Sonntag, 8. Dezember 2013

INNOVATIONSPREIS-IT 2014

Endlich ist es so weit: Der INNOVATIONSPREIS-IT geht in die nächste Runde. 2014 werden bereits zum elften Mal die besten IT-Produkte und –Lösungen für den Mittelstand ausgezeichnet. Diese Mal setzt die Initiative Mittelstand noch einen drauf: Mit Big Data werden die bisher 40 Preis­ka­te­go­rien um eine weitere ergänzt.
Big Data wird als wesentlicher Teil der modernen IT-Welt zunehmend zu einer Herausforderung. Dies gilt sowohl für jedes Unternehmen, das die stetig wachsende Menge an Daten verarbeiten und überblicken muss, als auch für die Anbieter geeigneter Lösungen. Zu den zahlreichen Bereichen, die hier zukünftig gefordert sind, gehören beispielsweise Cluster, Data-Mining, Data Warehouse oder Grid Computing. Auch für die CeBIT, in deren Rahmen die Preise medienwirksam verliehen werden, ist Big Data 2014 das Top-Thema.
Wenn Sie also ein innovatives IT-Produkt oder eine intelligente IT-Lösung im Bereich Big Data oder in einer der 40 weiteren Kategorien – darunter etwa 3D-Entertainment, Apps und Open Source – anbieten, zögern Sie nicht lange: Bewerben Sie sich für den INNOVATIONSPREIS-IT 2014 – gemäß dem diesjährigen Motto „be a part of IT“!
Neugründer und Start-ups aufgepasst! Ebenfalls neu beim INNOVATIONSPREIS-IT 2014: Die Initiative Mittelstand verleiht einen Start-up-Preis an Gründerfirmen die mit ihren innovativen Lösungen überzeugen.
Wie in jedem Jahr werden zusätzlich die Landessieger für die 16 Bundesländer gekürt und Sonderauszeichnungen an die Gewinner aus Österreich und der Schweiz verliehen.
Bewerbungsschluss ist Mitte Februar.
 
Weitere Informationen:

Donnerstag, 5. Dezember 2013

Yamana Gold - Call for entries - Passion to Perform

Entry Deadline: 2/7/14

REQUIREMENTS:

Media
Images - Minimum: 1, Maximum: 1
Total Media - Minimum: 1, Maximum: 1

THE INVITATION

Yamana Gold is one of the world's leading gold mining companies, with operations and projects based throughout the Americas. We believe in creating options for all of our stakeholders, in a prudent, reliable and reasonable way. Performance is at the centre of our entrepreneurial culture and business strategy, constantly inspiring over 8,500 colleagues who are committed to delivering value through Yamana Gold's core principles:

- Sustainability.
- Dependability.
- Respect for the environment and our communities.
- Safety of our colleagues

Our strategic focus is to develop, construct and manage assets in a dependable manner and we contribute to the sustainable development of the regions and communities in which we operate through significant investments in local infrastructure, technology, health and education. One of our greatest strengths, is the diversity and quality of our workforce, with men and women of many nationalities and backgrounds working together and sharing common objectives.

"Passion to Perform" is an art competition which celebrates the success of Yamana Gold, and we are looking forward to engaging creatively in a way that reflects our company's diversity and core values.

We invite you to create a work of art entitled "Passion to Perform", motivated by our company and core principles. Please use this title as a guide only; there is no need for literal interpretation or for entrants to feel restricted by any artistic spirit or flair.

The submitted artworks can be in the form of paintings, photography, sculptures and drawings.

Winning submissions will be displayed on a range of communication materials, as well as in our corporate offices in Toronto, Canada.

PRIZES

The following three prizes will be awarded. First prize $6,000, second prize $2,500 and third prize of $1,000. In addition, the corporation has established a fund for the acquisition of additional artworks for its private collection. These acquisitions will be selected from the short listed artworks.
ENTRY PROCESS

The competition is open to any person practicing art. The initial entry is online, followed by a second round of short listed works before final selection.

We have partnered with the Western States Arts Federation (WESTAF), and will be using their CaFE online system. The company will bear the cost of entry for all entrants to the competition.

We will only be admitting 1 entry per person.

The panel of judges will initially review initial entries made through the CaFE online system. Following this, approximately 35 artists will be short listed and invited to record a 60 second video to present their artwork and creative motivation. The selected artists will then deliver their actual works through a regional collection process sponsored by the company.

Only works that are short listed from the initial digital submission will be reviewed for final judging. Notifications and instructions on the regional collection process will be sent to the short listed artists only via email.

KEY DATES

2 December: Competition opens
7 February: Deadline for online email entries, by 5pm EST, unless we have reached 1,000 entries beforehand, in which case this date is not applicable.
14 February: Results of initial entry, including short listed notices, instructions on recording the 60-video and physical transportation of works are emailed to artists by this date.
7 March: Results of final round of judging and award notices

More information:
http://www.callforentry.org/festivals_unique_info.php?ID=1635&sortby=fair_name&apply=yes

Urheberrecht: EU-Kommission startet öffentliche Konsultation

Die Europäische Kommission bittet Bürger, Behörden, Interessenträger, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen Ihre Meinung zum zukünftigen EU-Urheberrecht zu äußern.
Dazu hat sie heute (Donnerstag) eine öffentliche Konsultation eingeleitet.
Dabei stellt sie beispielsweise Fragen zur Harmonisierung, zu Beschränkungen und Ausnahmen vom Urheberrecht im digitalen Zeitalter und zur Fragmentierung des Urheberrechtemarkts der EU. Außerdem will sie wissen, wie Wirksamkeit und Effizienz der Durchsetzung bei gleichzeitiger Stärkung ihrer Legitimität im breiteren Kontext des Urheberrechts verbessert werden können.
„Ich sehe das Urheberrecht als modernes, effektives Instrument, das kreatives, innovatives Schaffen unterstützt, Zugang zu hochwertigen Inhalten – auch über Landesgrenzen hinaus – ermöglicht, Investitionen fördert und die kulturelle Vielfalt stärkt“, sagte Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier. „Die Urheberrechtspolitik der EU muss mit der Zeit gehen.“
Alle Interessensvertreter sind eingeladen, an dieser Konsultation teilzunehmen. Die Kommission bittet insbesondere Konsumenten, Nutzer, Autoren, Darsteller, Verlage, Produzenten, Rundfunkunternehmen, Vermittler, Verteiler und andere Dienstleister, Verwertungsgesellschaften, öffentlichen Behörden und Mitgliedstaaten, sich zu beteiligen.
Die Konsultation läuft bis zum 5. Februar 2014.

Weitere Informationen und Konsultation:
http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2013/copyright-rules/index_de.htm

Schweiz: Migros-Kulturprozent - Demotape Clinic

Bands und Solokünstler können ihre Songs in der Demotape Clinic des Migros-Kulturprozent professionell beurteilen lassen. Die besten der eingereichten Stücke werden am 28. und 29. März 2014 im Rahmen des Popmusikfestival m4music des Migros-Kulturprozent öffentlich juriert. Insgesamt steht CHF 17'000 Preisgeld bereit, die besten Demos erscheinen zudem auf der CD «The Best of Demotape Clinic 2014». Die Ausschreibung läuft noch bis 19. Januar 2014.

Weitere Informationen: http://www.migros-kulturprozent.ch/Magazin/Kurz-gesagt?SourceId=MIGROS_NL_EXT_201312_DE

EU-Kommission: Positive Zwischenbilanz im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuerumgehung

Ein Jahr nachdem die Europäische Kommission ihren Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuerhinzerziehung und –umgehung vorgestellt hat, sind deutliche Fortschritte erkennbar. Noch nie zuvor gab es so viel Bewegung auf der internationalen Ebene.
Um den Mitgliedstaaten zu helfen, ihre Steuergrundlagen zu schützen und die Milliarden Euro an ihnen zustehenden Steuern einzuziehen, hatte die Kommission Ende 2012 einen Maßnahmenkatalog verabschiedet. Steuerkommissar Algirdas Šemeta hat den Finanzministern vor ihrem Treffen am kommenden Dienstag nun eine Zwischenbilanz vorgelegt.
Im Juni 2013 präsentierte die Kommission einen Vorschlag zur Erweiterung des automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerverwaltungen in der EU. Im Juli verabredeten die Mitgliedsstaaten ein schärferes Vorgehen gegen Mehrwertsteuerbetrug. Im November folgte ein Vorschlag der Kommission für Änderungen zu zentralen EU-Vorschriften in der Unternehmensbesteuerung, um Schlupflöcher in der Mutter-Tochter-Richtlinie schließen, die einige Gesellschaften nutzen, um eine Besteuerung zu vermeiden.
Die Kommission bekam in diesem Jahr auch das Mandat, strengere Steuervereinbarungen mit der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino und Liechtenstein auszuhandeln. Sie hat zudem eine neue Plattform für verantwortungsvolles Handeln im Steuerwesen eingerichtet. Diese Plattform soll die Fortschritte der Mitgliedstaaten beim Vorgehen gegen aggressive Steuerplanung und Steueroasen überwachen.
Angesichts der Steuervermeidung und aggressiven Steuerplanung globaler Internetkonzerne wird die Kommission zudem eine hochrangige Expertengruppe für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft einsetzen. Die von der digitalen Wirtschaft gezahlten Steuern entsprechen häufig nicht der Präsenz und den Gewinnen dieses Sektors in der EU.
Auf globaler Ebene haben sich die G20 im September 2013 auf ein strengeres, gemeinsames Vorgehen gegen Steuerhinterziehung und Steuerumgehung verständigt.

Mehr Informationen: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-1096_en.htm

Mittwoch, 4. Dezember 2013

EU-Kommission verhängt Geldbußen über insgesamt 1,7 Milliarden Euro gegen acht internationale Finanzinstitute

Die Europäische Kommission hat gegen acht internationale Finanzinstitute Geldbußen in Höhe von insgesamt 1,7 Milliarden Euro für die Teilnahme an illegalen Kartellen auf den Märkten für Finanzderivate verhängt.
Barclays, Deutsche Bank, Société Générale und Royal Bank of Scotland (RBS) beteiligten sich an illegalen Absprachen von Handels- und Preisstrategien für Zinsderivate in Euro. UBS, Citigroup, Deutsche Bank, JP Morgan, RBS und das Brokerhaus RP Martin räumten Absprachen in Bezug auf Zinsderivate in japanischen Yen ein.
Ein derart abgestimmtes Verhalten zwischen Wettbewerbern ist nach Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des EWR-Abkommens untersagt. Beide Beschlüsse wurden im Rahmen des Vergleichsverfahrens in Kartellsachen angenommen. Die Geldbußen der Unternehmen wurden aufgrund der Kooperationsbereitschaft um 10 Prozent gemindert.
Das Kartell in Euro-Zinsderivaten war zwischen September 2005 und Mai 2008 tätig. Die Parteien des Vergleichsverfahrens sind Barclays, Deutsche Bank, RBS und Société Générale. Das Kartell zielte auf Verfälschung der normalen Preisfestlegungskomponenten für diese Derivate ab. Die Händler der verschiedenen Banken diskutierten die Angebote ihrer Banken für die Berechnung des EURIBOR sowie ihre Handels- und Preisstrategien.
Bei Yen-Zinsderivaten deckte die Kommission sieben verschiedene bilaterale Zuwiderhandlungen auf, die zwischen einem Monat und zehn Monaten andauerten und sich im Zeitraum 2007 bis 2010 abspielten. Die geheimen Absprachen betrafen Diskussionen zwischen Händlern der beteiligten Banken über bestimmte LIBOR-Angebote in japanischen Yen. Auch tauschten die betroffenen Händler gelegentlich wirtschaftlich sensible Informationen zu Handelspositionen oder LIBOR-Angeboten in Yen aus (eine Zuwiderhandlung betraf bestimmte künftige Angebote für den Euroyen Tibor– Tokio Interbank Offered Rate). Die an einer oder mehreren Zuwiderhandlungen beteiligten Banken sind UBS, RBS, Deutsche Bank, Citigroup und JPMorgan. Der Broker RP Martin erleichterte eine der Zuwiderhandlungen durch Kontakte mit einer Reihe von Yen-LIBOR Panel-Banken, die nicht an der Zuwiderhandlung mit dem Ziel beteiligt waren, die LIBOR-Angebote in Yen zu beeinflussen.
Hierbei handelt sich um die ersten beiden Beschlüsse über Kartelle im Finanzsektor seit dem Beginn der Finanzkrise im Jahr 2008. Die Durchsetzung der Kartellvorschriften ist eine oberste Priorität für die Kommission vor allem im Finanzsektor. Die Beschlüsse für das EIRD-Kartell und die YIRD-Kartelle weisen das Verhalten von Banken in die Schranken, wenn sie nicht gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen wollen.
Die heutigen Beschlüsse sind das achte und neunte Kartellvergleichsverfahren seit der Einführung von Vergleichsverfahren für Kartelle im Juni 2008. Sie sind eine der schnellsten Kartellvergleiche, die von der Kommission beschlossen wurden, und zeigen das volle Effizienzpotenzial, das die Vergleichsverfahren bieten. Bei einem Vergleichsverfahren räumen Unternehmen, die an einem Kartell beteiligt waren, die Teilnahme an der Zuwiderhandlung ein und übernehmen ihre entsprechende Verantwortung. Das Vergleichsverfahren stützt sich auf die Antitrust-Verordnung 1/2003 und gestattet der Kommission den Rückgriff auf ein vereinfachtes Verfahren und folglich eine Verkürzung der Zeit für Nachprüfungen. Die Vorteile eines Vergleichs liegen klar auf der Hand: Die Verbraucher und Steuerzahler haben geringere Kosten zu tragen, in der Kartellrechtsdurchsetzung werden Ressourcen für die Bearbeitung anderer Fälle frei, die Unternehmen können schneller mit einem Beschluss rechnen und Geldbußenermäßigungen von 10 % in Anspruch nehmen.
 

Förderung von österreichischen Autorinnen und Autoren - Projektstipendien für Literatur 2014/15

Zur Förderung österreichischer Autorinnen und Autoren hat die Literaturabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur 50 Projektstipendien für Literatur bereitgestellt. Bewerbungen können von Autorinnen und Autoren eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.
In erster Linie werden mit dem Projektstipendium größere Schreibvorhaben (Prosa, Lyrik oder Essay) von freiberuflich tätigen Autorinnen und Autoren gefördert,
  • die zumindest zwei selbständige literarische Publikationen vorweisen können (unabhängig von ihrem Alter) oder
  • die am ersten oder zweiten Buch arbeiten, aber das Alterslimit für das Startstipendium bereits überschritten haben, d.h. im Jahr 2013 ihr 35. Lebensjahr bereits vollendet haben.
Die Laufzeit der Stipendien beträgt ein Jahr, beginnend mit 1. Juli 2014. Sie sind mit je EUR 13.200 dotiert.
Die schriftlichen Bewerbungen sind in fünffacher Ausfertigung bis spätestens 15. Februar 2014 an das
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung V/5
Minoritenplatz 5
1014 Wien
zu richten.

Mehr Informationen: http://bmukk.gv.at/kunst/service/ausschreibungen.xml#toc3-id4

Ausstellungsförderung des Instituts für Auslandsbeziehungen

Förderung von Ausstellungen zeitgenössischer deutscher und in Deutschland lebender Künstlerinnen und Künstler im Ausland durch das Institut für Auslandsbeziehungen. Förderung kann in den Bereichen Transport-, Reise- und Mietkosten für technisches Equipment beantragt werden.
Gefördert werden in öffentlichen Museen und nicht-kommerziellen Galerien stattfindende

  • Einzelausstellungen,
  • Gruppenausstellungen,
  • Beteiligungen an international besetzen Ausstellungsprojekten und
  • Beteiligungen an internationalen Biennalen.

  • Einsendeschluss ist der 31. Januar (Frühjahrsausschuss) für Projekte ab Juni desselben Jahres.

    Mehr Informationen:
    http://www.ifa.de/kunst/kunstfoerderung/ausstellungsfoerderung.html

    Österreich: Robert-Musil-Stipendien 2014 bis 2017 - Langzeitstipendien für Literatur

    Zur Förderung österreichischer Autorinnen und Autoren hat die Literaturabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur drei Langzeitstipendien für Literatur bereitgestellt. Bewerbungen können von Autorinnen und Autoren eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.
    In erster Linie werden mit dem Robert-Musil-Stipendium mehrjährige Schreibvorhaben (Prosa, Lyrik, Essay) von freiberuflich tätigen Autorinnen und Autoren gefördert, die kontinuierlich literarisch arbeiten und bereits mehrere selbständige Veröffentlichungen vorweisen können.
    Die Stipendien werden für die Dauer von höchstens drei Jahren zuerkannt, beginnend mit 1. Juli 2014. Sie sind mit maximal je EUR 50.400 dotiert.
    Die schriftlichen Bewerbungen sind bis spätestens 15. März 2014 an das
    Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
    Abteilung V/5
    Minoritenplatz 5
    1014 Wien
    zu richten.

    Mehr Informationen: http://bmukk.gv.at/kunst/service/ausschreibungen.xml#toc3-id4

    Ausschreibung outstanding artist award in der Kategorie Musik 2014 (Komposition)

    Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Kalenderjahr 2014 den „outstanding artist award in der Kategorie Musik (Komposition)“ aus. Die Ausschreibung erfolgt für die Sparte „Musiktheater / Oper“. In Anerkennung bisheriger Leistungen und zur unmittelbaren Förderung des weiteren künstlerischen Schaffens wird der Preisträgerin / dem Preisträger eine einmalige Geldzuwendung von EUR 8.000 zuerkannt. Personen, die mit der Musiktradition und der aktuellen musikalischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen, können sich mit einem Werk, das innerhalb der letzten fünf Jahre entstanden ist, um den outstanding artist award in der Kategorie Musik bewerben. Die Unterlagen sind bis 15. März 2014 beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/2, Concordiaplatz 2, 1014 Wien, einzureichen.
     

    Österreich: Ausschreibung outstanding artist award in der Kategorie darstellende Kunst

    Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Kalenderjahr 2014 den outstanding artist award in der Kategorie darstellende Kunst aus.
    Die Ausschreibung erfolgt für „Kinder- und Jugendtheater - Regie“.
    Der outstanding artist award stellt eine Anerkennung bisheriger hervorragender künstlerischer Leistungen dar und dient der Förderung des weiteren künstlerischen Schaffens.
    Voraussetzung
    Teilnahmeberechtigt sind österreichische oder seit 3 Jahren in Österreich lebende professionelle Regisseurinnen und Regisseure. Studentinnen und Studenten sowie Personen, die bereits einen outstanding artist award in der Kategorie darstellende Kunst erhalten haben, sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
    Die Ausschreibung wendet sich an die junge und mittlere Generation.
    Die Bewerbung erfolgt mit einer Regiearbeit, die innerhalb der letzten 3 Jahre entstanden ist und im Inland mit überwiegend in Österreich tätigen Künstlerinnen und Künstlern produziert wurde.
    Preishöhe
    Der Preis ist mit EUR 8.000 dotiert. Die Unterlagen sind bis 1. März 2014 beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/2, Concordiaplatz 2, 1014 Wien, einzureichen.
     

    European Media Art Network / European Media Artists in Residence

    Fördermöglichkeiten
    Stipendien in Australien, Kanada, England, Deutschland, Frankreich und den Niederlanden

    Im Rahmen des aus dem Programm KULTUR (2007-2013) geförderten Kooperationsprojekts “move on – neue Medienkunst aus Australien, Kanada und Europa” vergibt das European Media Art Network in Partnerschaft mit dem Goethe Institut und seinen Partnern in Australien und Kanada Stipendien für 2014 und 2015. Australische, kanadische und europäische Medienkünstler aus den Bereichen Digitale Medien, Internet und Computerkunst, Film / Video und Sound sowie mediale Performances können sich für ein zweimonatiges (in Einzelfällen auch längeres) Stipendium bei den Partnerinstitutionen in Australien, Kanada, England, Deutschland, Frankreich und den Niederlanden bewerben.
    Das EMARE AUS CDN Stipendium richtet sich an Medienkünstler jeglichen Alters, ausgenommen sind Studenten, und beinhaltet 2.500,- € (Europa), 3.000,- € (Kanada), 4.000,-€ (Australien), freie Unterkunft, Reisekosten, freien Zugang zur vorhandenen Technik und eine professionelle Präsentation, sowie die Teilnahme an der Abschlußausstellung “move on” im Oktober 2015 in Halle / Saale (DE). Die Online Bewerbungen müssen einen Lebenslauf, (audio-)visuelle Arbeitsproben und einen konkreten Projektvorschlag für das Stipendium enthalten.

    Einreichfrist: 12. Februar 2014
    Kontakt und weitere Informationen: Werkleitz Gesellschaft e.V. / EMARE

    Weitere Informationen: http://emare.eu/

    Dienstag, 3. Dezember 2013

    Manchester: 24:7 Theatre Festival - Call for Scripts

    July 2004 saw the first 24:7 take place in Manchester. Next year's Festival, running from 18 - 25 July, will celebrate 10 years of theatre-making in city centre non-theatre venues.
    24:7 is an adjudicated Festival. We only accept submissions of scripts during our script call. The submissions process is managed online, and during the submissions window is accessed via this website. The 2014 submission window will be open from 1 December 2013 – 13 January 2014.
    24:7 makes no particular demands on theme or style. All we ask is that submissions are original works, in the English language, never performed before and 40-60 minutes long.
    The Festival venues are all non-theatre spaces (bars, nightclubs, conference and function rooms), so our technical facilities are limited and the unique rotating performance times in our schedule mean that productions get just 15 minutes to set up and 15 minutes to clear the stage. You have to make your story and your actors create the atmosphere – not the set or special effects!
    There is a £27 fee to submit a script (£30 if you send us your submission on paper), which is used to meet the administrative costs of the process – dealing with applicant enquiries, assigning and distributing scripts to readers and covering their expenses. You may submit as many scripts as you like, but each must be a separate submission and each one is subject to the fee.

    More information: http://www.247theatrefestival.co.uk/get-involved/

    Vergabe von Förderungsmitteln 2014 für Pop und Jazz

    Für das Jahr 2014 bietet die Berliner Kulturverwaltung wieder diverse Förderungen für Berliner Musikgruppen bzw. Musiker/innen aller Stilrichtungen aus den Bereichen Pop und Jazz an.
    Im Rahmen sowohl der Pop- als auch der Jazzförderung sind dies die Projektförderung sowie die Tourneeförderung.
    Die Jazzförderung umfasst darüber hinaus das Studioprojekt Jazz sowie eine personengebundene Förderung (Stipendien).
    Projektförderungen können direkt oder indirekt erfolgen, das heißt Anträge können sowohl von den Musikern / Musikerinnen selbst für in eigener Verantwortung organisierte Projekte gestellt werden, aber auch von Dritten (z. B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen, Agenturen u. a.), wenn deren Vorhaben den oben genannten Personenkreis im besonderen Maß berücksichtigen.
    Alle übrigen Förderungen dienen ausschließlich der direkten Förderung von Berliner Musikgruppen bzw. Musikerinnen und Musikern und können nur von diesen selbst beantragt werden.
    Im Rahmen der Tourneeförderung werden in besonderen Einzelfällen Reisekostenzuschüsse für die Durchführung von Inlandstourneen vergeben.
    Im Rahmen des Studioprojektes Jazz erhalten Berliner Jazzgruppen/-projekte die Möglichkeit, qualitativ hochwertige Aufnahmen ihrer Musik in einem Tonstudio eigener Wahl zu produzieren, wobei allerdings ausschließlich die Kosten für die Nutzung des Tonstudios (Aufnahme und Abmischung inklusive Ton-Ingenieur, Material) gefördert werden können.
    Mit den Jazz-Stipendien werden personengebundene, zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben, die der persönlichen künstlerischen Weiterentwicklung bzw. Vervollkommnung dienen, gefördert. In Betracht kommen hier beispielsweise Kompositionsvorhaben größeren Umfangs, selbst organisierte Auslandsaufenthalte zum Zwecke des Einzelunterrichtes bei international anerkannten Musikerinnen/Musikern, der Besuch von renommierten Lehrgängen, die Durchführung von Studienreisen und ähnliches.
    Die Antrags- bzw. Bewerbungsfrist für alle oben genannten Förderungen in den Bereichen Pop und Jazz endet am 24. Januar 2014.
    Weitere Informationen: http://www.berlin.de/sen/kultur/presse/archiv/20131127.0955.392166.html

    Arbeitsstipendien für Berliner Autorinnen und Autoren 2014

    Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt -vorbehaltlich verfügbarer Mittel-auch 2014 Arbeitsstipendien für Berliner Schriftstellerinnen und Schriftsteller, die ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben. Die 16 Stipendien sind mit monatlich 2. 000 Euro dotiert und werden in der Regel für 6 Monate vergeben (12.000 Euro). Das elektronische Antragsformular und alle Anlagen können online an die Berliner Kulturverwaltung abgesendet werden. Eine zusätzliche Abgabe von Unterlagen in Papierform ist nicht notwendig.
    Weitere Informationen: http://www.berlin.de/sen/kultur/presse/archiv/20131127.1225.392178.html

    Bremen: Autorenstipendium wird erneut ausgeschrieben

    Der Senator für Kultur der Freien Hansestadt Bremen vergibt zum zweiten Mal an Autorinnen und Autoren aus Bremen und Bremerhaven sowie der näheren Umgebung ein Arbeitsstipendium in Berlin. Ziel ist es, Schriftstellerinnen und Schriftstellern eine Vernetzung mit der Literaturszene der Hauptstadt zu ermöglichen. Das Stipendium umfasst eine kostenlose Unterbringung in einer zentral gelegenen Künstlerwohnung in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2014. Weitere finanzielle Unterstützungen sind nicht möglich. Die Ausschreibung ist öffentlich. Eine Fachjury trifft die Entscheidung.
    Die Bewerberinnen und Bewerber müssen das 18. Lebensjahr vollendet und ihren ersten Wohnsitz in Bremen oder der näheren Umgebung haben. Zugelassen sind Autorinnen und Autoren, die bereits eigenständige Publikationen veröffentlicht haben. Der formlosen Bewerbung ist neben bio- und bibliografischen Angaben ein Exposé im Umfang einer DIN-A4-Seite beizufügen, worin das für Berlin geplante Projekt beschrieben wird. Zusätzlich werden Textproben von fünf bis zehn DIN-A4 Seiten erwartet. Die Unterlagen sind anonym in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Umschlag und Textproben sind mit einem Kennwort, nicht jedoch mit Namen zu versehen.
    Die Unterlagen sind in siebenfacher Ausführung bis zum 31. Januar 2014 an den Senator für Kultur (Referat 12, Altenwall 15/16, 28195 Bremen) zu richten.

    Weitere Information:
     http://senatspressestelle.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen146.c.78091.de&asl

    Montag, 2. Dezember 2013

    EU verhängt dauerhafte Zölle auf chinesische Solarpaneele

    Nach einer mehr als einjährigen Untersuchung in dem Antidumping-und Subventionsverfahren gegen chinesische Solarimporte hat die Europäische Union heute (Montag) endgültige Ausgleichszölle auf chinesische Solarzellen verhängt.  Ab dem 6. Dezember werden für die Dauer von zwei Jahren chinesische Importpaneele mit durchschnittlichen Strafzöllen von 47,6 Prozent belegt. Die Zölle gelten für die Einfuhr subventionierter Sonnenkollektoren, Zellen und Wafer. Ausgenommen davon werden die chinesischen Importeure, die sich an die seit diesem August geltende Preisverpflichtung halten. Dem Beschluss waren Untersuchungen vorausgegangen, die im Antidumping Fall im September 2012 und im Antisubventionsverfahren im November 2012 begonnen hatten. Nach einer Klage des europäischen Branchenverbandes für Solarpaneele "EU Pro Sun" über gedumpte chinesische Exporte hatte die Kommission eine Untersuchung eingeleitet mit dem Ergebnis, dass chinesische Solarprodukte auf dem EU-Markt bis zu über 100 Prozent unter ihrem normalen Marktpreis verkauft wurden. Sie hatte daraufhin im Juni 2013 ein zweistufiges Zollsystem auf chinesische Importpaneele eingeführt. Im Juli wurden zunächst 11,8 Prozent erhoben, während ab August für eine Dauer von vier Monaten dann die Zölle auf 47,6 Prozent anstiegen.

    Weitere Informationen: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1190_en.htm

    Konrad-Adenauer-Stiftung: Künstlerförderung durch Trustee-Programm EHF 2010

    Die Konrad-Adenauer-Stiftung vergibt im Rahmen ihres Künstlerförderungsprogamms Stipendien an bedürftige und besonders befähigte Künstler mit deutscher Staatsbürgerschaft. Die Finanzierung erfolgt durch das Trustee-Programm EHF 2010.
    Insgesamt werden sechs einjährige Arbeitsstipendien im Bereich Bildende Kunst, zwei im Bereich Literatur, eines in der Sparte Komposition und eines in der Kategorie Tanz vergeben, die jeweils mit € 12.000 dotiert sind (bei monatlicher Auszahlung, Beginn April, Ende März des Folgejahres). Das Stipendium umfasst weiterhin die Teilnahme an einer Gruppenausstellung und für einen ausgewählten Künstler eine Solo-Show.

    Die Bewerbungsmappen müssen Zeugniskopien, einen tabellarischen Lebenslauf, Arbeitsproben und eine kurze, selbstformulierte Beschreibung des eigenen Arbeitsansatzes beinhalten. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium an der Hochschule/Akademie, in der Regel mit Meisterschülerabschluss. Ob Empfehlungen oder Gutachten beigelegt werden, bleibt den BewerberInnen überlassen.

    Für eine Förderung bewerben Sie sich bitte bis zum 30. April 2014, der Förderungszeitraum beginnt immer im April des darauffolgenden Jahres. Nach einer Vorauswahl entscheidet ein Beirat um den Jahreswechsel über die Anträge.

    Es erfolgt keine Eingangsbestätigung und wir bitten, während des Verfahrens – also nach Bewerbungsfrist – von Einzelanfragen abzusehen. Alle BewerberInnen werden über den Ausgang der Beiratssitzung schriftlich informiert. Kosten, die im Zusammenhang mit Bewerbungen und Bewerbungsgesprächen stattfinden, werden nicht erstattet.

    Wir weisen darauf hin, dass nach Bekanntgabe der Entscheidung die Bewerbungsunterlagen innerhalb von 6 Wochen abholbar sind oder gegen Porto zurückgeschickt werden können. Nach Ablauf der Frist kann für die Unterlagen der abgelehnten Bewerber wegen mangelnder Lagerkapazität keine Gewähr übernommen werden.

    Die Bewerbungen sind zu richten an:

    Dr. Hans-Jörg Clement
    Leiter Kultur
    Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
    Tiergartenstr. 35
    10907 Berlin

     Weitere Informationen:  http://www.kas.de/wf/de/71.3778

    Sonntag, 1. Dezember 2013

    European Publishers Award for Photography

    The European Publishers Award for Photography was established in 1994 and will celebrate its 21st year in 2014.
    The competition requires the submission of a substantial, completed and unpublished photographic book project. The winning project is then published in book form simultaneously by each of the publishers. The 2013 winner will be published in five editions in five languages in the autumn of 2013.
    For several previous winners the Award book has been their first publication and has proved to be of significant benefit in the development of their careers. Additionally, in recent years the winning photographer has had the opportunity to exhibit their work during the following Rencontres d’Arles.
    The closing date for the 2014 Award is January 31st, 2014.

    More information:
    http://www.europhotobookaward.eu/

    Stipendien der Stiftung Niedersachsen für Medienkunst 2014 am EDITH-RUSS-HAUS für Medienkunst

    AUSSCHREIBUNG: bis zum 16. Februar 2014
     
    Ermöglicht durch die Stiftung Niedersachsen vergibt das Edith-Russ-Haus für Medienkunst drei Stipendien zur Förderung der künstlerischen Arbeit im Bereich der Medienkunst (je 10.000,- €).
    Das Stipendium der Stiftung Niedersachsen am Edith-Russ-Haus für Medienkunst fördert ein breites Spektrum der Medienkunst, von Videokunst und netzbasierten Projekten bis hin zu Klang- oder audiovisuelle Installationen. Das Stipendium wird für die Produktion eines neuen Projekts im Bereich der Medienkunst vergeben.

    Weitere Informationen
    http://www.edith-russ-haus.de/stipendien/stipendien/aktuell.html