Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) sieben Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, aufgefordert, die EU-Vorschriften zur Energieeffizienz von Gebäuden vollumfänglich umzusetzen. Außerdem erhielt Deutschland eine Aufforderung, der Kommission alle die Richtlinie betreffenden Maßnahmen mitzuteilen, die es zur Umsetzung der Vorschriften getroffen hat. Die Richtlinie hätte bis zum 9. Juli 2012 in nationales Recht übernommen werden müssen.
Die Richtlinie schreibt Mitgliedstaaten vor, Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer oder bestehender Gebäude festzulegen, einen Energieausweis für Gebäude einzuführen und regelmäßige Inspektionen von Heizungs- und Klimaanlagen vorzuschreiben. Ferner müssen die Mitgliedstaaten laut der Vorgaben dafür sorgen, dass ab 2021 alle neuen Gebäude Niedrigstenergiehäuser sind.
Die heutige mit Gründen versehene Stellungnahme ist die zweite Stufe eines insgesamt höchstens dreistufigen Vertragsverletzungsverfahrens. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen oder die Einhaltung des EU-Rechts nicht hinreichend nachgewiesen, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.
Mehr Informationen: http://ec.europa.eu/energy/efficiency/buildings/buildings_de.htm
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