bei den von Penguin zur Ausräumung dieser Bedenken angebotenen Verpflichtungszusagen handelte es sich im Wesentlichen um dieselben Zusagen, die auch die anderen vier Verlage vorgelegt hatten und die von der Kommission für diese im Dezember 2012 für bindend erklärten wurden. Sie umfassen insbesondere die Beendigung laufender Handelsvertreterverträge und das Verbot bestimmter Meistbegünstigungsklauseln in den von Penguin in den nächsten fünf Jahren geschlossenen Handelsvertreterverträgen. Penguin sagte außerdem zu, Einzelhändlern unter bestimmten Auflagen die Möglichkeit zu geben, innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren Rabatte auf E-Books zu gewähren. Nach einem Markttest ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Zusagen von Penguin geeignet sind, die festgestellten wettbewerbsrechtlichen Probleme zu beheben.
Weitere Informationen: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-746_de.htm
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