Sonntag, 2. Juni 2013

Kulturstiftung des Bundes: Offene Förderung ohne Eingrenzungen bei Sparten und Themen

Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen und gewährt Projektförderung für Themenbereiche, die in die Zuständigkeit des Bundes für die Förderung von Kunst und Kultur fallen. Die Förderung kann für alle nicht-kommerziellen Sparten und Bereiche des Kulturschaffens gewährt werden, für bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Photographie, Architektur, kulturhistorische Ausstellungen, Neue Medien, verwandte Formen und Zwischenformen. Die Kulturstiftung des Bundes fördert keine bereits laufenden Projekte, sondern allein für die Zukunft geplante Vorhaben. Bitte beachten Sie in der Offenen Förderung die Mindestantragssumme von 50.000 Euro sowie eine gesicherte Kofinanzierung von 20 Prozent der Gesamtkosten. Der Einsendeschluss für die 24. Jurysitzung ist der 31. Juli 2013.

Weitere Informationen: http://www.kulturstiftung-des-bundes.de/cms/de/foerderung/offen/

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