Einzelne bildende Künstlerinnen und Künstler mit ständigem Wohnsitz in Deutschland können sich alle zwei Jahre für eines der folgenden Programme bewerben:
A1 Arbeitsstipendium zur Förderung der künstlerischen Entwicklung (18.000 Euro für ein Jahr)
A2 Projektzuschuss zur Realisierung eines zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren künstlerischen Vorhabens mit dem Förderschwerpunkt der künstlerischen Produktion
A3 Katalogförderung
A3 Katalogförderung
A4 Erarbeitung von Werkverzeichnissen
Antragsberechtigt sind einzelne bildende Künstler/ innen mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland
Voraussetzung für die Förderung ist die fristgerechte Einreichung eines vollständigen Antrags beim Kunstfonds in Bonn. Der Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober. Bewerbungsunterlagen müssen bis zu diesem Termin vollständig in der Geschäftsstelle in Bonn vorliegen. Anträge per Email sind nicht zulässig. Mehr Informationen: http://www.kunstfonds.de/foerderprogramm-kuenstlerprogram.html
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