Voraussetzung für eine Förderung ist die bundesweite Bedeutung und der Modellcharakter der Projekte. Die Förderung von Wettbewerben ist ausgeschlossen.
B1. Ausstellungen zur zeitgenössischen bildenden Kunst mit nationalem Schwerpunkt
B2. Erstausstellungen von qualifizierten bildenden Einzelkünstler/innen
B3. Publikationen und Dokumentationen zur zeitgenössischen bildenden Kunst mit nationalem Schwerpunkt
Voraussetzung für die Förderung ist die fristgerechte Einreichung eines vollständigen Antrags beim Kunstfonds in Bonn. Der Bewerbungsschluss ist der 30. Juni. Bewerbungsunterlagen müssen bis zu diesem Termin vollständig in der Geschäftsstelle in Bonn vorliegen. Anträge per Email sind nicht zulässig. Jeder Bewerber im Vermittlungsprogramm kann nur einen Antrag pro Jahr stellen.
Weitere Informationen: http://www.kunstfonds.de/foerderprogramm-vermittlungsprog.html
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